1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von a.spengler, 9. Februar 2007.

  1. a.spengler

    a.spengler Platin Member

    Registriert seit:
    16. November 2005
    Beiträge:
    2.048
    Zustimmungen:
    57
    Punkte für Erfolge:
    58
    Anzeige
    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Nein, das geht schon beides über iesy.

    Aber es handelt sich um zwei AGB und zwei Verträge...
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Februar 2007
  2. a.spengler

    a.spengler Platin Member

    Registriert seit:
    16. November 2005
    Beiträge:
    2.048
    Zustimmungen:
    57
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Faktisch werden sie natürlich ohne einen Kabelanschluss mit mir keinen Vertrag über arena abschließen. Aber das ist, wie Du schon richtig sagst, eine Vertragssache und keine AGB Sache.

    ;-)
     
  3. Choppie

    Choppie Neuling

    Registriert seit:
    14. Februar 2007
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Ich will ja nun nicht zu sehr ins Detail gehen, aber dieser Fall liegt ja hier wohl eher nicht vor. Die AGB von iesy sagen ja nicht, dass im Zweifel die AGB und die Kündigungsfrist von arena anwendbar sind. Ich denke, die AGB von iesy sind hinsichtlich der Kündigungsfrist klar und deutlich und jetzt versucht irgend ein minderbemittelter Mitarbeiter der Vertragsabteilung, beide AGB miteinander zu vermengen - was unzulässig ist. Es liegt also eher kein Problem der AGB vor, sondern eines unfähigen Mitarbeiters von iesy. Aber wenn Du schon einen RA in der Familie hast, kann er sich ja mal der Sache annehmen... :D
     
  4. a.spengler

    a.spengler Platin Member

    Registriert seit:
    16. November 2005
    Beiträge:
    2.048
    Zustimmungen:
    57
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Nur mal um noch mal zu dem Punkt zurückzukommen: ich habe mal interessehalber in die AGB der T-COM geschaut. Abgesehen davon, dass neue Telefonanschlüsse bei der DTAG eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten haben, ist alles, was Du das oben schreibst, schlicht falsch.

    Der (alte) Festnetzanschluss ist(war) ein separater Vertrag mit einer Kündigungsfrist von wenigen Werktagen! Und das kann auch nicht durch die AGB eines anderen Vertrages (T-DSL) geändert werden.

    Nochmal: die Frage einer Nutzungsmöglichkeit ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung.

    VG,

    Andreas
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Februar 2007
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    28.208
    Zustimmungen:
    3.031
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    @a.spengler

    ... die AGB von iesy sagen klipp und klar, dass für iesy Digital TV, dazu zählt auch arena, ein analoger Kabelanschluss erforderlich. Ob du den Kabelanschluss und arena nun nutzt oder nicht ist vollkommen irrelevant. Du hast zu diesen Bedingungen den Vertrag über ein arena-Abo abgeschlossen. Wenn man einen Vetrag abschliesst, denn sollte man sich auch das Kleingedruckte durchlesen. Die AGB gehören zum Kleingedruckte.
    Du hast diese AGB akzeptiert und da du von Anfang an hättest wissen können, dass das arena-Abo Einfluss auf die Vertragslaufzeit deines Kabelanschlusses hat.

    Du hast deinen Kabelanschluss nun gekündigt. Da das arena-Abo den Kabelanschluss voraussetzt, ist die Vertragslaufzeit von arena maßgebend.

    Wenn du meinst, das Verhalten von iesy wäre nicht korrekt, solltest du einfach mal die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt konsultieren.
     
  6. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    149.226
    Zustimmungen:
    27.219
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Wenn ich per Kabel ein Premiere Abo abschließe und dann den Kabelanschluss kündige ist das auch mein Bier, der Kabelvertrag richtet sich dann auch nicht nach Premiere obwohl in deren AGBs drinn steht das ich einen Kabelanschluss benötige.

    Es ist daher nicht rechtens den Kabelvertrag an die Vertraglaufzeit eines Pay-TV Vertrages zu koppeln.

