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Vox Up: Neuer Free-TV-Sender von RTL startet im Dezember

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 25. September 2019.

  1. fionfo

    fionfo Senior Member

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    Meine Aussage war nicht falsch. Der Urheber kann die o.g. Rechte vergeben, auch wenn dies in der Praxis i.d.R. durch einen Vermarkter geschieht. Der Urheber muss dem Vermarkter dafür aber zuerst die entsprechenden Nutzungsrechte einräumen. Dieser kann dann dementsprechend die (ggf. exklusiven) Sende-, Verwertungs- oder Vorführrechte vergeben.

    Netflix ist somit (im Juristendeutsch) nicht der Lizenznehmer für Chewing Gum, sondern besitzt die (vermutlich exklusiven) Verwertungsrechte.
     
  2. jamiro029

    jamiro029 Guest

    nein! die serie darf durch eine entsprechende Lizenz nur bei Netflix aufgeführt werden.

    Die Verwertung nimmt BBC worldwide vor, weil die DVD und Blu Ray Verbreitung wiederum von einen weiteren vorgenommen im deutschsprachigen Raum. die DVD´s kommen von der Serie in UK und Deutschland von den itv Studio´s
     
  3. fionfo

    fionfo Senior Member

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    UrhG § 17
    (1) Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.


    Das ist genau das was Netflix tut, und aufgrund dieses Gesetzes auch darf. Wenn du das "Lizenz" nennen willst, kannst du das ja tun, es ist aber streng genommen nicht korrekt.
    Auch wenn das ganze etwas wirr ist, wenn ein amerikanischer Konzern ein im UK hergestelltes Werk in Deutschland verbreitet.
     
  4. jamiro029

    jamiro029 Guest



    MPLC Deutschland GmbH
     
  5. fionfo

    fionfo Senior Member

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    Die Webseite eines Unternehmens ist mit Sicherheit eine bessere Quelle als das deutsche Gesetz :rolleyes:. "Lizenz" mag umgangssprachlich "korrekt" sein (wie "GEZ-Gebühren", "EC-Karte" etc.), deine Aussage "DIE RECHTE, wie man hier immer im Forum schreibt sind lediglich eine Lizenz" ist aber einfach falsch.
     
  6. jamiro029

    jamiro029 Guest

    Bis vor kurzem haste noch behauptet es gibt gar keine Lizenzen^^

    :D:D:D:D

    Das Ganze wird jetzt sehr OT, hier soll es um Vox up gehen.

    Es ist auch keine Umgangssprache, sondern im Vertragsrecht so verankert.

    Ich bin auch nicht dein Lehrer, glaub was Du willst, des Menschen ist sein Himmelreich und mit einem Maurer (fiktiv) über Astro-Physik zu streiten bringt dem Physiker in der Regel nichts.


    Im Grunde sagst Du mir, dass ich anscheinend 10 Jahre bei Videolad meinen Job falsch gemacht habe^^:ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:


    na wunderbar^^(y)
     
  7. fionfo

    fionfo Senior Member

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    Die "EC-Karte" in ihrer ursprünglichen Form gibt es auch seit über 10 Jahren nicht mehr und "GEZ-Gebühren" hat es noch nie gegeben. Ich habe mich nur so an deiner früheren Aussage gestört, weil der Dozent in einer Rechtsvorlesung, welche ich vor ein paar Monaten besucht habe, nie müde würde zu betonen, dass es in der Verwertung von geistigen Eigentum im deutschen Recht keine Lizenzen gibt. Und der wird sich in der Hinsicht hoffentlich besser auskennen als ein Mitarbeiter bei Videoload.
    Aber mit OT hast du Recht (ausnahmsweise ;);)(y)).
     
  8. jamiro029

    jamiro029 Guest

    Rechts-Vorlesung^^
    :D:D:D:D:D

    Vorlesungen gibt es nur an der Uni und die hält kein Dozent sondern Professor.

    Dozenten unterrichten.

    Es gibt auch keine Rechts-Vorlesungen, Vorlesungen gibt es bei Jura nur in Sachgebiete. Film und Aufführungsrechte sind Vertragsrecht.

    Was denkste denn was ich bei Videoload gemacht habe? der Kunde hat den Play Knopf gedrückt und ich habe dann im Videorecorder auf Play gedrückt^^:D:D:D

    Muhahahaha.... danke... wenn ich nen üblen Tag hatte, brauche ich nur hier lesen^^


    Du verwendest Wörter wie "tut"


    Ich kann an dem Wortschatz und wie jemand den Satzbau schreibt schon feststellen, mit wem ich es zu tun habe.


    Ich wünsche Dir noch einen tollen Abend und nochmals Danke, ich habe Heute nicht die beste Laune... aber nun geh ich mit einem fetten Grinsen ins Bett^^:ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:
     
  9. fionfo

    fionfo Senior Member

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    Vorlesungen gibt es an Hochschulen aller Art und werden von Dozenten gehalten, welche meist Professoren sind.
    Die Vorlesung hatte die Bezeichnung "IT-Recht" (Studiengang Informatik), in zwei Veranstaltungen wurde das Urheberrecht behandelt. Film und Aufführungsrechte sind Urheberrecht (s. bspw. UrhG § 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht)
    Es ist fast 11 Uhr Abends und ich mache gerade mehrere andere Dinge. Aber bitte: "Das ist genau das was Netflix macht".
    Ich könnte jetzt einen Kommentar über deine Ausdrucksweise und deine übermäßige Verwendung von Smileys abgeben.

    Gute Nacht und träume schön (weiter) :)
     
  10. jamiro029

    jamiro029 Guest

    hahahah... ein Dozent ist jemand der kein Lehramt studiert hat und nur durch fachliche Anerkennung unterrichten darf.

    Bei Jura gibt es Numerus Clausus und da dürfen Vorlesungen nur von Professoren gehalten werden.

    Ein Dozent ist beispielsweise Jemand der an einer Berufsschule, oder Bildungsträger das Fach Recht unterrichtet. Beispielsweise ein Dipl. Jurist.

    An Fachhochschulen und höhere Berufsschulen wird im Klassenverband unterrichtet.

    Vorlesungen gibt es ausschließlich an der Uni und in einer Vorlesung zu einem Sachgebiet wie Vertragsrecht sitzen nicht nur Jura Studierende , sondern Betriebswirte, VWL Studierende sowie andere Studiengänge^^


    Offensichtlich hast Du weder eine Uni von innen gesehen, noch eine FH...:D:D:D


    So genug gelacht für Heute^^:eek: