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Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von a.spengler, 9. Februar 2007.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    ... Unity Media veranstaltet über die Tochtergesellschaft des Programm arena und bietet damit Inhalte an.
    Außerdem bietet Unity Media über die Tochtergesellschaft iesy den Kabelanschluss in Hessen an. Beides ist voll zutreffend und nennt sich "vertikale Integration".
    Aber was hat das mit dem "Problem" von a.spengler zu tun. Gut, a.spengler hat zufälligerweise ein arena-Abo, aber was wäre, wenn er Tividi oder Premiere bei iesy abonniert hätte. Unity Media ist lediglich mit arena Inhalteanbieter. In Sachen Tividi und Premiere ist Unity Media lediglich Infrastrukturbetreiber.
    Hätte a.spengler ein Premiere-Abo über iesy abgeschlossen, würden ebenfalls die besonderen Bedingungen Digital TV gelten und hätte damit das gleiche Problem wie jetzt mit arena, denn diese Bedingungen gelten generell für Digital TV, das über iesy abonniert also nicht nur für arena, sondern auch für Tividi und für bei ish/iesy beauftragte Premiere-Abos.
    Mit der vertikalen Integration hat das "Problem" von a.spengler rein gar nichts zu tun ...
     
  2. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Auch dann hätte man ihm das Kabelabo nicht verlängern durfen.
     
  3. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Auch wenn Du das in diesem Thread wiederholt behauptest: Ich habe bzgl. des Vertrages mit iesy über den Bezug von arena gar kein Problem.

    VG,

    Andreas
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Februar 2007
  4. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Es ist ja eigentlich viel schlimmer: iesy gesteht dem Vertragspartner in den AGB des Kabelanschlusses eine Kündigungsfrist von einem Monat zu.

    Nun schließt der Kunde einen zweiten Vertrag mit iesy ab, in dem salopp formuliert drin steht: "Kunde - nur damit Du das weißt: Wenn Du Arena nutzen, also angucken willst, brauchst Du einen Kabelanschluss!"

    Ansonsten gibt es keinerlei Bezug zum Kabelanschluss...

    Und dann folgern die - und andere hier - daraus: "Kunde - nur damit Du das weißt: Wenn Du Deinen Kabelanschluss fristgemäß kündigen willst, dann kannst Du arena nicht mehr nutzen, sprich angucken! Wir finden aber, dass das nicht sein darf! Also kannst Du deinen Kabelanschluss nicht fristgemäß kündigen!"

    VG,

    Andreas
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    ... und warum hast du dann diesen Thread gestartet, wenn du kein Problem hast ? Aber finde ich aber gut, dass du das jetzt endlich einsiehst. Es lohnt sich also doh mal einen Blick in die AGB zu werfen ...
     
  6. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Wie gesgt, selbst wenn ISH einen Passus in ihren AGBs hat der die Vertragslaufzeit des Kabelanschlusses an die eines zustzlichen Abos koppelt, so ist dies nicht zulässig.

    Gruß Gorcon
     
  7. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Sag mal, findest Du es witzig, mir permanent das Wort im Mund rumdrehen oder wahlweise Begriffe einfach wegzulassen? Ist das Deine übliche Masche hier?

    Noch dazu, wenn ich offensichtlich nicht der einzige bin, der Deine Interpretationen "merkwürdig" findet...

    Nun, wie man an Deinen Ausführungen merkt, genügt das nicht. Man muss sie auch verstehen können...
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Februar 2007
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    ... für den während der gesamten Zeitraum deines arena-Abos einen Vertragsverhältnis bestehen muß, so steht es in den entsprechenden AGB
    ... da verdrehst du aber die Fakten. Es geht nicht darum, dass du arena nicht ohne Kabelanschluss nutzen kannst, sondern das während der Vertragslaufzeit von arena ein Vertragsverhältnis "analoger Kabelanschluss" bestehen muß.
    Das du ohne Kabelanschluss kein arena nutzen kannst spielt dabei überhaupt keine Rolle; maßgebend ist das was in den AGB steht und da steht klipp und klar, dass du den Kabelanschluss nicht kündigen kannst, solange der Vertrag für Digital TV läuft. Mit der Beauftragung von digitalen Angeboten ändern sich die Kündigungsfristen für den analogen Kabelanschluss, denn die digitalen Angebit haben eine Vertragslaufzeit von mind. 12 Monaten und verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mind. 1 Monat zum Monatsende gekündigt wird.
    Die Kündigungsfristen des analogen Kabelanschluss gelten nur bei der ausschliesslichen Nutzung analoger Angebot (und den digitalen ÖR). Auch für den, der Tividi Free im letzten Jahr beauftragt hat, gelten die besonderen Bedingungen Digital TV, denn auch Tividi Free hat eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten. ...
     
  9. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Also zum x-ten Mal: In den AGB "Digital TV" steht nicht: Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Laufzeit des arena-Vertrages einen Kabelanschlussvertrag zu unterhalten.

    Da steht nur
    Ich habe nicht vor arena, über die Beendigung meines Kabelanschlusses am 28.2. hinaus zu nutzen, da ich den Vertrag über den Kabelanschluss gekündigt habe.

    Und der Satz ab "für den..." beschreibt nur, was die Bedingung für die Nutzung des Vertragsgegenstandes ist. Lass Dir bitte wahlweise von einem Juristen bzw. Logiker den Unterschied bzw. die Bedeutung des Satzes erklären.

    Das dürfte ja Deiner "Theorie" nach gar nicht gehen.

    Der Schaden wäre in dem Fall der außerordentlichen Kündigung durch iesy der Restbetrag des arena Abos für die Zeit vom 1. März bis zum 4. Mai.

    Der einzige, der hier ständig was verdreht, in dem er wahlweise Nutzung, Vertragsabschluss und Vertragsbedingungen durcheinander wirft bzw. weglässt, wenn es seiner Argumentation nicht passt, bist leider Du.

    DOCH. Genauso steht es in den obigen AGB. Begreif es bitte endlich.

    Und das ist eben falsch, weil Du wiederholt den wesentlichen Passus davor weglässt. Siehe oben.

    Wo steht das bitte?

    Und selbst wenn es dort stünde: Wie kommst Du darauf, dass die AGB des arena-Vertrages den Kabelanschlussvertrag irgendwie betreffen können?

    Wo steht das bitte?

    Und selbst wenn es dort stünde: eine derartige Änderung bedarf einer individuellen vertraglichen Regelung und kann nicht über die AGB getroffen werden. Nimm das bitte zur Kenntnis.

    VG,

    Andreas (nahe an der Ausstellung einer Merkbefreiung)...
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Februar 2007
  10. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    a.spengler lass es sein. mischobo will es nicht kapieren das sein "lieblings Verein" hier falsch gehandelt hat.

    Geh zur Verbraucherzentrahle und oder zu einem Anwalt. Die regeln die Sache schon.
    Hinterher kommt dann nur ein Schreiben das sie sich "falsch ausgedrückt" hatten und alles nur ein "missverständniss" war.

    Gruß Gorcon