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Wahlen in Deutschland, Österreich, Schweiz & Europa

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Nelli22.08, 16. September 2016.

  1. Nomorepremiere!

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    Nochmal. Damals sind Deutsche aus dem Teil Deutschlands, in dem das GG nicht galt, in den Teil Deutschlands, in dem das GG galt, gegangen. Nach damals geltendem Recht nichts anderes als ein Umzug im Inland, und dafür braucht man weder Pass noch Visum. Völlig andere Situation als heute, wo Afrikaner und Araber aus Österreich, wo das GG noch nie galt, nach Deutschland einwandern. Nach heutigem Recht eine Straftat namens illegale Einreise aus dem Ausland.
     
  2. Martyn

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    Wenn man sie nicht aus Österreich einreisen lässt muss man sie ja garnicht zurückführen. Es ist dann ein Problem Österreichs. Ungarn ist auch nur ein Transitland.

    Griechenland, Italien und Spanien sind meist die Erstankunftsländer innerhalb der EU und die sind alle drei sicher. Auch die Türkei, Ägypten und Marokko sind sichere Drittstaaten. Eine Rückführung ausserhalb der EU wäre die Beste Lösung.
     
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  3. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Aber erst, als die Ungarn angefangen haben Ihren Grenzzaun zu Ungarn abzubauen. Dann setzte die Massenflucht ein. Vorher hat man versucht, über einige wenige Botschaften im Ostblock die Ausreise zu erzwingen. Die "getürkte Wahl" in der DDR im Mai 1989 brachte das Fass zum überlaufen.
    Und als Herr Gorbatschow die deutschen Flüchtigen, die ja nur ins andere Deutschland wollten, gewähren ließ, war das natürlich das Signal für viele Ausreisewillige. Und im September war dann Schluss mit visafrei in die CSSR. Dann war der Exodus aber nicht mehr aufzuhalten.
    Der Ostdeutsche wollte zum größten Teil niemals deutschen Boden verlassen, das ist der Unterschied zu den Wirtschaftsflüchtigen aus Afrika und dem Nahen Osten. Die kommen nur um den Elend in Ihrem Land zu entfliehen, sie wollen nach Westeuropa. Osteuropa interessiert die einen Scheissdreck.
    Diejenigen, die in Nordafrika an den Stränden sitzen und auf eine Gelegenheit zum Übersetzen warten und sich dafür auch noch prostituieren, wissen ziemlich genau, das Seelenfänger wie die Lifeline vor der 5 Meilenzone kreuzen, um diese aufzunehmen. Auch sie sind mehr oder weniger die Helfershelfer der Schlepper. Denn keiner von den Flüchtigen würde auf die dämliche Idee kommen, mit einem Schlauchboot das Mittelmeer überqueren zu wollen. Denn das ist Ihr sicherer Tod.
    Kein Syrer würde von sich aus, auf die Idee gekommen sein, keiner, nach Deutschland zu pilgern, wenn die Frau ihre Klappe gehalten hätte. Und im Sog der Syrer ist das arabische und afrikanische Menschenvolk aufgebrochen, um ins heilige Land der Merkel zu pilgern.
    Und das wird niemals enden, selbst dann nicht, wenn Merkel längst Geschichte ist. Die Europäer sind dazu verdammt, ihren Fortschritt massiv schützen zu müssen.
     
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  4. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Bis August 1961 war die Grenze in Berlin offen, weil der Status von Westberlin für die DDR der war, das Westberlin nicht zur BRD gehörte. Das war ein kapitaler Denkfehler der DDR Oberen, denen Ulbricht ein Riegel vorgeschoben hat mit dem Bau der Mauer. Ab diesen Zeitpunkt war die "Massenflucht" eingedämmt wurden, bis zu den Tagen im Sommer 1989.
     
  5. Monte

    Monte Talk-König

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    Was willst du eigentlich? Einerseits sagst du, dass der Ostblock abgeschottet war, andererseits störst du dich an den Begriff "hermetisch"? Du ahnst selbst, dass das nicht zusammenpasst, deswegen gleichst du das mit steigender Aggressivität aus. Hol doch einfach mal tief Luft und versuch dich vielleicht mal Argumenten und konstruktiven Beiträgen - falls du das kannst.
     
