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Vorladung zur Polizei erhalten

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Satsehen, 11. Dezember 2012.

  1. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Wahrscheinlich gibt es kein Formular mit dem Punkt Verdächtiger.

    Auf meiner Vorladung gab es seiner Zeit - inklusive der entsprechenden Belehrungen - auch nur die Möglichkeit als Betroffener/Beschuldigter oder eben Zeuge angehört zu werden.
     
  2. Satsehen

    Satsehen Talk-König

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Ja das könnte sein! Es gibt nur links die Möglichkeit "Zeuge" und rechts "Beschuldigter/Betroffener"
    Bei der telefonischen Nachfrage wurde mir bestätigt dass ich Beschuldigter bin.

    Könnte auch sein, dass es wegen der Fahrtkostenerstattung gemacht wird? Hatte nachgefragt u. man bekommt als Beschuldigter nichts erstattet.

    Ja - und Beschuldigte bzw. Verdächtige scheint es entsprechend der in frage kommenden Kennzeichen noch viele zu geben..
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2012
  4. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Du hast noch nie eine Betriebsprüfung gehabt. Ansonsten würdest du sowas nicht schreiben.

    Und solche gibt es natürlich auch bei der Polizei. Nicht immer alles über einen Kamm scheren. Da haben nämlich schon viele Leute ganz andere Erfahrungen gemacht.
     
  5. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Meinem Wissen nach geht das nur wenn ein „ Kapitalverbrechen “ vorliegt. Telefon_abhöhren
    NOCH, aber unsere LobbyPlitiker werden das schon ändern. Schlieslich arbeiten sie schon seit Jahren daran.
    Bisher hat das BVG das verhindert.
    Ein Beschuldigter ist im deutschen Strafrecht ein Tatverdächtigter gegen den ein Ermittlungsverfahren läuft, Tatverdächtigt können natürlich auch mehrere sein.
    Angeklagter
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Dezember 2012
  6. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Nee, ist Einzelfallabhängig.

    Es gilt immer der Richtervorbehalt.

    In BtMG Verfahren/Ermittlungen wird zB. abgehört, was das Zeug hält ;). Da musst Du nicht erst einen umbringen :D
     
  7. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Einfach auch mal die verlinkten_Seiten Lesen! ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Dezember 2012
  8. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Tatverdächtig sind nach Definition unserer Politiker z. B. alle Internetnutzer. Die sind entweder Terroristen oder Kinderpornografienutzer oder, was noch schlimmer wäre, Raubkopierer. ;)

    Unter dieser Prämisse erscheinen z. B. die Forderungen nach Vorratsdatenspeicherung oder sogar Klarnamenpflicht in einem ganz anderen Licht. ;)
     
  9. spocky83

    spocky83 Platin Member

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten


    Jein, auch nicht so ganz (aber irgendwie schon): wegen einfachen Besitz gibt kein Richter, der es auch bleiben will, einen Durchsuchungsbefehl raus. Das Problem ist hierbei, dass die Strafverfolgungsbehörden (allen voran die Polizei, nachgeschaltet die Staatsanwaltschaften) aus einem eigentlich recht kleinen BtMG-Verstoß halt gerne mal "bandenmäßigen Handel" machen und dafür (denn das ist ja eine nicht ganz zu vernachlässigende Straftat) dann ihren Durchsuchungsbefehl bekommen.

    Dass sich dann hinterher herausstellt, dass es sich doch nur um zwei schlampig gezüchtete Marijuanapflanzen und ein paar legale Paraphenelia handelte ist natürlich nuuuuur Zufall und das hätte man auch nieeeeee gedacht.

    Den Gerichten fehlts an Personal, den Staatsanwaltschaften an Willen und der Polizei an Rechtstreue...
     
  10. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Das ist aber sehr weit hergeholt. :)