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Vorladung zur Polizei erhalten

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Satsehen, 11. Dezember 2012.

  1. dittsche

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Das war dann eher eine formlose allgemeine Überprüfung der Personlalien.

    Gegen den TE läuft aber ein amtliches Ermittlungsverfahren, sofern er bei der Polizei als "Beschuldigter" geführt wird.

    Damit ist nicht zu spaßen.
     
  2. r123

    r123 Guest

    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Gut, das kostet Dich dann aber Geld.
    Die wenigsten Rechtschutzversicherungen decken Strafrecht ab und wenn es nicht zu einer Verhandlung kommt, in der Du freigesprochen wirst bzw. jedenfalls nicht verurteilt wirst, sondern der Staatsanwalt bereits zuvor entscheidet, dass keine Hauptverhandlung gegen Dich beantragt wird, bleibst Du auf den Kosten sitzen.
     
  3. Satikus

    Satikus Guest

    AW: Vorladung zur Polizei erhalten


    Haben genug Anwälte in der Familie und Bekanntenkreis.:)
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Ich (bzw. mein Auto) wurde regelrecht gesucht. Eine Zivilstreife hat mich Stunden später zig Kilometer von dem "Tatort" entfernt verfolgt und rausgewunken. Das war schon ein wenig unheimlich... ;)

    Ich gehe mal fest davon aus, dass ich entweder Besuch oder Post bekommen hätte, wenn sie mich an dem Tag nicht "erwischt" hätten.
     
  5. r123

    r123 Guest

    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Ob er als Zeuge oder Beschuldigter vernommen wird, dürfte, wenn sich nichts mehr ändert klar sein, da er bereits als Beschuldigter geladen wurde.

    Daher ist es unsinnig, nur wegen dieser Frage hinzugehen und dann die Vernehmung wieder abzubrechen. Dafür muss er nicht hingehen.

    Wenn, dann kann er nur versuchen, den Polizisten auszufragen, was ihm konkret vorgeworfen wird, wann er was gemacht haben soll, und selbst möglichst keine Fragen zu beantwort. Jedoch ist es unwahrscheinlich, dass der Polizist ihm alles genau mitteilt, ohne das er Fragen beantworten muss, wie "wo waren Sie?" etc.. Eine grobe, oberflächliche Mitteilung des Tatvorwurfes wird schon erfolgen, aber ob dem TE das reicht, um genau zu wissen, worum es geht? M.E. sollte er direkt einen Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen. So erspart er sich auch den Verdienstausfall (Urlaubstag o.ä.), den er bei Aufsuchen der Polizei erleiden würde.
     
  6. randy06

    randy06 Hauptkaputtnick Premium

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Vielleicht sind Gegenstände aufgetaucht, die dem TE damals aus dem Auto entwendet wurden und es hat nichts mit einer Beschuldigung zu tun.
     
  7. UM-Patal

    UM-Patal Board Ikone

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Sorry, ich finde es unsinnig, gleich nach dem Anwalt zu rufen, v.a. wenn er keine Rechtsschutzversicherung hat.

    Anwalt heisst immer Kosten, und jetzt soll er auch noch für einen offensichtlichen Irrtum irgendwelche Kosten übernehmen?

    So wie er es beschreibt, wird er beschuldigt, sein eigenes Auto gestohlen zu haben. Was soll der Witz? Außer er befindet sich in einem Scheidungskrieg und das Auto ist auf seine bald-Ex-Frau zugelassen, oder solche ähnlichen abstursen Geschichten...

    Wenn Satsehen meint, dass es zu 100% ein offensichtlicher Irrtum ist, soll er auf jeden Fall hinfahren und sich anhören, was die zu sagen haben.

    Selbst wenn sie ihn vernehmen wollen, kann er ganz simple Fragen guten Gewissens beantworten wie etwa:

    Ist Ihr Name XY?
    Sind Sie der Eigentümer des Fahrzeugs?

    Sollten dann die Bullen Hollywood-mäßig Guter Cop, böser Cop spielen, oder irgendwelche komplizierten Fragen stellen, bei dem er nicht weiß, wieso, kann er einfach von seinem Recht gebrauch machen, keine Aussage dazu zu tätigen.

    Ist doch immer wieder Schwachsinn, was uns auch für Storys durch Krimis und Actionfilme erzählt wird, dass selbst bei einem Fehler in einem Verwaltungsakt wir hier gleich Szenarios a la "Auf der Flucht" mit Dr. Kimble durchspielen...
     
  8. r123

    r123 Guest

    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Gut, die Formulierung als "Beschuldigter/Betroffener" ist etwas unklar. Hier in Hessen, wird der Geschädigte ganz klar als Geschädigter bzw. Zeuge geladen. Da es ein imenser Unterschied ist, ob jmd. Beschuldigter oder Geschädigter ist, gehe ich nicht davon aus, dass mit Betroffener vorliegend der Geschädigte gemeint ist. Vielmehr meinen sie wohl, dass der TE als Beschuldigter geladen wird und folglich Betroffener der Ermittlungen gegen ihn ist.
     
  9. besserwisser

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Vielleicht hat sich vor drei Monaten mal jemand deine KFZ-Kennzeichen
    "geborgt" und damit eine Straftat begangen (Tankbetrug o.ä.?).
     
  10. r123

    r123 Guest

    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Wie kommst Du darauf? Weil im Schreiben "Diebstahl" erwähnt ist und sein Kennzeichen? Im Schreiben steht regelmäßig nie der genaue Vorwurf. Es wird daher nicht drinstehen, "Diebstahl des KfZ mit dem Kennzeichen ...". Vielmehr ist an einer Stelle Diebstahl aufgeführt und an der anderen sein Kennzeichen. Es ist daher vielmehr davon auszugehen, dass sein Wagen (das Kennzeichen) an einem Tatort gesehen wurde und er daher nunmehr als Dieb verdächtigt wird.