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Vorladung zur Polizei erhalten

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Satsehen, 11. Dezember 2012.

  1. r123

    r123 Guest

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Wenn es um eine außergerichtliche Streitigkeit geht, bekommt der Anwalt ca. 70 Euro, auch wenn er sich mehrere Stunden mit dem Mandanten unterhalten muss und u.U. sogar Jahre mit der Gegensatz auseinandersetzen muss. Wenn Du den Zeitaufwand in vielen solchen Fällen betrachtet und den Stundenohn ausrechnest, kommst Du auf einen absoluten Dumpinglohn.

    Natürlich bekommen irgendwelche Star-Anwälte ein (sehr) hohes Honorar, aber der Großteil der Anwälte nicht.

    Bspw. EDVler, Leute, die Internetseiten erstellen etc., bekommen meist viel, viel mehr als der Durchschnittsanwalt.

    Dass juristische Verfahren häufiger viel kosten, liegt idR nicht am hohen Gealt des eigenen Anwalts, sondern weil man als Unterlegener auch den gegnerischen Anwalt, ggfs. Fahrkosten (d.h. der Anwalt hat davon nichts) für den eigenen+den gegnerischen Anwalt und Gerichtskosten (sowie ggfs. Gutachterkosten) zahlen muss.
     
  2. r123

    r123 Guest

    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Gut; wenn ich als Zeuge geladen werden und meine Anwesenheit in einer Vernehmung wirklich hilfreicher sein könnte als eine schriftliche Aussage, würde ich auch 50km fahren, aber nicht, wenn ich, obwohl ich nichts gemacht habe, als BESCHULDIGTER geladen werden, obwohl ich völlig unschuldig bin auch auch nicht weiter zur Ermittlung der Täter beitragen kann.
    Wenn man Dich als Beschuldigter beleidigen kann (das wäre eine solche Vorladung für mich), Du nichts mehr zur Tataufklärung beitragen kannst, was Du nicht auch schriftlich kannst, und Du Dir trotzdem von der Arbeit frei nimmst, 50 km hin und 50 km zurückfährst, hat das m.E. nichts mit "staatsbürgerlichen Pflichten" zu tun, sondern ist einfach nur dumm. Selbst die meisten Polizisten hätten in dem Fälle lieber eine schriftliche Aussage, als eine mündliche Aussage, weil die mündliche auch für sie zeitaufwendiger ist als das Durchlesen der schriftlichen Aussage und nicht ergiebiger ist als die schriftliche.
     
  3. r123

    r123 Guest

    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Gag hat Dich überhaupt nicht beleidigt. Er hat Dich -richtigerweise- nur gefragt, ob Du auch inhaltlich etwas etwas beizutragen hast.

    Sorry, wir sind hier nicht in einem Forum für 10 Jährige. Einen Beitrag, in dem Du Dich einzig über einen Schreibfehler lustig machst, kannst Du Dir daher sparen oder Du postest es eben im Forum für 10 Jährige.
     
  4. r123

    r123 Guest

    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Sorry, aber dafür sollte Ceraton gesperrt werden, da er einfach lügt, um jmd. anderes (Gag) zu reizen und hierfür den Thread missbraucht.


    Und dann nennt er Posting # 107 als Begründung dafür (?), dass Gag ihn beleidigt hätte.
    Komisch nur, dass er bereits in Posting # 90 Gag eine Beleidigung vorwirft.

    Zudem ist selbst Posting # 107 keine Beleidigung, sondern nur eine (sachliche) Feststellung.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. Dezember 2012
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Jeder kann behaupten, dass er Unschuldig sei. Unser Rechtssystem funktioniert jedoch so, dass einem eine Schuld nachgewiesen werden muss.

    Wie will man dem wahren Täter eine Schuld nachweisen, wenn es noch 10 andere Personen gibt, die für die Tat in Frage kommen können? Deshalb hilfst du indirekt schon, indem du deine Unschuld beweist, obwohl du ungerechtfertigt für eine Tat beschuldigt wirst, die du nicht begangen hast.

