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Wahlen in Deutschland, Österreich, Schweiz & Europa

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Nelli22.08, 16. September 2016.

  1. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Ich habe die Grünen nicht mit Nazis oder der NPD (über die müssen wir gar nicht diskutieren), sondern maximal der AfD verglichen und da sind die einen für mich so unwählbar wie die anderen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Juni 2019
    Gast 188551 und atomino63 gefällt das.
  2. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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  3. brixmaster

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  4. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Auch so eine Sache, wo ich im Zwiespalt bin.

    Die Tatbestände Hausfriedensbruch und Diebstahl sind zwar offiziell gegeben.
    Andrerseits: wenn das Gelände frei zugänglich, der Container nicht durch ein Schloss o.ä. gesichert ist und nicht der restliche Müll fleißig um den Container verteilt wird, sähe ich da kein wirkliches Problem.

    Allerdings darf dann auch keiner kommen und den Supermarkt verklagen, wenn er sich eine Lebensmittelvergiftung eingehandelt hat oder Widerspruch einlegen, wenn der Sachbearbeiter beim Jobcenter bei der nächsten Kürzung aufs Containern verweist :D.
     
    Pedigi gefällt das.
  5. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Dank des aufgedruckten MHD wäre eine diesbezügliche Klage auch aussichtslos.
     
    Wolfman563 gefällt das.
  6. Martyn

    Martyn Institution

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    Hausfriedensbruch scheidet aus da Mülltonnen und Container keine Gebäude sind. Wenn die Mülltonnen oder Container umzäunt sind und ein Zaun überkletter werden muss wäre es Landfriedensbruch, wenn sie frei zugänglich sind aber nicht.

    Diebstahl ist Ansichtssache: Ich bin ja der Ansicht das der Akt des "in die Tonne werfens" nur eine Einseitige Willenserklärung des bisherigen Eigentümers ist seine Besitz- und Eigentumsansprüche an den eingeworfenen Dingen aufzugeben. Der Eigentumsübergang auf die Entsorgungsbetriebe dürfte erst mit der Abholung und Annahme erfolgen. In der Zwischenzeit würde ich den Inhalt der Mülltonnen und Container als "Herrenloses Gut" sehen.
     
  7. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Über den Haus- oder Landfriedensbruch auf bedingt öffentlichem Gelände (dabei handelt es sich bei frei zugänglichen Privatgrundstücken) könnte man tatsächlich streiten.

    Bei den Containern dagegen bin ich der Meinung, dass diese und damit bis zu dessen Abholung durch das Entsorgungsunternehmen auch der Inhalt Eigentum des Ladens sind - und wenn der sagt "das Zeug soll weggeworfen und nicht mehr verzehrt werden" (sonst könnte er es auch einer Tafel spenden oder z.B. selbst gratis verteilen)...

    Allerdings bin ich, um mal wieder meinen damaligen Verwaltungsrechts-Prof zu zitieren nur Schmalspurjurist ;) .
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juni 2019
  8. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    Die Abfallbehälter gehören dem Entsorgungsunternehmen. Mit Einwerfen der mangelhaften Ware gehen diese in das Eigentum des Entsorgers über. ( Entsorgungsvertrag)
    Der Marktleiter kann also eigentlich dem Containern-den nicht einmal die Entnahme der Ware erlauben, selbst wen dieser anfragt, da sie nicht mehr Eigentum des Marktes ist.

    Hier spielt Eigentum und Besitz eine entscheidende Rolle. ( Handelsgesetzbuch) Der Containern- de ist zwar Besitzer, hat aber kein Eigentumsrecht an der entnommenen Ware. Er ist ein Dieb.
    Ein Eigentumswechsel kann nur durch beidseitige Willenserklärungen vorgenommen werden. Das liegt beim Containern nicht vor.

    Außerdem ist das Eigentum durch Grundgesetz geschützt.

    Würde man das Containern erlauben, müssten HGB und GG geändert werden eventuell sogar noch das BGB und das Strafrecht.

    Man könnte es, so wie den Schwangerschaftsabbruch, straffrei stellen, Aber wo fängt man an wo hört man auf?
    Es entsteht eine Tummelwiese für die Gerichte und Rechtsanwälte.
     
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  9. Coolman

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    Worin bestehen der Unterschiede zwischen Kretschmann und Habeck und Co.? Warum sind die Grünen in B-W durchaus erfolgreicher als in den anderen Bundesländer und warum bekamen die Grünen in B-Wnoch mehr Stimmenzuwachs?

    Was macht Habeck falsch, was im Gegenzug Kretschmann richtig macht?

    Anmerkung: B-W heißt Baden-Württemberg
     
  10. Coolman

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    Wie gut, dass ich aus der Kirche ausgetreten bin. Sorry, für solche Religionen habe ich wirklich nichts mehr übrig. Die letzten Kriege waren im Grunde genommen auch die sogenannten „Religionskriege“, die ich persönlich sehr verabscheue. Jeder soll noch an irgendetwas glauben, wie man es mag, aber solches Glauben darf nie und nimmer über Gesetzen und moralischen Pflichten stehen. Ich möchte hier keine Diskussion auslösen, aber ich frage mich manchmal, wie die Gläubigen den Koran für sich auslegen, so dass die Frauen Kopftücher tragen müssen bzw. sich halb verdecken müssen. Für mich ist es absolut eine Diskriminierung. Aber das soll jeder für sich entscheiden können. Für mich spielt die Religion schon lange keine „gesellschaftstragende“ Rolle mehr.
     
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