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Wahlen in Deutschland, Österreich, Schweiz & Europa

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Nelli22.08, 16. September 2016.

  1. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

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    Ist in Bayern ähnlich.
    Man wählt den (Ober)Bürgermeister, den Gemeinde- bzw. Stadtrat, den Landrat, den Kreisrat, den Bezirkstag, dazu gerne auch einen Volksentscheid, da kommt ganz schön was zusammen. :cool:
     
  2. Monte

    Monte Talk-König

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    Ja, es sollte tatsächlich gewinnen heißen, wie du dir sicher auch gedacht hast. Schon merkwürdig, wie sich Worte manchmal beim Tippen verändern.
     
  3. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Die Briefwahl ist ja noch unsicherer.
    Wer weiß denn schon, was da unterwegs mit den Wahlzetteln wirklich passiert?
    Vielleicht werden welche klammheimlich ausgetauscht oder die gehen "ganz aus Versehen" verloren?
    Gründe zum Misstrauen gibt es da allemal.
     
    Martyn gefällt das.
  4. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Nochmal, beschäftige Dich bitte mit dem Wahlsystem.

    Hast Du denn eigentlich schon mal per Brief gewählt? Anscheinend nicht, ansonsten wüsstest Du die Sicherheitsmechanismen.
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Aber nochmal Zitat:
    Als Stendaler Wahlbetrug wird die Fälschung der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 in Stendal bezeichnet. Dabei wurden für die Stadtrats- und Kreistagswahl mehr Briefwahlunterlagen an bevollmächtigte Personen herausgegeben als erlaubt. Zudem wurden Vollmachten gefälscht und Briefwahlunterlagen von Dritten ausgefüllt.[1] Bei der Wiederholung der Briefwahl der Stadtratswahl wurden erneut Unterlagen manipuliert.
     
  6. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Es wurde aber entlarvt. ;)
    Bei einer solchen Verschwörung gibt es zwangsläufig soviele Mitwisser, dass ein Geheimhalten nahezu unmöglich ist.
    Man sieht an Deinem Beispiel, dass die Sicherheitsmechanismen gegriffen haben.
     
  7. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Was für Sicherheitsmechanismen meinst Du konkret?

    Da soll man einen Wahlschein und einen Wahlzettel ausfüllen bzw. ankreuzen und beides zusammen abschicken.
    Beides zusammen macht einen aber identifizierbar und in dem Moment ist die Wahl im Grunde schon ungültig.
    Wo soll denn da noch die Anonymität gewahrt sein?
    Zumal auch auf dem Postweg so einiges passieren kann.
     
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Das ist richtig.... Aber die "Volksstimme" wurde von der auch so demokratischen CDU massiv angegangen in der ersten Zeit. War hier alles schön live zu beobachten.

    Und, hätten es Lokalreporter nicht ermittelt.... ARD und ZDF und überregionale Tageszeitungen interessieren sich für solche "Pups-Wahlen" nicht.
     
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Bei der Briefwahl fehlt es schonmal an einem: sie ist nicht geheim. Während im Wahllokal penibel darauf geachtet wird, dass jeder alleine in die Wahlkabine geht, kann man hier munter im Familienkreise gemeinsam wählen (wurde im Forum hier schon von einigen beschrieben, dass man so gewählt habe). Ehemann/Ehefrau oder ein Dritter können also die Wahl "kontrollieren" und beinflussen. Einige Altersheimfälle, bei denen das Personal wählt, gab es auch immer wieder.

    Das Verfassungsgericht hat die Briefwahl schon immer nur in Ausnahmefällen erlaubt. Dass man nicht mehr versichern muss, dass man "aus wichtigem Grund" abwesend ist, halte ich für einen großen Fehler. Ich kann mir gut vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht da bald mal einschreitet, da die Quote von 1990 bis 2017 von 9,4 % auf 28,6 % gestiegen. Fast ein Drittel der Stimmen werden nicht in ausreichender Weise "geheim" gehalten. Und die Quote steigt und steigt.

    Briefwahl – Wikipedia

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht dieses Verfahren mal "durchgewinkt", weil der Gesetzgeber - im Nachhinein wahrheitswidrig - vorgetragen hat, dass durch den Wegfall des Grundes die Briefwahlquote nicht steigt.

    Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Freigabe der Briefwahl bei Europawahlen (§§ 24 Abs 1, 26 Abs 2 EuWO 1988 idF vom 03.12.2008) verfassungsgemäß - Verzicht auf Angabe von Gründen für Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden

    Dies ist aber offensichtlich Kokolores. Die Briefwahlquote ist nach der Änderung massiv angestiegen. Grundsätzlich hat das Verfassungsgericht nämlich schon Probleme mit der Briefwahl. Die hat man bei geringen Quoten (ursprünglich mal bei 5-7 %) hintenangestellt, langsam müsste man hier aber wieder gegensteuern:

    DFR - BVerfGE 21, 200 - Briefwahl I
     
  10. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Sag ich doch!
    Bei inzwischen knapp 30% Briefwählern kann somit fast jeder dritte Wahlzettel manipuliert worden sein.
    Ebenso denkbar wäre, dass manipulierte Briefe ergänzt worden sind und so Nichtwähler ohne deren Wissen zu Wählern wurden.