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Vorladung zur Polizei erhalten

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Satsehen, 11. Dezember 2012.

  1. r123

    r123 Guest

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Doch hat er; er hat es hier "ausgesagt". Dass er es polizeilich nicht ausgesagt und sich bei der Polizei somit auch noch nicht widersprochen oder verdächtig gemacht hat, habe ich bereits in meinem ersten Betrag geschrieben ("Hätte er hier bei der Polizei ausgesagt,...")
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Und wo hat er sich nun widersprochen?

    Auf Basis der Angaben im Schreiben, in dem nichts von der Nacht stand, hat er "ausgesagt", dass er an dem Tag an der Arbeit war.

    Auf Basis der Angaben im Telefonart hat er "ausgesagt", dass er tagsüber an der Arbeit war und nachts daheim.
     
  3. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Ich finde es schlimm in einem Rechtsstaat, der alle Bürger vor dem Gesetz gleich behandeln soll, dass man für sowas gleich einen Anwalt braucht. Es muss so geregelt sein, dass ich in so einem Fall selbst zur Polizei gehen kann OHNE Gefahr, dass man mir daraus einen Strick dreht, meine Aussage zu der Sache machen kann.

    Und wenn man einen Anwalt bräuchte, so müsste mir den die Polizei dann bezahlen. Warum soll ich sofort dieser Anwaltsgilde das Geld hinterher schmeißen müssen?

    Ich habe keinen Anwalt, zum Glück auch nie einen gebraucht. Aber wenn es immer heißt, "rufe deinen Anwalt an". Tja ich hab keinen. Warum auch. Man sollte keinen haben müssen im Normalfall.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Als unbescholtener Bürger sollte dies auch in der Tat so sein.

    Nur der übervorsichtige, stets misstrauische Deutsche unterstellt der Polizei vollautomatisch, dass sie jeden gleich an die Wand nageln will und man dem nur dadurch entgehen könne, wenn man einen Anwalt habe.

    Da du für solch eine Befragung keinen Anwalt brauchst, ist es deine Privatsache, ob du dir einen nimmst (und bezahlst).

    Leider kann es innerhalb unserer Gesellschaft durchaus passieren, dass man einen Anwalt braucht. Dazu muss man nicht einmal irgend etwas ausgefressen haben oder falsch beschuldigt werden.
    Es gibt ja auch zivilrechtliche Angelegenheiten, wo ein Anwalt durchaus hilfreich ist, wenn z.B. ein Händler, ein Unternehmen oder eine Versicherung sich stur stellen, deine (berechtigten) Forderungen zu erfüllen.
     
  5. dittsche

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Da hat Gag schon Recht.

    Das Risiko in einen Rechtstreit oder ein Strafverfahren verwickelt zu werden, trägt jeder mit sich rum.

    Deshalb gehört eine Rechtschutzversicherung zum Rüstzeug jedes Bürgers. Dafür muss man nichtmal streitsüchtig sein.

    Akeneinsicht gibt es halt nur über den Anwalt. Diese sind auch den entsprechenden Regularien unterworfen. Wer meint, in einem Strafverfahren als Beschuldigter auf Akteneinsicht verzichten zu können, mag dies gerne tun.

    Es kann aber auch üble Folgen haben, sofern man hier am falschen Ende spart.

    Ein Strafverfahren ohne Akteneinsicht zu bearbeiten ist das gleiche als wenn einem ein Dr. Krankheiten diagnositzieren will, ohne den Patient untersucht zu haben ;)
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    ... wobei noch erwähnt werden sollte, dass die gängigen Rechtsschutzversicherungen Strafverfahren ausschließen.
     
  7. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Schlimm genug. Freut nur die Versicherungskonzerne, die man füttern soll.

    Wenn das so ist , ist es ja gut so.
     
  8. dittsche

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Strafverfahren werden ausgeschlossen. Es gibt aber zahreiche Ausnahmen.

    Bezahlt wird alles, bei was am Ende im Verkehrsbereich keine Verurteilung wegen einer Vorsatztat rauskommt.

    Kurz gesagt:
    Wenn man es schafft, die Verurteilung auf Fahrlässigkeit hinzubekommen, ist schon alles in Butter.

    Daruner fallen fast alle Strafverfahren im Verkehrsbereich nach einem Unfall. Auch viel Alkoholsachen mit Verkehr sind dann versichert.

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bei Ölspuren, alle Arten von Ordnungswidrigkeiten und, und, und. :D

    Wenn man weiß wie es geht, ist da schon was drin bei ganz vielen Fällen.

    Ich gebe Dir recht, dass zB. Diebstahl nicht versicherbar ist. Das ist ein Vorsatzdelikt. Das gleiche gilt bei fast allen Kapitalverbrechen...

    Dennoch: Eine RSV ist an sich kein Luxus, sondern eher Pflicht...
     
  9. dittsche

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Du kannst auch selber bezahlen. Wenn Du es kannst ....

    Folgende Situation:

    Du fährst mit Deiner Frau nach Hause. Ganz ordnungsgemäß. Auf der Autobahn schneidet Dich einer. Du und Deine Frau werden schwerst verletzt. Die Verischerung zahlt dennoch nix.

    Der genaue Unfallhergang mangels Zeugen ist streitig.

    Und nun :confused:

    Der Anwalt würde es richten. Aber solche Verfahren kosten viel, viel Geld. Alleine für Gutachter sind tausende weg ? Wie kommst Du zu Deinem Recht ?

    Das Spiel geht weiter. Ihr seit so schwer verletzt, dass Ihr behindert seit. Die Ämter machen aber Ärger und die Krankenkaasse will auch nicht bewilligen, was Ihr braucht.

    Und nun :confused:

    Der Anwalt würde es richten. Aber schon wieder zwei Verfahren vor dem Sozialgericht. Kostet, aber wer soll das bezahlen ?

    Ergo: RSV ? Abschließen !
     
  10. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Dass das so ist, ist erschreckend. Vor dem Gesetz sollten alle gleich sein. Auch diejenigen, die keinen Anwalt bezahlen können.