  6. Monte

    Monte Talk-König

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    Das war für mich überhaupt nicht das Thema. Es ging darum, wie hermetisch man Grenzen schließen kann - egal, wer wie ausgegrenzt werden soll.
     
  7. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Wenn mich etwas stört, dann nur, dass du anderen rotzfrech Worte in den Mund legst, also praktisch weiterhin lügst und verleumdest.

    Falsch unterstellt.
    Die Abschottung des Ostblocks war nicht "hermetisch". Eher eine halbdurchlässige Membran.
    Waren ja, Menschen nein. Also mal ganz grob umschrieben.
    Feiner Unterschied, oder? Was sollte daran aggressiv sein?
    Eine Leichtigkeit, sehr viele verstehen sie sogar. Kannst du das auch? :D
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 3. Juli 2018
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  8. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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  9. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    @horud: da hast du schon ein Stück weit recht, aber es ist nun mal eine Tatsache, dass man nicht alle in Deutschland auf deutschem Sozialstaatsniveau wird versorgen können, die hier her wollen. Da wird man drauf reagieren müssen. Es hat einen Grund, warum Deutschland Zielland Nr.1 ist. Ob man es hören will oder nicht, es sind die sozialen Leistungen, und natürlich auch die immer größer werdenden Communities der Zuwanderergruppen, die es ganz nebenbei auch noch erschweren werden, wirkliche Integration umzusetzen.

    Deswegen wird man es europäisch nur dann lösen können, wenn man die Anreize gerade in Deutschland deutlich senkt. Denn die anderen werden kaum unser Niveau erreichen können oder wollen.
    Die berühmte "Sekundärmigration" hat ja einen Grund. Warum wollen sie denn nicht in Italien bleiben ? Da ist kein Krieg. Da ist man sicher. Weil es in Deutschland eben eine bessere Versorgung gibt. Das hat keinen Schutzgrund mehr. Wer von Italien nach Deutschland weiterzieht, der ist kein Schutzsuchender mehr, der ist ein Wirtschaftsmigrant.
    Und selbst Merkel hat immer wieder betont - lange vor dem Seehoferstreit - dass sie auch nicht akzeptieren will, dass sich Asylbewerber ihr Zielland aussuchen dürfen. Dazu haben sie eben kein Recht - tun es aber trotzdem.
    Merkels Fehler war, dass sie unterschätzt hat, trotz AfD Erfolgen, wie sehr es bei diesem Thema unter der Decke brodelt. Man kann die CSU und Seehofer bestimmt für den Stil kritisieren, muss man sogar, aber man hat endlich Merkel dazu gebracht, überhaupt mal was ernsthaft zu unternehmen - dann das tat sie ja vorher kaum. Weil sie es nicht für notwendig ansah. Aber selbst sie musste einsehen, dass man Migration in die EU stärker kontrollieren und begrenzen muss, sonst bricht das Projekt EU auseinander, und ich glaube ihr, dass es ihr am Herzen liegt. Aber mit Verteilquoten wird es nicht gehen, denn die sind letztlich auch nicht praktikabel, solange die Asylbewerber bei den EU Ländern absolut klare Präferenzen haben.

    @Monte: ja, Seehofer hat viel Mist gebaut, da stimme ich voll zu, bestimmte Äußerungen von ihm fand ich auch miserabel, zB dass Merkel nur wegen ihm Kanzlerin sei. Auch dieser Pseudorücktritt war ein Witz. Wie gesagt, ich konnte seinen Zickzack nie leiden, aber er hat damit - wahrscheinlich ungewollt - so manche journalistische Einstellung offengelegt. Und was da sich so mancher Journalist gerade bei der ARD so geleistet hat, da schüttelt man nur noch mit dem Kopf.
     
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  10. Wambologe

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    Das sagst du. Die Wahrheit ist jedoch, dass dieses Thema rechtlich bislang nur wenig diskutiert worden ist, wo es aber diskutiert wird, gibt es Äußerungen in beide Richtungen. Und dabei gibt es und es durchaus ernstzunehmende Kommentare, die in die andere Richtung gehen und Zurückweisungen grundsätzlich auch mit Blick auf EU-Recht für möglich gehalten wird.

