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Vorzeitige Vertragsbeendigung/Fritslose Kündigung ...

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Der Unbeugsame, 13. April 2016.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Nein, rechtlich gesehen nicht. Diese Werbemaßnahme ist an die Allgemeinheit gerichtet und kein konkretes, rechtlich bindendes Angebot an einen bestimmten Verbraucher (sog. "invitatio ad offerendum"; Sky macht kein Angebot an mögliche Kunden, sondern fordert einen unbestimmten Kundenkreis zur Abgabe eines Angebots auf, daher keine rechtliche Bindung an die in der Werbemaßnahme gemachte Aussage). Solange diese "Werbefreiheit" also nicht im Vertrag (individueller Teil als auch AGB) schriftlich fixiert ist, hat der Verbraucher nach geltender Rechtsprechung kein außerordentliches Kündigungsrecht. Du müsstest schon nachweisen, dass die Irreführung so gravierend ist, dass der Vertrag von vorne herein nichtig gewesen ist.

    Ansonsten bleibt dir nur der Gang zu der Verbraucherzentrale bzw. IHK/Handelkammer, um Sky deswegen abmahnen zu lassen. Denn solche "Lockvogelangebote" können gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen.
     
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  2. ronnster

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    Kann irgendwie immer nur den Kof schütteln, wenn hier von einigen immer irgendwelche sehr spezielle Konstrukte kreiert werden ohne im gleichen Maße ehrlich mit dem Threadersteller zu sein. Denn am Ende sind das wage Thesen, die ein Richter vollkommen anders sehen kann und er/sie das investierte Geld in rechtlichen Beistand nie wieder sieht. Er muss erst einmal Geld vorschießen ohne Sicherheit, dass die Gegenseite den Part hinterher übernehmen muss. Wenn die Anwaltskosten erstinstanzlich höher sind als der Restbetrag des Vertrages rät man ihm einfach von allem ab und versucht ihm nicht windige,schweineteure Eselsbrücken zu bauen.
     
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  3. maliilam

    maliilam Institution

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    Mit dem ich ja auch immer ein Herz und eine Seele war.

    PMs schreibe ich mir auch gerne selbst.

    Ja, ich sollte mal zu Arzt gehen.
     
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  4. Escorpio

    Escorpio Gold Member

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    So simpel ist es nicht... Natürlich können auch Endkunden Verträge kündigen wenn sie auf Grund einer Täuschung abgeschlossen wurden.

    Allerdings ist das nur eine sehr oberflächliche Aussage... Da spielen noch so viele Faktoren mit ein, z.b. die AGB's, in wie weit ist der Kunde davon im gesamten Angebot beeinträchtigt, etc.

    Das man Sky deswegen fristlos kündigen kann, wage ich ohne mich näher damit beschäftigt zu haben, zu bezweifeln... Die Beeinträchtigung wäre in diesem Fall viel zu gering. Eventuell könnte man Sky aber auffordern sich an den Vertrag zu halten oder ggf. paar Euro zu kürzen... Aber wie gesagt, dass ist jetzt alles nur eine Oberflächliche Aussage und man müsste sich intensiv damit auseinander setzen und alle Faktoren durchlesen / beachten.

    Außerdem müsste man klären, was eine Werbeunterbrechung überhaupt ist...

    Am Ende bleibt die Frage... Ist der Aufwand dem Nutzen Wert?
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. April 2016
  5. ronnster

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    Nee muss der Threadersteller eigentlich nicht, denn er sollte sich Klarheit über seine Verkabelung schaffen und/oder vor dem Vertragsantritt lesen was er und für wie lange er unterschreibt. Punkt aus.

    Fangt nicht schon wieder an den Bock zum Gärtner zu machen.
     
  6. Georg_S

    Georg_S Gold Member

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    Man sollte tatsächlich auch beachten, was "Werbefreiheitzusagen" vom November vor Gericht wert wären, wenn man im Februar oder März via Kündigung in einen Neuvertrag verlängert.
     
