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Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von a.spengler, 9. Februar 2007.

  1. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Für den arena Vertrag - und nur für den...

    Unsinn. Das geht gar nicht, da es sich um zwei separate Verträge handelt.
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    @a.spengler

    ... für dein Vertragsverhältnis mit iesy gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingung iesy-Kabelanschluss" für den bei iesy beauftragten Kabelanschluss, sowie die "Besonderen Geschäftsbedingungen Digital TV" für arena, dass du bei iesy abonniert hast. Mit arena selbst stehst du überhaupt nicht in einer Geschäftsbeziehung und deshalb spielen die arena-AGB hier keine Rolle.

    In dem Kleingedruckten deines Vertrages mit iesy steht nunmal drin, dass du arena nicht ohne einen Vertrag über einen analogen Kabelanschluß abonnieren kannst. Wenn du Premiere abonnieren würdest, dann wäre ein Vertrag über einen analogen Kabelanschluss keine Grundvoraussetzung. Premiere prüft auch nicht ob du einen Vertrag über einen analogen Kabelanschluss hast oder nicht.
    Aber alle Iesy-Digital-TV Angebote, also Tividi, arena und Premiere (tividi) sind an einen Kabelanschluss gebunden. Der Kabelanschluß kann erst gekündigt werden, wenn die Vertragslaufzeit des/der abonnierten Digital-TV-Pakete endet ...
     
  3. Choppie

    Choppie Neuling

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy


    Das übersteigt jetzt meinen Horizont, hier müsste uns a.sprengler weiterhelfen: Hast Du nun hinsichtlich arena diese "BesGB" vereinbart, oder steht da "AGB"? Mit anderen Worten: hast Du nun zwei AGB vorliegen? Ich werde hier echt langsam etwas wuschig... :eek:
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    @Choppie

    ... iesy-Kabelkunden können arena ausschliesslich über iesy abonnieren. Wäre dem nicht so, könnte a.spengler arena und den iesy-Kabelanschluss unabhängig von einander kündigen, da es sich um 2 Anbieter handeln würde ...
     
  5. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Ob iesy das "bes. GB" oder "AGB" nennt, ist egal. Vom rechtlichen Standpunkt sind es AGB.

    Und mit den AGB eines Vertrages kann man nun mal nicht in einen anderen Vertrag eingreifen.

    Solltest Du es doch langsam begriffen haben?

    Wohl nicht. Wie sonst würdest Du mir ständig Dinge in den Mund legen, die ich nie behauptet habe.

    Und wieder: wer bestreitet das? Begreif doch bitte endlich, dass das aber keinerlei Auswirkungen auf die Kündigungsfristen des Kabelanschlusses haben kann.

    Es ist völlig unerheblich, ob es sich um zwei Firmen handelt, oder nicht. Entscheidend ist, dass es sich um zwei Verträge handelt.

    Aber das will ja nicht in Deinen Kopf hinein...
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Februar 2007
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    @a.spengler

    ... egal welche Produkte oder Dienstleistungen du über iesy beziehst: du hast nur eine Geschäftsbedingung, die primär auf den Vertrag über den Kabelanschluss basiert; sprich ohne Kabelanschluss keine weiteren Services von iesy. Du bekommst kein Internet von iesy ohne Kabelanschluss, du bekommst keine Telefonie von iesy ohne Kabelanschluss, du kannst ohne Kabelanschluss kein Tividi bei iesy abonnieren, du kannst ohne Kabelanschluss kein arena bei iesy abonnieren und du kannst auch ohne Kabelanschluss kein Premiere bei iesy abonnieren.
    Ohne Kabelanschluss geht gar nichts. Für den Kabelanschluss gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Grundlage deiner Geschäftsbeziegung mit iesy bilden. Wenn du die Geschäftsverbindung erweiterst, gelten ggf. besondere Geschäftbedingungen. Wenn du z.B. deinen Kabelanschlussvertrag mit einem arena-Abo von iesy erweiterst, dann gelten die Besonderen Geschäftsbedingungen Digital TV und in diesen besonderen Heschäftsbedingungen steht klipp und klar:
    ... du unterhälst mit iesy eine Geschäftsbeziehung und für diese Geschäftsbeziehung erhälst du eine Kundennummer. Egal wieviele Services du bei iesy unter dieser Kundennummer beauftragst, du hast immer nur eine Geschäftsbeziehung zu iesy und für diese eine Geschäftsbeziehung gelten nunmal die AGB und in Abhängigkeit von zusätzlich beauftragten Services, wie z.B. ein arena-Abo, gelten besondere Geschäftsbedingungen die auf den AGB aufbauen und ggf. Teile der AGB anders regelen. Mit der Beauftragung von arena hast du diese Bedingungen akzeptiert.