    Ich würde dem Widerspruch schriftlich widersprechen und zur Verbraucherzentrale gehen. Aus dem Kabelvertrag kommst Du auf jedenfall raus, aus dem Pay-TV Vertrag aber nicht (aber das ist ja auch nicht so schlimm).

    Gruß Gorcon
     
  7. a.spengler

    a.spengler Platin Member

    Registriert seit:
    16. November 2005
    Beiträge:
    2.048
    Zustimmungen:
    57
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Entweder willst oder kannst Du es nicht verstehen: die AGB sagen, dass zur Nutzung von arena ein analoger Kabelanschluss erforderlich ist. Wie kann das die AGB des Kabelanschlussses hinsichtlich der Vertragslaufzeit ändern?

    Eben. Merkst Du eigentlich, dass Du Dir damit selbst widersprichst?

    Findest Du es nicht ein wenig seltsam, hier ständig juristische Fragwürdigkeiten loszulassen und andere permanent für zu blöd zum Lesen zu halten? Wenn man Dir sogar Deine eigenen Beispiele als Argumente gegen Deine Ansicht vorführt?

    Das behauptest Du jetzt wieder und wieder. Immer noch ohne juristisches Argument. Nochmal die Kernfrage: Wie können die AGB eines Vertrages auf einen zweiten Vertrag einwirken?

    Lt. iesy habe ich das gerade nicht. Jedenfalls nicht vor dem 4.5.

    Siehst Du Dein Verständnisproblem? Der Abschluss bzw. die Nutzung des arena-Abo setzt den Kabelanschluss voraus. Mehr nicht.

    Und zwar einzig und alleine für den arena-Vertrag.

    Es nützt wohl nichts, Dir zu sagen, dass ich das längst getan habe. Und die einhellig geäußerte Meinung wird Dich wohl auch nicht von Deiner Ansicht abbringen.

    VG,

    Andreas
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Februar 2007
  8. Thomas13

    Thomas13 Silber Member

    Registriert seit:
    2. Januar 2006
    Beiträge:
    763
    Zustimmungen:
    3
    Punkte für Erfolge:
    28
    Technisches Equipment:
    Philips 42PFL7406 mit Alphacrypt light
    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Halt uns bitte auf dem laufenden. Da sieht man wieder, wo es hinführt, wenn ein Infrastrukturanbieter auch gleichzeitig Programmanbieter ist.
     
  9. a.spengler

    a.spengler Platin Member

    Registriert seit:
    16. November 2005
    Beiträge:
    2.048
    Zustimmungen:
    57
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    Wird gemacht ;-)

    VG,

    Andreas
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    28.208
    Zustimmungen:
    3.031
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Vorsicht Falle: Kündigung bei iesy

    @a.spengler
    ... so steht es in deinem Vertrag. Da steht eindeutig, dass während der gesamten Laufzeit deines arena-Abo ein Vertragsverhältnis für den Kabelanschluss bestehen muß. Solange also der Vertrag über dein arena-Abo läuft, solange bleibt das Vertragsverhältnis bzgl. deines analogen Kabelanschlusses bestehen. Es ist keine Meinung, sondern das ist Fakt, denn das steht schwarz auf weiß in den AGB.
    Du hast mit dem arena-Vertrag mit iesy vereinbart, dass du arena mind. 12 Monate nutzt. Ob du nun arena tatsächlich nutzt oder nicht, spielt keine Rolle, denn niemand zwingt dich das Programm anzuschauen. Aber bezahlen mußt du arena auf jedenfall und gleiches gilt für den Kabelanschluss, denn das hast du iesy vertraglich zugesichert.

    Du kannst natürlich versuchen in deinem Fall den Rechtsweg einzuschlagen, aber viel bringen wird das nichts, vielleicht lässt sich eine Kulanzregelung aushandeln, mehr dürfte nicht drin sein, denn die AGB sind eindeutig und auch in keinster Weise widerrechtlich ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Februar 2007