    Denn je weiniger potenzielle Täter auf "der Liste" stehen, desto stärker können die Ermittler sich auf die verbleibenden konzentrieren.

    Insofern "hilfst" du da schon.

    Ich gehe auch mal davon aus, dass es durchaus die Möglichkeit gibt, deine Aussage bei einem Polizeirevier in deiner Nähe aufnehmen zu lassen. Vielleicht gibt es sogar eine Regelung bei der Polizei, welche Entfernungen man den Leuten zumuten kann. Keine Ahnung.

    Aber ich persönlich find's nicht so tragisch. So lange ich mir nichts vorzuwerfen habe und jede Tatbeteiligung auszuschließen ist, kann meine Aussage da ja nur zur Aufklärung beitragen.
     
  6. r123

    r123 Guest

    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Ja, deshalb würde schriftlich auch mitteilen, wo ich war und Zeugen benennen, aber eben nicht mir von der Arbeit frei nehmen, 50 km hin und 50 km zurückfahren, da ich eben keinerlei Vorteil darin sie, wenn ich meine Aussage statt schriftlich mündlich tätige und dies auch noch mit einem solchen Aufwand für mich verbunden ist.
     
  7. Gag Halfrunt

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Ja, ich denke, es kommt auf die Verhältnismäßigkeit an. Er schrieb ja, dass das Revier 30km von seinem Wohnort entfernt ist (50km von der Arbeit). Wenn ich von mir hier im Rhein-Main-Gebiet ausgehe, ist das doch keine Entfernung.

    Er hat es ja (in meinen Augen) richtig gemacht und einfach dort angerufen, um zu erfahren, um was es da geht. Ich hab die Erfahrung gemacht, dass man mit deutschen Beamten entgegen ihrem Ruf eigentlich wunderbar reden kann. Viele Sachen habe ich problemlos per Telefon regeln können.
     
  8. Satsehen

    Satsehen Talk-König

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Hab hier schon länger nicht geschrieben.

    Ja der Anruf war ganz gut, ich werde nächste Woche dann doch hinfahren. Es sind 20km von zu Hause, 30km sind es von zu Hause bis zur Arbeit.
    50km sind es von der Arbeit zur Polizei und das war mir zu weit, da die Zeit des Termins mittendrin am Tage lag. Hatte noch nachgefragt ob die Befragung auch in der Stadt des Arbeitsortes möglich ist, aber ging nur vor Ort bei ihm..
    Der Tatort war noch wieder eine ganz andere Ecke (ca. 70 km von zu Hause) die Info erhielt ich auch beim Anruf, hatte ich hier noch nicht geschrieben.
    Und er meinte ob ich mein Auto vielleicht verborge.
    Bin aber schon laut Versicherung nur Alleinfahrer u. würde nur im Notfall jemand anderen damit fahren lassen.

    Also mal sehen...
     
  9. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Mich würde mal interessieren, ob in so einem Verdachtsfall die Polizei schon Bewegungsprofile über Kartenzahlungen, Mobilfunk, usw. erstellen darf.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Würde mich auch mal interessieren, wo da die Schwelle für einen richterlichen Beschluss liegt. Ob die schon bei einem Diebstahlsdelikt und einer Reihe von Verdächtigen der Fall ist, hoffe ich ja mal nicht.

    Auch würde mich hier in dem Zusammenhang mal eine Erläuterung des Begriffs "Beschuldigter" sehr interessieren. Denn so wie ich das verstanden habe, kommen ja mehrere Fahrzeuge in Frage. Also muss es demzufolge auch mehrere "Beschuldigte" geben. Aber wie geht das? Man kann doch nicht gleichzeitig mehrere Personen einer Tat beschuldigen.

    Hmmm...