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Wahlen in Deutschland, Österreich, Schweiz & Europa

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Nelli22.08, 16. September 2016.

  1. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

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    Da bin ich wieder beim Punkt "vermutlich mangelnde Schulung der beteiligten Personen". Man kann die telefonische Übermittlung von Zahlen so gestalten, dass Fehler minimiert werden. Notfalls mit Redundanz. Aber das geht dann auf Kosten der Zeit und ist personalintensiver.
    Noch besser wäre natürlich eine elektronische Datenübertragung oder mindestens als Foto. Wobei wieder die Manipulationssicherheit ein streitbarer Punkt ist.

    Am Ende muss man's halt so sehen, wie es juristisch korrekt ist: Nur der Bundeswahlleiter verkündet die amtlichen Zahlen. Alles davor ist als vorläufig zu akzeptieren. Und aus der Erfahrung heraus weiß man halt, dass die Abweichungen unbedeutend fürs Ergebnis sind.

    Ich sehe es übrigens immer wieder bei Ringversuchen, dass selbst akkreditierte Labore es nicht auf die Reihe bekommen, ihre Ergebnisse korrekt zu übermitteln. Und an die werden höchste Anforderungen zwecks Qualifikation und Kompetenz gestellt.
     
  2. Dirkules

    Dirkules Talk-König

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    In meinen Augen war das damals wie heute falsch. Aber das ist wieder so eine deutsche Besonderheit, die man dringend ändern sollte. Sobald Neuwahlen offiziell beschlossen sind und Wahltermin steht, sollte der alte Bundestag aufgelöst werden bzw. keine Gesetze mehr verabschieden können.
     
  3. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

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    Die Artikel im Grundgesetz sind absichtlich so formuliert worden, um zwischen den Wahlen kein Macht- und Entscheidungsvakuum zu haben. Niemand weiß im Voraus, wie lange die Regierungsbildung dauern wird. Eingeführt wurde die 30-Tage-Frist 1976. Vorher konnte die alte Regierung sogar noch länger weitermachen. Vielleicht sollte man sich die damaligen Beweggründe anschauen?
     
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  4. Coolman

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    Solange der neue Bundestag noch nicht zusammentreten wird, bleibt der alte Bundestag in der bisherigen Form weiterhin bestehen, da das Land nicht führungslos sein sollte. Deshalb besteht noch die Möglichkeit, mit dem alten Bundestag einige Gesetze, hier in dem aktuellen Fall Grundgesetzänderung, zu beschließen, bevor die 30-Tage-Frist ablaufen wird. Danach würde es sich schwieriger gestalten, weil man nicht mehr die erforderliche 2/3-Mehrheit hätte, die man für die Grundgesetzänderung benötigen würde, da AfD, die Linke und die Grünen sich dagegen stimmen würden.

    Auch zwischen der Auflösung des alten Bundestages und die erste Zusammenkunft des neuen Bundestages wird Deutschland weiterhin handlungsfähig bleiben.
     
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Da geb ich dir recht. Aber es gibt auch ein ungeschriebenes Gesetz, was sich primär auf die letzten Monate vor einer regulären Wahl bezieht, dass eine alte Regierung in den letzten Monaten keine langjährigen - vor allem finanzielle - Verpflichtungen eingeht, die eine neue Regierung dann am Hacken hat und womöglich aus parteipolitischer Sicht so garnicht machen wollte.

    Das was Merz jetzt vorhat, halte ich für unmoralisch, ungesetzlich ist es nicht, in der Tat. Er macht den anderen Fall. Er möchte in seiner kommenden Legislaturperiode das Grundgesetz ändern. Dafür hätte er mglw. ab der neuen Regierung keine Mehrheiten und will das nun mit einer "Koalition" innerhalb der 30 Tage zwischen Wahl und Regierungsbildung beschließen, der er überhaupt nicht vorsteht.
     
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  6. Coolman

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    Im Prinzip gebe ich dir recht, Merz ist noch nicht als Kanzler vom neuen Bundestag gewählt worden, tut aber so, als wäre er schon der Kanzler und will deshalb diese Grundgesetzänderung noch schnell durchpeitschen, bevor der neue Bundestag zusammentreten wird.

    Diese Handlung an sich ist es rechtlich sehr fragwürdig. Darf er überhaupt solche Grundgesetzänderung anschieben? Das wäre eigentlich die Aufgabe des alten und bisherigen Bundeskanzlers und das wäre in diesem Fall Scholz, der wohl keine Aufgaben übernehmen möchte, solange rein rechtlich der alte Bundestag noch aktiv ist.
     
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Die AfD hat u.a. eine Organklage beim BverfG dagegen eingereicht und diesmal sachlich sogar vernünftig. Mit der Begründung dass in diesen 30 schwebenden Tagen eine alte Regierung keine solch weitreichenden Entscheidungen treffen darf. Und damit vor allem sich auch auf die enormen finanziellen Verpflichtungen bezogen, die der abgewählte Bundestag für die neue Legislaturperiode beschließt. Hier ist wie gesagt der andere Fall, dass hier der ev. künftige Kanzler sich bereits einen roten Teppich ausrollt und im Hinblick auf eine Grundgesetzänderung, die bisschen was anderes ist als wenn man noch schnell das Kindergeld um 20 Euro erhöht, dürfte beim BVerfG erhöhte Aufmerksamkeit verursachen.

    Viele Neuabgeordnete bekommen für ihre Legislaturperiode ein Haushaltsgesetz 2025 vorgelegt, wo sie kein Mitspracherecht hatten. Das wird also keine fluffige Sache für Merz im Hinblick auf die Klagen.
     
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  8. atomino63

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    Ist schon was merkwürdig. Die eine Ecke palavert hier ständig, dass sie schon immer wußte, wie viele Abermilliarden es bräuchte, um das Land voranzubringen und wenn nunmehr versucht wird dafür Mehrheiten ohne Rechtspopulisten, mit denen man jegliche Zustimmung oder gar Zusammenarbeit ablehnt, ist es auch wieder nicht richtig.
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Na gerade weil die Rechtspopulisten und Linksfaschisten (um mal DF Forum Sprech Einiger zu benutzen) dem nicht zustimmen werden, will Herr Merz als Kanzler o.A. (ohne Amt) das Grundgesetz ändern. Und ich erinnere auch gern daran, dass Merz, Linnemann, Dobrindt und Spahn nur von einem Ausgabeproblem im Wahlkampf sprachen. Warum dann jetzt sowas?
     
  10. atomino63

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    Ganz platt gesagt, weil es der einzig mögliche Koalitionspartner verlangt. :D

    Das ist doch sonst auch das Rot-Grüne Credo, dass man der Union jetzt aber mal so richtig was abverlangen kann. :)