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Wahlen in Deutschland, Österreich, Schweiz & Europa

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Nelli22.08, 16. September 2016.

  1. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Da hat er aber nun mal recht, oder wie möchtest Du solche Leute bestrafen? Ins Gefängnis?
     
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  2. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Genauso wie die Manager der Großkonzerne mit Extra-Prämien. :ROFLMAO:
     
  3. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Noch mal das Zitat:
    Wenn jemand sanktioniert wird - z.b. wegen eines Vergessens eines Termins beim Amt, ist das eine sozial rechtliche Sache.
    Wenn jemand schwarz arbeitet, aber trotzdem z.b Arbeitslosengeld 2 bekommt, ohne den Verdienst als Einnahme zu melden, ist das eine Straftat, hier gibt es keine Sanktion, sondern eine Anzeige, und eine Rückforderung der unberechtigt bezahlten Leistungen.

    Das jemand so was vermengt, zeigt doch die Kompetenz von diesen FDP Politkasper.
     
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  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

  5. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Die von Nahles angestoßene HartzIV Sanktionen Diskussion klingt vordergründig danach, dass die SPD ihr Ohr an der Basis hätte und jetzt mal was für die Armen tue. Tatsächlich ist es wieder mal Verarsche. Denn genau das, nämlich die HartzIV Sanktionen, sind derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Die SPD ist hier also nicht mit dem Ohr am Volk, sondern greift sich hier ein Thema, was sowieso in Kürze höchstrichterlich entschieden wird. Geprüft wird dort aktuell aufgrund einer Vorlage eines Sozialgerichtes, ob es ein Grundrecht auf das Existenzminimum gibt und daher (finanzielle) Sanktionen garnicht durchgeführt werden dürfen, da man dadurch unter das Existenzminimum rutscht und zusätzlich wird geprüft, ob Sanktionen zielführend seien im Sinne dessen was sie angeblich bewirken sollen...Druck auf den Arbeitslosen sich wieder brav zu verhalten und/oder dadurch dass er wieder brav ist bessere Vermittlungschancen hat. Wer aber generell keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, da "helfen" auch Sanktionen nicht diese zu verbessern.

    Dass die Sanktionen höchstrichterlich komplett abgeschafft werden ist aber unwahrscheinlich. Es wird eher zu einer leichten Umgestaltung kommen. Der vorsitzende Richter des sich damit befassenden Senates saß übrigens bis 2018 für die CDU im Bundestag und ist großer Fan der Sanktionen.
     
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  6. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Es gab schon zu BSHG Zeiten z.B. in den Sozialhilferichtlinien von Baden-Württemberg einen auf ein entsprechendes Urteil zurückgehenden Passus, dass die Sanktionen aufzuheben sind, wenn sie offensichtlich keine Wirkung zeigten, sprich der Hilfeempfänger (damals durfte man das noch sagen :D) trotz der Kürzung sein Verhalten nicht ändert.

    Mehr als 30 Prozent waren effektiv eh nicht zulässig und nach der Regelsatzverordnung waren damit die wesentlichen Anteile wie Ernährung, Körperpflege (dazu sag ich jetzt lieber nichts ;)) u.ä. nicht betroffen.

    Allerdings bin ich nicht mehr auf dem Laufenden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Februar 2019
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Das ist aber noch was anderes. Dem BVerfG geht es da nicht um die "scheissegal" Transferempfänger, die werden wohl weiter sanktioniert, sondern um die, bei denen es kaum noch Aussichten auf dem Arbeitsmarkt gibt und wo Sanktionen nichts bringen. Weil selbst wenn diejenigen sich dann noch stärker bemühen, kommt nix bei rum. Das meinte ich mit "zielführend".
     
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  8. atomino63

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    Der verschriebene Segen hört trotzdem am Ende des Geldes auf. Egal was da irgendwelche Gerichte zum Besten geben.
     
  9. krissy

    krissy Wasserfall

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    Hoffentlich werden die Richtlinien künftig nicht zu sehr aufgeweicht. Schliesslich ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass ein Grossteil der sog. "Flüchtlinge" mehr oder weniger lebenslang im grossen Pool der Transfergeldempänger landen wird. Im Unterschied zu der bisherigen Zusammensetzung der Klientel sind dann jede Menge Profiteure enthalten, die nie etwas eingezahlt haben. Hier müsste es in der Umsetzung auch entsprechende Unterschiede geben. Beispielsweise generell keine Wohnungen, keine Barleistungen, quasi nothing ausser Unterkunft (Container o.ä.) sowie Verpflegung und Hilfe im Krankheitsfall, keinerlei kontraproduktive Integrationsmassnahmen. Ferner müssten diese Leute - überwiegend sicherlich im arbeitsfähigen Alter - möglichst flächendeckend zu Erledigung aller möglichen Hilfsarbeiten herangezogen werden, und zwar verpflichtend, um ihre Kosten wenigstens annähernd wieder "einzuspielen". Zu tun gibt es genug. Sanktionen bei Zuwiderhandlungen spätestens beim 3. Mal Abschiebung oder Freiheitsstrafe. Wenn zuhause wirklich Gefahr für Leib und Leben bestünde, würde das auch akzeptiert werden. Es wäre aber davon auszugehen, dass alsbald Abwanderungen in jährlich 6-stelliger Zahl zu verzeichnen wären - somit eine höchst elegante und absolut humane Lösung des ständig grösser werdenden Flüchtlingsproblems und kein umfangreiches Schmarotzertum mehr, das unser Land jährlich viele Milliarden kostet.
     
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  10. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Die Kosten der vielen sind gleichzeitig Einnahmen weniger.
    Von daher... vergiss es. :D
     
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