    Sehr häufig wird auf Artikel 3, Absatz 1 der Dublin-Verordnung verwiesen:
    Da speziell dieser Absatz nicht unterscheidet, ob jemand bereits im Land ist oder an der Grenze ist, sagen manche, Deutschland könne tatsächlich niemanden, der nach Asyl fragt, an der Grenze abweisen, sondern müsse zunächst den zuständigen Mitgliedsstaat ermitteln. Das ist zumindest die gängigste Lesart, die man insbesondere in der Presse, bei Pro Asyl und Politikern häufig liest, die dem linken oder Mitte-Links-Lager angehören und auf deren Grundlage vermutlich du deine Meinung gebildet hast.

    Gleichwohl gibt es Stimmen, die der Ansicht sind, dass die Prüfung des Antrags auf internationalem Schutz etwas anderes ist als das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedsstaates. Und das sicher auch nicht grundlos, denn Artikel 2d) der Dublin III-Verordnung sagt nämlich genau das:
    Weiter hinten regelt die Dublin III-Verordnung auch dieses Verfahren separat. Art. 20, Abs. 1 sagt:
    Und hier verweisen manche Stimmen darauf, dass die Dublin III-Verordnung hier andere Formulierungen erwähnt. Während Art. 3 Abs 1. bei der Prüfung auf internationalen Schutz explizit Grenze und Transitzonen miteinschließt, erwähnt Art. 20 Abs. 1 nur, dass das Verfahren eingeleitet wird, wenn in einem Mitgliedsstaat der Antrag gestellt wird.

    Die Ausführungen in der Dublin III-Verordnung gehen aber noch weiter. Mit Artikel 20, Absatz 4 gibt es einen eigenen Abschnitt, der Fälle behandelt, wenn jemand von außerhalb eines Landes nach Asyl in eben diesem Land erfragt.
    Da sehen eben einige Leute, dass ein Migrant, der von Italien nach Österreich gereist ist und nun an der Grenze zu Deutschland, aber immer noch in Österreich steht, sehr wohl abgewiesen kann - auch wenn es im Einzelfall Ausnahmen geben kann. (Und noch mehr: Der Absatz enthält nach Ansicht einiger Experten eine Ausnahmeregelung von dem Dublin-Grundsatz, dass der Ersteinreisestaat für das Asylverfahren zuständig ist. Sprich: In unserem Beispiel wäre dann nicht mehr Italien zuständig, sondern Österreich.)


    Insofern: So klar ist das nicht wie du das hier hinstellst.. und es gibt durchaus offene Fragen. Manche Rechtskommentare fragen, ob es überhaupt einen Grenzbereich zwischen zwei Mitgliedsstaaten des Schengenraums gibt und entsprechende Antragsteller an einem ehemaligen Grenzüberwachungsposten dann rechtlich überhaupt noch im ersten Mitgliedsstaat sind. Dann gibt es auch noch Leute, die trotz unterschiedlicher Formulierungen der Ansicht sind, dass sich aus Artikel 3 trotzdem eine Zuständigkeit ergibt und dass das Verfahren zur Feststellung der Zuständigkeit ohnehin das gleiche Verfahren wie in Art. 3 wäre.

    Und dann gibt es natürlich auch Medien und teilweise Politiker, die den Artikel 20 überhaupt nicht erwähnen. Das dürfte die größte Gruppe sein. Die meisten davon werden ihn vermutlich nicht mal kennen.

    Gibt auch noch mehr Für und Wider zu dem Thema, aber Cro Cop hatte sich gestern über zu lange Texte beklagt und das sollte ausreichend sein um zu belegen, dass das Thema nicht ausdiskutiert ist und letztlich eine Entscheidung des EuGH für weitere Einordnungen möglich ist.

    tl;dr: Es gibt durchaus ernstzunehmende Rechtskommentare, die eine Abweisung durchaus als vereinbar mit EU-Regeln sehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juli 2018
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