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Vorladung zur Polizei erhalten

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Satsehen, 11. Dezember 2012.

  1. kyagi

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    So kann man es dem nervigen Nachbarn heimzahlen.

    Reicht es eigentlich, wenn mit Freundin/Eltern ein Alibi geben oder gelten die als befangen?
     
  2. r123

    r123 Guest

    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Das nicht, aber der TE hat sich auch hier schon widersprochen; zunächst war er Arbeiten; dann war es doch (auch) über Nacht, als er nicht mehr arbeiten war.
    Hätte er hier bei der Polizei ausgesagt, "ich war arbeiten" und später würde sich herausstellen, dass er nicht während der ganzen Tatzeit arbeiten war, wäre er gleich noch Verdächtiger. Das würde jetzt nicht bedeuten, dass er deshalb verurteilt wird, aber zumindest zu weiteren Ermittlungen und ggfs. ein Hauptverfahren gegen ihn könnte es führen. Der TE sollte daher genau überlegen, was am Tattag geschehen ist, ob er wirklich arbeiten war oder vllt. krank; er früher nach Hause gegangen ist; er jmd. in Tatortnähe ggfs. besucht hat etc.etc..
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Ja, das geht ganz einfach. Und wenn man dann noch die richtigen Tatbestände nimmt, in denen ermittelt werden muss, dann setzt man eine ganze Maschinerie in Gang.

    Allerdings kann es auch passieren, dass der zu Unrecht beschuldigte den Spieß am Ende rumdreht.

    Umgekehrt wird ein Schuh draus: Reicht es aus, jemanden zu beschuldigen? ;)
     
  4. r123

    r123 Guest

    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Rechtliche gesehen, gibt es keine Personen, die per se einen geringeren Beweiswert aufweisen. Der Richter bzw. zuvor der Staatsanwalt hat stets individuell die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage festzustellen, wobei es egal ist, ob es ein Verwandter ist oder jdm.,den man überhaupt nicht kennt.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Nein, aber du hast dich nur verlesen. ;)

    Der Tatzeitpunkt bzw. Zeitraum umfasst auch die Nacht. Tagsüber war er an der Arbeit (mit Zeugen), nachts stand sein Auto zu Hause (ohne Zeugen).
     
  6. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Damit wäre ich eher vorsichtig. Siehe 164 StGB.

    Zeuge kann erstmal jeder sein. Bei Konflikten mit anderen Aussagen wird der Richter dann entscheiden müssen. Die Strafverfolgungsbehörden haben das sowieso erstmal nur aufzunehmen und ggf. zu entscheiden, ob gegen einen Verdächtigen Strafanzeige erstattet wird.
     
  7. Satsehen

    Satsehen Talk-König

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Auf dem Schreiben stand ein Tag/Datum und am Telefon sagte er, dass die Tat an diesem Tag gemeldet wurde, die Tatzeit aber auch noch den Tag davor u. die Nacht umfasst.. na am besten man macht das wirklich alles nur schriftlich
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2012
  8. randy06

    randy06 Hauptkaputtnick

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Ich würde ganz einfach sagen wo man zu der Zeit war. Die merken sicher schon ob es glaubhaft rüberkommt und sieben eben nur wirklich Verdächtige aus, um die Anzahl der Verdächtigen einzukreisen.
    Wenn man was dazudichtet, wird man unglaubwürdig.
     
  9. r123

    r123 Guest

    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Nein, jetzt hast Du Dich verlesen. Ich habe extra das "auch" vor Nacht angeführt. Nach der ersten Aussage, hätte er während des gesamten Zeitraums arbeiten gewesen sein müssen, d.h. auch in der Nacht. Das stimmt aber nicht, was sich aus seiner zweiten Aussage ergibt.

    @ TE: Ist keinesfalls böse gemeint. Ich glaube auch, dass Du nichts damit zu tun hast. Ich wollte nur darlegen, wie schnell man sich verdächtig machen und unbewusst belasten kann, weil man eine Aussage nicht genauer durchdacht hat. Dass ein Widerspruch doch nicht vorliegt, weil sich der Tatzeitraum geändert hat, lasse ich ich jetzt mal außer acht, da ich bei meinem damaligen Posting diese Kenntnis noch nicht hatte.

    Gleichwohl will ich Dir auch keine Angst machen. Das Ziel der Polizei ist es auch nicht, Unschuldige zu Schuldigen zu machen. Problem ist eben nur, dass man nicht immer sofort weiß, wer unschuldig ist und wer schuldig, weshalb kleine Widersprüche durch eine nur nicht ganz durchdachte Aussage schnell einen Tatverdacht steigern. Wenn jedoch so viele Auto dort gesehen und die Kennzeichen nicht einmal sicher ermittelt wurden, kann es auch sein, dass die Polizei Deine Aussage nicht genau hinterleuchtet und Dich durch Deine Aussage schnell von der Liste der Verdächtigen streicht. Aber doch solltest eben genauer übersegen und mögliche Unsicherheiten in der Aussage mit aufnehmen. Wenn Du z.B. nicht weißt, ob Du nach der Arbeit direkt nach hause oder noch kurz eingekaufen gefahren bist, sag das. Sag auch lieber, "meines Wissens nach bin ich...". Denn ggfs. hast Du Dich ja doch noch mit jdm. getroffen und dies momentan nur vergessen o.ä..
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. Dezember 2012
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Da ihm von der Polizei bislang keine Frage gestellt wurde, hat er demzufolge auch noch keine Aussage gemacht.

    Er hat also bisher nirgends "ausgesagt", dass er die "gesamte Zeit" arbeiten war. Also hat er sich auch nirgendwo widersprochen, hat sich nirgendwo verdächtig gemacht. Er hat nur eine Vorladung erhalten, mehr nicht.

    Er hat nur hier aufgrund der vagen Angabe im Schreiben gesagt, dass er an dem Tag arbeiten war, da er gemutmaßt hat, was die wissen wollen. Aber das Schreiben ist keine Aufforderung zu einer schriftlichen Stellungnahme, sondern eine Aufforderung, zu einer Befragung zu erscheinen.

    Also wo ist der Widerspruch? Wo hat er sich mit was verdächtig gemacht?