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Wahlen in Deutschland, Österreich, Schweiz & Europa

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Nelli22.08, 16. September 2016.

  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Da sind wir mal einer Meinung. Das ist der Zweck, nicht Überzeugungen.

    Hier schwitzt sie ganz schön bei der Begründung:
    Sie ist für Volladoption, aber hängt an alten Begriffdefinitionen...

    Glaubwürdig ist das nicht, eben nur (Wahl-)Taktisch
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juni 2017
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Sind das jene, die sich auf die Seriösität der tagesschau um 20:00Uhr verlassen?
     
  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Interessante Fantasien. :D
    Entsprechende Rückschlüsse...
     
  4. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Man kann durchaus davon ausgehen, dass es eine [wahl]taktische Entscheidung von Angela Merkel war.
    Die Befürworter der Ehe für alle finden sich eher im SPD, Linke und Grüne Lager. Von diesem Klientel hätte sie, wenn sie mit Ja gestimmt hätte, am 24. September kaum zusätzliche Wählerstimmen zu erwarten. Anders sieht es bei der konservativen Wählerschaft aus, die sehen es bestimmt gerne, dass A. Merkel mit Nein gestimmt hat. Was im Umkehrschluss mehr Wählerstimmen im September für sie bedeuten könnte.
    Spekulier-Modus aus.

    Ich persönlich halte es bei diesem Thema wie der Alte Fritz. :)
     
  5. optimizer

    optimizer Gold Member

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    Sinnvoller, als Abstimmungen über Randthemen aus polittaktischen Gründen anzuzetteln wäre es, die Probleme zu lösen, die die Majorität betrifft, z.B. Nullzins, Rentenproblematik & Altersvorsorge, auch - wobei ich hoffe, dass sich was tut - Infrastuktur - Strassenbau, A 20 in SH etc, erneuerbare Energien nicht infam verteuern für Endverbraucher usw.
    Das sind die Sachen, die alle betreffen (und gelöst werden müssen)
     
  6. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

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    Es ist eine logische Folgerung und bedarf eigentlich keiner weiteren Begründung: Wenn der Bundestag verfassungsrechtlich die Eheöffnung mit einfacher Mehrheit beschließen darf, kann der Bundestag sie natürlich auch mit einfacher Mehrheit wieder zurückstutzen.


    Und bisschen ausführlicher erklärt: Es gibt im Bezug auf Artikel 6 drei theoretische Möglichkeiten:

    1. Das Grundgesetz definiert Ehe auf alle Zeiten (bzw korrekt: bis zu einer Änderung mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat) ausschließlich aus Mann und Frau
    2. Das Grundgesetz akzeptiert die Möglichkeit, dass mit dem gesellschaftlichen Wandel eine Änderung der Definition einhergehen kann
    3. Das Grundgesetz stellt lediglich die Mindestanforderung, dass Ehe zwingend Mann-Frau-Partnerschaften offen stehen muss und der Gesetzgeber darüber hinaus Spielraum hat

    Im 1. Fall wird er das Gesetz wieder kassieren, weshalb eine weitere Betrachtung nicht weiter relevant ist. (Gleichwohl könnte auch nach einer Grundgesetzänderung wieder die Eheöffnung rückgängig gemacht werden. Der Artikel wird nicht von der Ewigkeitsgarantie gedeckt.)

    Im 2. Fall wäre natürlich auch dann eine Abschaffung möglich, wenn sich die Gesellschaft zurückentwickelt. Insofern ist der Punkt auch nicht besonders spanned zu betrachten. Wenn das Bundesverfassungsgericht dieser Argumentation folgt, bräuchte es eigentlich auch keine Initiative aus den Parlamenten, um die Ehe zu öffnen. Der Gesetzgeber wäre da gezwungen zu handeln, ähnlich wie Artikel 3 das z.B. beim Ehegattensplitting macht. (Gleichwohl halte ich es aufgrund der bisherigen Urteile eher für unwahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht da einen Wandel akzeptiert, nachdem er zumindest einige Gründe in der Vergangenheit bereits abgeschmettert hat. Ausgeschlossen ist es natürlich nicht, die Tür hat das Bundesverfassungsgericht durchaus offen gelassen.)

    Im 3. Fall hätte das neue Gesetz Bestand, aber die gleichgeschlechtliche Ehe würde damit keinen Verfassungsschutz genießen. Ich halte diese Argumentation für die wahrscheinlichste, sollte es zu einem Urteil durch das Bundesverfassungsgericht kommen. (Wie heute Nacht gesagt aber nur eine knappe Wahrscheinlichkeit). Das würde bisherigen Urteilen nicht zwangsläufig widersprechen und würde auch mit Urteilen auf internationaler Ebene im Einklang stehen.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zuletzt z.B. geurteilt, dass lediglich die Ehe zwischen Mann und Frau ein (durch Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention) geschütztes Menschenrecht ist und es damit keine Pflicht für Staaten gibt, die Ehe zu öffnen. Gleichwohl hat er angemerkt, dass entsprechender Artikel die Staaten nicht behindert, die Ehe nicht trotzdem zu öffnen. Mann-und-Frau-Ehe als verpflichtendes Minimum, alles andere darüber ist die Entscheidung der Einzelstaaten. Und eine ähnliche Entscheidung halte ich auch in Bezug auf das Grundgesetz möglich.

    Aber daraus entsteht noch kein Schutz. Denn wie gesagt: Wenn zur Eheöffnung das Grundgesetz nicht geändert werden muss, dann kann natürlich auch ein Ende der gleichgeschlechtlichen Ehe durch einfache Mehrheit im Bundestag beschlossen werden. Es bleibt damit ein Thema, das von der gesellschaftlichen Akzeptanz abhängig ist... wie vieles.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juni 2017
    +los, NurderS04, Redfield und 2 anderen gefällt das.
  7. Ulti

    Ulti Foren-Gott

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    Einfach nur gruselig.
     
    FilmFan gefällt das.
  8. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Die SPD hat heute eh wieder mal an Glaubwürdigkeit verloren. Mir kann keiner erzählen, dass ALLE 192 SPD-Abgeordnete die Homo-Ehe mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Da wurde ausschließlich nach Fraktionszwang votiert.
     
  9. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    -wolf- und Eike gefällt das.
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Es haben sogar über 70 Unionsparteisoldaten dafür gestimmt. Recht viel wie ich finde...