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Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von a.spengler, 9. Februar 2007.

  1. WhiteWolfe

    WhiteWolfe Silber Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    @mischobo:Nur mal so nebenbei, bei Kabel Deutschland kann man einen Kabelanschlussvertrag haben und Kabel Digital, wenn man beides kündigt, wird das mit der Frist zum Kabelanschlussvertrag erledigt, allerdings eine Gebühr für Kabel Digital HOme bis zum Vertragsende berechnet, aber die Kündigung wird wirksam zum Ende des Kabelanschlussvertrages. So sollte es auch bei IESY und Arenaabo sein.
     
  2. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Und dann zwei Vertragsnummern, zwei Abrechnungen, zwei Abbuchungen von zwei Konten. Sicherlich.

    Aber Du wirst uns sicherlich gleich erzählen, dass das auch unerheblich ist und uns Deine nächste "Theorie" darlegen.

    Vorschlag: Wenn Dich mein "angebliches" Gejammere so stört, dann geh doch weg und komm wieder, wenn Du Dir überlegt hast, welche Deiner Argumentationslinien, die sich allesamt als falsch erwiesen haben, nun "gelten" soll...
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Februar 2007
  3. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Das gleiche könnte iesy lt. den bes. GB des DigitalTV Vertrages auch machen. Sie haben lt. Punkt 1.3 Satz 2 bei einer vorzeitigen Beendigung des Kabelanschlussvertrages (lt. mischobo geht das ja gar nicht ;-)) ein Sonderkündigungsrecht für DigitalTV inkl. eines Schadenersatzes in Höhe des bis zum fristgemäßen Ende des DigitalTV Vertrages zu zahlenden Abonnementpreises.

    Dass ich aber den Zahlungsverpflichtungen aus meinen zweiten, dem DigitalTV Vertrag, der bis zum 4.5. läuft nachkommen werde, ist selbstverständlich.

    Es geht mir aber um den ersten Vertrag über den analogen Kabelanschluss, den ich fristgemäß (also den AGB des Kabelanschlusses entsprechend zum 28.2.) gekündigt habe.
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    @spengler
    ... was soll man dazu noch sagen. Du scheinst dir extrem sicher zu sein, das du Recht hast. Deshalb hat iesy deine Kündigung des Kabelanschlusses auch zum 4.5.2007 vorgemerkt, woran sich auch nichts ändern wird ...
     
  5. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    So ich mach jetzt zu hier.

    Sollte a.spengler weitere Infos vom Anwalt oder der Verbraucherzentrale haben dann kurze PN an mich, dann mach ich den Beitrag wieder auf, vorher macht es keinen Sinn.

    Gruß Gorcon

    ---Moderator---
     
  6. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Wollte nur mal die neuesten Entwicklungen mitteilen: Nachdem ich im Frühjahr iesy mehrere Briefe geschrieben habe und denen nochmals die Sachlage aus meiner Sicht geschildert habe, kam von dort erstmal gar nichts mehr.

    Vor einigen Tagen ist dann hier ein Brief eines (eher unseriösen) Inkassounternehmens mit einer Forderung von insgesamt ca. 90€ aufgeschlagen. Unseriös deshalb, weil schon mal überhaupt nicht dargelegt wurde, wie die Mehrkosten von über 50€ zustande kommen und eine sehr kurze Frist (eine Woche) gesetzt wurde.

    Jetzt ist das Ganze also wirklich beim Anwalt. Der sieht das so wie ich es schon im Frühjahr gesagt habe: es handelt sich in der Angelegenheit um zwei getrennte Verträge (analoger Kabelanschluss einerseits, DigitalTV andererseits) mit unterschiedlichen Vertragsnummern, Geschäftsbedingungen und Kündigungsfristen.

    Außerdem schreibt er:
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    ... tja, wird 'en teure Angelegenheit werden. Dabei hätte das so einfach sein können, wenn du einfach den Kabelanschluss bis zum Kündigungstermin 4.5.2007 ordentlich bezahlt hättest. Dann hättest du mit dem Laden huet überhaupt nichts mehr zu tun ...
     
  8. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Ich bin ernsthaft beeindruckt. Diesmal nur 11 Minuten Reaktionszeit. Musst Du eine Zeit haben...

    Natürlich erneut nichts zur Sache. Wie gehabt...

    Sigh...
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. November 2007
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    ... der Kündigunstermin war nach deinen eigenen Angaben der 4.5.2007. Wenn du das akzeptiert hättest, wäre jegliche Geschäftsverbindung mit iesy bzw. Unitymedia am 4.5.2007 erledigt gewesen. Aber du wollstest nicht zahlen und inzwischen ist ein Inkasso-Unternehmen damit beauftragt die ausstehende Forderung beizutreiben. Da du offensichtlich nicht bereit bist, die Forderungen auszugleichen, wird wohl in absehbarer Zeit der Gerichtsvollzieher mal kurz vorbeischauen. Ein gern genommenes Mittel ist auch die Lohnpfändung. Macht ich natürlich gut in der Schufa. Ich wünsche dir noch viel Vergnügen damit. Natürlich kannst du vor Gericht ziehen, aber wenn du verlierst, und das wirst du, wirst du ein vielfaches von dem zahlen, was du hättest ursprünglich zahlen müssen. Wenn die rechtschutzversichert bist, dann brauchst du höchstwahrscheinlich keine Gerichtskosten zu tragen. die Kosten für das Inkassoverfahren mußt du aber selbst tragen.
    Die 50 € bei der Einleitung eines Inkassoverfahrens liegt im üblichen Bereich. Dazu kommt dann noch die Verzinsung der Schuldsumme (Diskontsatz + 5%) ...
     
  10. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Falsch. Du meinst aufgrund Deiner eigenen "Theorien", der geinsame Kündigungstermin für die beiden unterschiedlichen Verträge sei fälschlicherweise der 4.5.2007 gewesen. Gründe warum Du irrst, kannst oder willst Du nicht verstehen, obwohl man Dich schon mit der Nase drauf stößt.

    Dir kann man ja nicht mal mit dem Gesetz bzw. Paragraphen beikommen.

    Das ist natürlich wieder falsch. Der Gerichtsvollzieher kommt erst, wenn das Inkassounternehmen einen Titel gegen mich hätte.

    Und sollte das Inkasso-Unternehmen vorher mit den von Dir genannten Schufa-Einträgen drohen, erfüllt das nachweislich den Tatbestand der versuchten Nötigung.

    Und wenn das Inkasso-Unternehmen nicht bis Ende dieser Woche schriftlich auf die Forderung verzichtet, werden wir halt negative Feststellungsklage erheben.

    Warum sollte ich Dich also noch ernst nehmen? Schreib meinetwegen weiter Unsinn, von mir wirst Du keine Antwort mehr darauf bekommen.

    Jeder der diesen Thread aufmerksam liest, kann sehen, dass Du bestenfalls juristisches Halbwissen hast (siehe Beiträge #8, #25, #56, #58).

    Mir ist noch nicht einmal klar, was ich Dir eigentlich im Real Life getan haben muss, dass Du hier so permanent gegen mich hetzt und Zeug zusammenreimst, nur um mir Kontra zu geben.

    Zu solchen Heuchlereien muss man wohl auch nichts mehr sagen...

    Gorcon, ich glaube Du kannst den Thread wieder zu machen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. November 2007