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Wahlen in Deutschland, Österreich, Schweiz & Europa

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Nelli22.08, 16. September 2016.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Du scheinst im Geschichtsunterricht mehrere Jahre gepennt zu haben. Ach Du meine Güte...
     
    straller und Volterra gefällt das.
  2. Gast 209331

    Gast 209331 Guest

    Das kapiert diese hohle Nuss micht
     
  3. Martyn

    Martyn Institution

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    Denn "Weg zurück ins Mittelalter" sind in jüngerer Vergangenheit nur Staaten unter dem Islam geganten, wenn man da an den Iran 1979 denkt. Erst allmählich scheint es dort wieder ganz vorsichtig in Richtung Gegenwart zu gehen. Und die Türkei steht leider ebenfalls kurz vor einer ähnlichen Entwicklung, wenn Erdogan nicht bald entmachtet wird.

    Andererseits muss man aber sagen das der Islam nicht zwangsläufig so sein muss. Es gibt auch etliche positivere Beispiele. Es kommt eben darauf an wie er ausgelegt wird.

    Religionsfreiheit ist ein Grundrecht und steht in fast jeder modernen Verfassung.

    Allerdings muss bzw. müsste Religionsfreiheit auch Grenzen haben, nämlich dann wenn gegen Grundrechte Anderer verstossen wird. Wenn in muslimischen Familien Mädchen ab einem bestimmten Alter nicht ohne Kopftuch aus dem Haus dürfen, und in mulimischen wie auch jüdischen Familien Jungen schon im Säuglingsalter beschnitten werden, dann darf das nicht unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit erlaubt werden.
     
  4. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    Was unter die Religionsfreiheit fällt, entscheidet der Gesetzgeber und als letzte Instanz das Verfassungsgericht. Diesbezüglich gibt es also eigentlich kein Problem. Die Probleme bestehen eher darin, wenn jeder meint individuell entscheiden zu dürfen, wo die Grenzen liegen. Hier sind wir auch als Gesellschaft gefragt, und deswegen weise ich ja auch daraufhin, dass man im Zweifelsfalle eher mal Toleranz zeigen muss, da man am Ende selber auch nicht der Freiheit beraubt werden möchte, das zu tun was man selber für richtig hält. Radikalen Strömungen müssen allerdings auch ganz klar Grenzen gesetzt werden. Aber dafür sind eben die Gerichte da und nicht der Normalbürger oder die Medien.
     
  5. Martyn

    Martyn Institution

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    Das Problem aber ist, das keiner von den Bundestagsabgeordneten und Verfassungsrichtern in einem Problemviertel mit einem hohen Anteil Muslimer Migranten leben muss, und keiner von ihnen seine Kinder in eine Problemschule schicken muss. Die bekommen ja nichts von den Problemen mit.

    Irgendwie braucht des deshalb leider einen gewissen "Druck von der Strasse" um ihnen die Probleme bewusst zu machen.
     
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  6. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

  7. Gast 209331

    Gast 209331 Guest

    Aber hier kommt es zu dem Konflikt mit dem Islam. Die hiesigen Vertreter pochen auf den Artikel 4 GG negieren aber, dass Religionsfreiheit auch bedeutet, nicht mehr dem Islam angehören zu wollen. In diesem Fall spielt das GG keine Rolle mehr, sondern es gilt die Scharia.
     
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  8. Wuslon

    Wuslon Guest

    Diejenigen, die für Deutschland die Scharia fordern, sind ganz gewiß nicht die offiziell "hiesigen Vertreter" des Islam.
    Du wirfst (mal wieder) Extremisten und offizielle Religionsvertreter des Islam in einen Topf.
    Deine Gründe dafür dürften hier mittlerweile klar geworden sein.
     
  9. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Schon erstaunlich, wie lange man so viel Naivität überleben kann! :confused::rolleyes:
     
  10. Gast 209331

    Gast 209331 Guest

    Bevor du mir wieder irgendwelche "Gründe" unterschiebst, solltest du dich, anstatt hier im Minutentakt Blödsinn zu posten, mit der Sache beschäftigen.
    Die Scharia, mein Bester, hat nichts mit Extremisten zu tun, sondern ist das "Gesetzbuch" des Islam. Und in diesem Gesetzbuch steht, dass es dem Muslim bei Todesstrafe verboten ist, den Islam aufzugeben. Und das kollidiert nicht unwesentlich mit dem GG Art. 4. Und ob die "offiziellen hiesigen Vertreter" das fordern oder nicht ist wurscht.
    Aber das ist etwas, was ihr gar nicht wissen wollt.
     
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