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Wahlen in Deutschland, Österreich, Schweiz & Europa

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Nelli22.08, 16. September 2016.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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    Vergiss es, die kichert beim... :D

    OK, nen Zehner.
     
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  2. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Jungs, bitte ... :whistle:

    (Betrachtet das als moderativen Hinweis!)
     
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  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Außerdem haben wir Landtagswahl, ganz andere Figuren.:)
     
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  4. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Tja, Ute Vogt damals... :love:
    Bin ja schon ruhig :whistle:
     
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  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Ach ja damals. :)
    Als ich noch in BW gewählt habe...
     
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  6. Eric el.

    Eric el. Platin Member

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    ......um den Zusammenhang zu erkennen.
     
  7. Coolman

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    Nein, das ist nicht ganz korrekt, wenn du dich auf den Zitat von anderem User beziehst. Ein Kanzlerpaar ist laut Art. 63 GG nicht zulässig, d.h. wenn der Kanzler A keine erforderliche Mehrheit bekommt und der Kanzler B die Mehrheit bekommt, dann muss der Bundespräsident ihn zum Kanzler ernennen. Ansonsten wird der Bundestag aufgelöst und Neuwahlen werden angesetzt.
     
  8. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    Die können doch Absichtlich ihrem eigenen Kanzler die Gefolgschaft versagen und einen anderen Kanzler dem Bundespräsidenten vorschlagen.
     
  9. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Jein, er muss nicht mal dem Bundespräsidenten vorgeschlagen werden, wenn der Kanzler B gewählt werden soll. Erst wenn die Wahl rechtsgültig ist, dann muss der Bundespräsident ihn innerhalb von 7 Tagen nach der Wahl zum Kanzler ernennen. Mit der Ernennung ist der Kanzler B faktisch im Amt.
     
  10. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Um wirklich alle Voraussetzungen zu erfüllen müsste einer von beiden auch einen Migrationshintergrund haben. Also zu mindestens aus Bayern kommen. ;)