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Wahlen in Deutschland, Österreich, Schweiz & Europa

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Nelli22.08, 16. September 2016.

  1. atomino63

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    Wem möchte man das verübeln? Es hat eben auch kleine Systeme mit Relevanz. :)
     
  2. Linde

    Linde Senior Member

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    mal schauen wer hier noch postet wenn es zur Klarnamenpflicht im Netz kommen sollte :whistle:
     
    LucaBrasil gefällt das.
  3. RugbyLeaguer

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    Das ist dann aber für mich keine Meinungsfreiheit sondern Zensur. Man darf nur das sagen was die Regierung nicht als Radikal ansieht.

    Zumal "radikal" auch eine subjektive Meinung ist. Wird jeder für sich anders definieren.
     
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Nicht "nicht sagen". Ich sprach von radikalen Taten

    Meiner Meinung nach, sind aber auch Äusserungen die radikale Taten fordern oder dazu aufrufen, unzulässig. Und eigentlich ist das auch jetzt schon strafbar, den man darf nicht zu strafbaren Handlungen aufrufen.

    Ich darf nicht hingehen und sagen: "Lass uns den Reichstag stürmen und den Bundesadler verbrennen"
     
  5. RugbyLeaguer

    RugbyLeaguer Wasserfall Premium

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    Und Meinungen? Meinungen führen nicht immer zu taten.

    Wenn jemand die Einführung der Monarchie möchte, dazu eine Partie gründet, mag das für manchen Radikal sein. Tritt man dann mit dieser Partei zur Wahl an, und gewinnt womöglich die Mehrheit, dann ist es eine legitime Tat. Daran ist nichts verwerfliches. Das ist gelebte Demokratie. Auch wenn es für einige Schmerzhaft und unverständlich wäre, das so eine Partie die Wahl gewinnt.
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Sag mal, liest du nicht was ich schreibe (Beitrag #34278) ? Sogar in Fettschrift:

    Radikale Meinungen aus denen man radikale Taten ableitet.
    (....sind nicht zulässig)

    Und in meinem letzten Beitrag hab ich es nochmal erklärt.
     
  7. RugbyLeaguer

    RugbyLeaguer Wasserfall Premium

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    Ja wer bestimmt radikale Meinungen? Was sind radikale Meinungen? Das ist nichts anderes als Einschränkung der Meinungsfreiheit.
     
  8. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Wer berufliche Konsequenzen befürchten muss, nur weil er seine Meinung in einem öffentlichen Forum sagt, der wird wohl nichts mehr schreiben. Zensieren und mundtot machen - Ziel erreicht.
     
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Ich gebe es gleich auf :notworthy:.......letztes mal:
    Das hier ist eine radikale Meinung aus der man radikale Taten ableitet. Und damit unzulässig.

    "Ich bin der Meinung das wir den Reichstag stürmen und den Bundesadler verbrennen sollten um das neue Bevölkerungsschutzgesetz zu verhindern"

    Ist das für Dich eine eine zulässige "freie Meinungsäusserung" ?
    Ja oder nein ?
     
  10. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Nein, sie ist nicht unzulässig, wie du fälschlicherweise behauptest.

    Laut Verfassungsschutz ist Radikalität legitim in einer Demokratie. Das MUSS diese aushalten.


    Bundesamt für Verfassungsschutz - Extremismus/Radikalismus
    [​IMG]Bundesamt für Verfassungsschutz - Extremismus/Radikalismus
    Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutzbeobachtet wird, jedenfalls nicht, so lange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt. Als extremistisch werden dagegen die Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen.


    Wer einen Bundesadler verbrennen und das Ermächtigungsgesetz verhindern möchte, zeigt schon durch letzteres, daß er die bestehende Verfassungsordnung anerkennt. Und jetzt wird es interessant:

    Art. 20 Abs. 4 GG

    Ist heute hochaktuell und jeder Bürger sollte das heute wissen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. November 2020