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Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von a.spengler, 9. Februar 2007.

  1. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Mir ist nur nicht klar, wie die persönlichen Vorlieben so die Sicht auf die Dinge vernebeln können.

    In einem anderen Thread schreibt er doch auch

    Ist mischobo UM-Mitarbeiter?
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Februar 2007
  2. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    So wie er schreibt, nein, man könnte es aber vermuten.

    Gruß Gorcon
     
  3. Choppie

    Choppie Neuling

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Hi a.sprengler - ich habe ja schon meinen Senf dazu gegeben und bin ebenfalls der Meinung, dass Du nicht weitere Energien darauf verschwenden solltest, mischobo davon zu überzeugen, dass er hier grundlegend auf dem Holzweg ist... Ich würde mich aber auch freuen, wenn Du uns auf dem laufenden hälst und uns mitteilst, wie die Sache weiter geht!
     
  4. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Ich habe jetzt iesy geschrieben, dass ich, wenn Sie weiter auf Ihrem Standpunkt beharren, die Sache einem Rechtsanwalt übergebe, obwohl ich das bei einem Streitwert von gut 30€ für reichlich daneben halte.

    Wahrscheinlich schaut sich das jetzt dort erst einmal deren Rechtsabteilung an.
     
  5. Digital_Fan

    Digital_Fan Senior Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    iesy verhält sich korrekt, dass Vertragsverhältnis läuft für beide Partner bis zum 4.5.
    Lese Dir mal aufmerksam die Geschäftbedingungen für Digital TV durch.
    Im ersten Absatz steht:
     
  6. Choppie

    Choppie Neuling

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Flipper, was hat das denn mit diesem Fall zu tun? Handelt es sich denn hier um den von Dir zitierten Konflikt zwischen AGB, Besonderen Geschäftsbedingungen usw.? Wohl kaum - hier geht es darum, dass zwei unterschiedliche AGB von zwei unterschiedlichen Unternehmen miteinander vermengt werden.
     
  7. Digital_Fan

    Digital_Fan Senior Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Ich erkläre es Dir gerne:

    Der Mann hat einen Kabelanschluss und Arena beides von der Firma Iesy. Für den Kabelanschluss gibt es eine AGB und für Arena (Digital TV) gibt es die BesGB.
    Da der Arena Vertrag länger läuft als der des Kabel-TV Vertrages, gelten ausschliesslich die Kündigungsfristen in den Besonderen Geschäftbedingungen für Digital TV.

    Jetzt klar?
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    ... es geht ausschliesslich um ein Unternehmen, nämlich um iesy. Vertragspartner für arena ist ebenfalls iesy und keinesfalls arena. Ein Vertragsverhältnis mit arena gibt es ausschliesslich beim direkten Satempfang über die arena-Plattform und dann gelten die AGB von arena. Wer arena bei iesy abonniert hat ein Vertragsverhältnis mit iesy, wer arena bei ish abonniert hat ein Vertragsverhältnis mit ish, wer arena bei Kabel BW abonniert hat ein Vertragsverhältnis mit Kabel BW. Egal wo man im Kabel arena abonniert, man geht immer einen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber ein bzw. mit Premiere. Ein Kabelkunde kann aber nie in einem Vertragsverhältnis mit arena stehen, weil arena ihre Produkte Kabelkunden gar nicht anbietet.
    a.spengler hat ausschliesslich mit iesy ein Vertragsverhältnis und daher gelten ausschliesslich die AGB von iesy.
    Wäre a.spengler Kunde bei Kabel BW hätte er genau das gleiche Problem, denn in Sachen arena ist immer Kabel BW der Vertragspartner. Auch arena-Abonennten, die arena über den Kabelkiosk abonniert haben, beziehen sowohl den Kabelanschluss als auch arena über ihren Kabelnetzbetreiber und dementscprechend gelten sowohl für arena als auch für den Kabelanschluss ausschliesslich die AGB des Kabelnetzbetreibers. Wer arena bei Premiere abonniert hat und bei Kabel Deutschland den Kabelanschluss, der könnte seinen Kabelanschluss und sein arena-Abo unabhängig voneinander kündigen. Würde der Kabelanschluss bei Kabel Deutschland also gekündigt, würde das arena-Abo über Premiere weiterlaufen, auch wenn es aufgrund des fehlenden Kabelanschlusses nicht mehr nutzbar wäre. Wer als Kunde der Kabel Deutschland arena über Premiere abonniert, der steht eben in Sachen Kabelanschluss mit der Kabel Deutschland im Vertragsverhältnis und in Sachen arena mit Premiere .im Vertragsverhältnis und damit gelten die AGB der jeweilgen Vertragspartner ...
     
  9. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Wie kommst Du denn darauf, dass die Bes. GB nachträglich für den analogen Kabelanschluss vereinbart wurden? Wann soll das passiert sein?
     
  10. Digital_Fan

    Digital_Fan Senior Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Du hast doch Arena TV bestellt und damit die Bedingungen für Digital Tv akzeptiert. Dadurch wurde auch Dein alter Kabel Tv Vertrag um diese Bedingungen ergänzt. Arena TV und der Kabelanschluss hängen zusammen. Um die Leistungen von Arena TV zu nutzen, ist bei Iesy der Kabelanschluss nötig.