    Aber wie gesagt: geh' einfach mal zur Verbaucherberatung. Die Beratung kostet pauschal 30 €. Alternativ kannst du natürlich auch zu einem Anwalt gehen.
    Aufgrund der Vertragslage kannst du allerhöchstens eine Kulanzregelung erreichen, wobei ich da allerdings kaum Chancen sehe, weil die Sachlage eindeutig ist. Natürlich steht dir auch frei, bis zum 4.5.2007 hier rumzujammern. Danach hat sich das Thema dann eh erledigt, denn du hast deine Geschäftsbeziehung gem. den AGB und den besGB ordentlich gekündigt ...
     
  7. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Du lenkst schon wieder ab: ich habe zwei Verträge mit iesy: Einen über den "analogen Kabelanschluss", für den die entsprechenden AGB gelten. Und ich habe einen Vertrag über den Bezug von arena, für den die "bes. GB Digital TV" gelten. Es bleibt dabei: zwei Verträge, zwei AGB. Deshalb z.B. auch zwei Vertragsnummern.

    Und zwar für den zweiten Vertrag andere als für den ersten. Das geht aber anscheinend nicht in Deinen Kopf hinein.

    Für den Vertrag über den Bezug von arena.

    So what? Jetzt lenkst Du wieder von dem Fakt ab, dass ich zwei Verträge mit iesy mit unterschiedlichen AGB habe. Bestreitest Du das oder stimmst Du dem zu? Einfache Frage eigentlich...

    So wie die zig anderen Fragen, die ich Dir in diesem Thread schon gestellt habe, die Du aber beharrlich ignorierst und stattdessen Nebenkriegsschauplätze aufmachst, Aussagen verdrehst oder schlicht Irrelevantes postest...

    Wenn Du in der Lage wärst, die Argumente Deines Gegenübers zu lesen UND zu verstehen, wüsstest Du, dass ich das längst getan habe.

    Die werden schon deshalb nicht schreiben, dass ich Recht habe, da sie sonst die Kosten für meinen Anwalt übernehmen müssten. Natürlich werden sie schreiben "ohne Anerkentnis einer Rechtspflicht" - aber selbst das wird Dich natürlich nicht überzeugen.

    Das behauptest Du ja schon länger. Mit Argumenten kann man Dir leider nicht beikommen: wenn man Dir zu erklären versucht, dass es sich um zwei Verträge handelt, erzählst Du was von einer Geschäftsbeziehung.

    Wenn man Dir erklärt, dass es sich um zwei Produkte mit unterschiedlichen Kündigungsfristen handelt, zitierst Du irgendwas aus den AGB (natürlich des jeweils anderen Vertrages) und lässt entscheidende Stellen einfach weg.

    Sag mal, führst Du im Real-Life eigentlich Deine Diskussionen auf einem ähnlich erbärmlichen Niveau wie hier?

    Ich lasse mir jedenfalls von jemandem, der so fundamental merkbefreit ist wie Du, nicht ständig irgendwas unterstellen, was ich nie gesagt habe...

    Weitere "Einlassungen" von Dir werde ich deshalb zukünftig ignorieren.
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    @a.spengler

    ... du wirst es nie verstehen. Es spielt keine Rolle, wieviele Produkte du von iesy nutzt. Ausschlaggebend ist die Geschäftsbeziehung, die eben durch die AGB und ggf. zusätzlichen Bedingungen geregelt werden. Du unterhälst eine Geschäftsbeziehung mit iesy und hast eine Kundennummer, die Entgelte für den Kabelanschluss und arena werden in einer Summe von deinem Konto abgebucht. Iesy verhält sich dir gegenüber wie vertraglich vereinbart, auch wenn du dir etwas anderes einredest ...
     
  9. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Das ist nicht maßgeblich.

    Das ist - wie üblich, wenn Du Dich zu dem Thema äußerst - ebenfalls falsch. Zwei Verträge, zwei Abrechnungen, zwei Konten, zwei Abbuchungen.

    Was ich mir einrede, braucht ja nicht Dein Problem sein. Du bist eh komplett merkbefreit, was juristische Dinge angeht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Februar 2007
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    @a.spengler

    ... eine Geschäftsbeziehung ein Vertrag ...