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Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von a.spengler, 9. Februar 2007.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    ... dir wurde der Kündigungstermin mitgeteilt. Hättest du deine Vertragspflichten erfüllt, hättest du heute mit Unitymedia nichts mehr zu tun. Es ging ursprünglich um ca. 40 €. Wieviel Zeit hast du schon in den Vorgang investiert ? Wieviel ist dir deine Zeit Wert ?
    ... die du so zu deinen Gunsten verdrehst wie es dir gerade passt...
    ... wenn du deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kannst/willst, dann ist es für das Inkassounternehmen im Rahmen der Beitreibung überhaupt kein Problem diesen Titel zu erhalten. Auch eine Lohnpfändung oder eine Kontopfändung ist auch kein Problem mehr. Die dabei entstehenden Kosten erhöhen natürlich den Schuldbetrag ...
    ... Das Inkassounternehmen wird dir nicht mit der Schufa drohen, sondern dich lediglich darauf hinweisen, was geschieht, wenn du deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommst. Und wenn du dann immer noch nicht zahlen willst, kommt halt der negative Schufa-Eintrag. Einen Tatbestand der versuchten Nötigung gibt es hier nicht. Wenn, dann nötigst du das Inkassounternehmen deine Zahlungsunwilligkeit der Schufa zu melden ...
    ... warum sollte das Inkassounternehmen auf die Forderung verzichten ? Es gibt keinen Grund dafür ...
    ... da der Fall 6 Monate nach dem von UM genannten Kündigungstermin immer noch nicht erledigt ist zeugt nicht unbedingt davon, dass deine Argumente wirklich zum Erfolg geführt haben. Die Geschichte wird auch ihren ganz normalen Lauf gehen in dem du als Verlierer herausgehen wirst ...
     
  2. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    ...den iesy für richtig hält. Und ich halte einen anderen Termin für richtig. Aber das verstehst Du ja nicht.

    Die rechtlichen Grundlagen dafür habe ich hier genannt. Sie sind auf meiner Seite. Das konntest Du bisher mit keinem rechtlichen Argument entkräften, denn Deine Einwände haben allesamt nichts mit der Rechtslage zu tun. Soalgen Du z.B. nicht verstehen willst, dass AGB immer vertragsbezogen vereinbart sind, bist Du schlicht nicht qualifiziert hier mitzudiskutieren.

    Der einzige, der keine rechtlichen Argumente liefert und dafür drei verschiedene Theorien bemüht, die allesamt nicht haltbar sind, bist Du. Und ich verstehe immer noch nicht, warum Dich das alles kümmert. Außer, dass Du der Meinung bist, Unternehmen wie iesy dürften sich alles erlauben und der Kunde müsse sich das gefallen lassen und zahlen.

    Was die Qualität der AGB von Unternehmen im Medienbereich wert sind, haben wir ja vor ein paar Tagen im Fall Premiere erst erfahren.

    Dazu braucht es ein Gerichtsurteil. Und solange das nicht existiert, ist auch eine Schufa-Eintragung rechtswidrig, da die Forderung von mir bestritten wird.

    Du hast wirklich überhaupt keine Ahnung, wie sowas normalerweise läuft. Das Inkasso-Verfahren ist eine reine Drohkulisse, um von den rechtlichen Aspekten abzulenken und den Kunden dazu zu bringen, zu zahlen, auch wenn er selbst eventuell im Recht ist...
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. November 2007
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    ... dazu bedarf es keines Gerichtsurteils, sondern lediglich eines Gerichtsbeschlusses des Amtsgericht und Inkasso-Unternhemen können i.d.R. zweifelsfrei die Säumigkeit des Schuldners darlegen, so dass der Beschluß ohne Probleme ausgestellt wird.
    Habe schon oft genug einen Gerichtsvollzieher beauftragt, bei Kunden Geld einzutreiben. Wenn ein Wechsel zu Protest geht, reicht da sogar ein simpler Telefonanruf ...
    ... aber sicher doch. Habe selbst genug Beitreibungsfälle berarbeitet. In sehr vielen Fällen, lassen sich Pfändung und Gerichtsvollzieher vermeiden, weil mit den Schuldner eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen wird, die in vielen Fällen
    auch eingehalten werden. Aber leider gibt es auch die Leute, die gar nicht bereit sind, ihre Schulden zu begleichen und hilft dann nur nur der Weg über das Amtsgericht.
    Für den Eintrag in der Schufa braucht es kein Gericht. Wenn nach nach Ablauf der vorgegebenen Frist deinen Schuldsaldo nicht begleichst, wird das der Schufa gemeldet.
    Man kann dem Inkassounternehmen natürlich gleich mit dem Anwalt kommen, in der Praxis ist es aber besser, dem Inkasounternehmen deinen Fall darzulegen und um einen Zahlungsaufschub zu bitten. Damit wirst du den anstehenden negativen Schufaeintrag erstmal verhindern können.

    Aber schieß du mal weiter mit Kanonen auf Spatzen ...
     
  4. fcsh

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    geht das hier wieder los?
     
  5. Mr.Super-Majo

    Mr.Super-Majo Junior Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Ich habe den "Beitrag" zwar nicht komplett verfolgt, aber eines ist klar:
    nur weil man ein Digital-TV-Paket bei Unitymedia bucht heißt das nicht, dass sich dadurch auch die Kündigungsfrist/Vertragslaufzeit des Kabelvertrags verlängert. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Ich habe z.B. meinen Kabelanschluss gekündigt, obwohl der Vertrag über Digital-TV noch lief.
    Die einzige (berechtigte) Frage von UM war: wollen Sie etwa das Digital-TV noch bis zum Vertragsende zahlen ohne die Sender schauen zu können, die Sie bezahlen? Meine Antwort: ja, muss ich ja gemäß Digital-TV-Vertrag.
    Also wurde der Kabelvertrag beendet, ich zahlte noch ein paar Monate für das Digital-TV-Paket und dann war Ruhe...
     
  6. fcsh

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Ja, so ist es, aber versuche das mischobo klarzumachen!
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    ... was gibt es da klarzumachen ? a.spengler ist mit einem Anwalt zu Gange, um das zu erreichen, was Mr.Super-Majo beschrieben hat. a.spengler hat jetzt 50 € Inkassokosten an der Backe, weil er Kabelentgelte nicht gezahlt hat. Der Grund, warum er das gemacht hat ist, dass ihn Unitymedia ihn aufgrund der Mindestvertragslaufzeit des arena-Abos nicht aus dem Vertrag entlassen hat.

    Da es bei Mr. Super-Majo so geklappt hat, liegt es nahe, wenn sich Mr.Super-Majo und a.spengler mal zusammentun würden, denn Vertragsrecht hin- oder her, iesy bzw. jetzt Unitymedia sollte bei allen Kunden einheitlich verfahren ...
     
  8. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Ganz genauso ist es bei mir auch.

    Und natürlich habe ich das arena-Abo bis zum Ende dessen Vertragslaufzeit bezahlt.

    Ich wollte gar nicht vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit aus dem arena-Abo.

    Jetzt auf einmal schreibst Du "Vertragsrecht hin oder her"? Ich dachte, Du bist Dir bei der Beurteilung der Rechtslage sicher?

    Das Wichtigste wäre wohl, dass iesy sich an Ihre eigenen Verträge hielte, oder?

    Ansonsten - wenn Du mir nicht glaubst - zum Thema SCHUFA (von https://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb24/kap6.htm)
    Du wirst nicht gezwungen, hier mitzulesen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. November 2007