  7. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Wer bei Sky fristlos kündigt, bekommt ein freundliches Antwortschreiben, dass Sky die Kündigung nicht akzeptiert.

    Das vereinbarte Abo-Entgelt bis zum regulären Kündigungszeitpunkt mußt du auf jeden Fall zahlen, unabhängig von der Frage, ob du das Angebot nutzt oder nicht.

    Zahlst du nicht, bekommst du Mahnbriefe, erst von Sky, dann vom Inkassobüro. Das ist nervig; überdies droht ein negativer Schufa-Eintrag.

    Der mich beratende Anwalt hat gesagt, ich soll abwarten, ob Sky mich verklagt. Das hat den Vorteil, dass Sky mit den Gerichtskosten in Vorleistung treten muss. Ein Power-User, dessen Namen ich heute nicht nenne, hat inzwischen allerlei offizielle Korrespondenz von Sky in der Hand, die für meinen Fall günstig ist.

    Ich hatte im Wesentlichen gesagt, dass ich schon genug Satelliten-Receiver in meinem Haus herum stehen habe - darunter einen echten Humax HD 1000 - so dass ich keinen weiteren Receiver von Sky zugeschickt haben wollte. Sky hatte die Vorstellung, dass ich für eine vergleichbar komfortable Nutzung der Aufnahmefunktion (wie seit Vertragsbeginn) 20 € im Monat zusätzlich hätte zahlen sollen, was einer Preiserhöhung von > 60% entspricht.

    Es drängt sich auf, dass es sich dabei um eine wesentliche Vertragsänderung handelt. Hilfsweise habe ich den Vertragsabschluss wegen Irrtums angefochten.

    Trotz der für mich guten Ausgangslage bleibt bis zum Eintritt der Verjährungsfrist ein Schwebezustand bestehen, denn ich weiß nicht, ob Sky mich verklagen wird oder nicht.

    Ich kann diesen Schwebezustand jederzeit beenden, indem ich meinerseits negative Feststellungsklage erhebe.

    Wenn ich das nicht tue, wird die Forderung von Sky mit Eintritt der Verjährung gegenstandslos.

    Ein weiterer Gesichtspunkt ist, dass ich unter meinem Namen bei Sky kein neues Abo abschließen kann. Da ich die Filme und Serien auf Sky Cinema und den Welt-Kanälen ohnehin immer in englischer Sprache geguckt habe, trifft mich das überhaupt nicht, aber wer halt gerne in deutscher Sprache guckt, sollte sich überlegen, ob er das Tischtuch mit Sky wirklich zerschneiden will. :eek:

    tl;dnr: eine fristlose Kündigung bei Sky ist echten Masochisten vorbehaltlos zu empfehlen; ansonsten sollte man das besser sein lassen. :cool:
     
  8. kfschalke

    kfschalke Senior Member

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    Ich frage mich immer, woher die neinen, das sie entscheiden dürfen, ob die Kündigung gültig ist oder nicht. Dies kann nur ein Gericht. Leider ist es nicht so gut geregelt wie im Arbeitsrecht. Da hat man 3 Wochen Zeit Kündigungsschutzklage einzureichen, sonst ist die Kündigung gültig. Inkassokosten sind übrigens nicht, weil es sich um beschrittene Forderungen handelt. Es wird eben Druck gemacht.
    Risiko einer fristlosen Kündigung ist immer, zahlen bis Vertragsende und ggf. nie wieder ein Vertrag.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. April 2016
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Das ist der bekannte "das ist eben so" Kundenservice von Sky. Wenn Sky sagt dass das - ggf. abseits von Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung - so ist, dann ist das eben so. Wer meint dass dem nicht so ist, muss dann dagegen vorgehen.
     
  10. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

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    Eine Werbeunterbrechung gibt es nicht- diese wird immer komplett gezeigt. ;)
     
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