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Vorladung zur Polizei erhalten

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Satsehen, 11. Dezember 2012.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Was soll man von jemandem halten, dessen einziger Beitrag zur Diskussion daraus besteht, sich über einen offensichtlichen Tippfehler lustig zu machen?

    Insofern: Schon ein Wahnsinn, wie schnell du ausfallend wirst, nur weil ich angemessen auf deinen unsachlichen und themenfremden Beitrag reagiert habe. Der getroffene Hund bellt, gell? ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Dezember 2012
  2. Ceraton

    Ceraton Guest

    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Gag, Deine Antwort zeugt wieder nur von purer Arroganz, wie Deine meisten Beiträge in diesem Forum. Für einen Moderator ist das wie bereits geschrieben schwach. Ein wenig mehr Zurückhaltung würde Dir sehr gut stehen.

    Nochwas, der Tippfehler war und ist mir egal, nur das Wort unstreitig finde ich klasse, aber das kannst Du wohl nicht verstehen.
     
  3. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Könnt ihr eure unnötigen Streitigkeiten nicht per PM weiter machen? Die gehen nämlich wieder.


    Meine Meinung: GAG hat Recht.
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Das würde ich aber auch von der Höhe der Schuld bzw. dem zu erwartenden Strafmaß abhängig machen. Was bringt Dir eine tagelange Gerichtsverhandlung und hohe Anwaltskosten, wenn es um 100 Euro geht? Da zahle ich lieber die 100 Euro und habe meine Ruhe. So perfide ist halt unser Rechtssystem.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Tja, wer mit dem Finger auf andere zeigt... ;)

    Wenn ich hier Moderartor wäre, hättest du eine Verwarnung erhalten. Sieh es also positiv.

    Er schrieb "unstreig", korrekt wäre "unstrittig" gewesen. Keine Ahnung, was du daraus gelesen hast. Ging für dich jedenfalls nach hinten los.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Jepp, sehe ich auch so. Das hatte dittsche im Grunde auch gemeint.

    Ich hab neulich von einem Bekannten eine andere Nummer mitbekommen, ging dort allerdings um Verkehrsrecht. Er wurde auf der Autobahn in einen Unfall verwickelt, weil jemand die Spur gewechselt hat, ohne zu schauen. Die Sache ist glücklicherweise mit einem Blechschaden ausgegangen.

    Schon am Unfallort haben die Polizeibeamten aufgrund der Spurenlage gesagt, dass die Schuldfrage klar sei: Der andere ist ausgeschert und hat meinen Bekannten, der ihn gerade überholt hat, am Heck erwischt.

    Nun bekommt mein Bekannter plötzlich einen Bescheid über eine Ordnungswidrigkeit. Ihm wird vorgeworfen, er hätte einen Auffahrunfall verursacht. Kostenpunkt 75 Euronen.

    Eigentlich Peanuts, allerdings hing da noch mehr dahinter: Hätte er das bezahlt, wäre das einem Schuldeingeständnis gleichgekommen, woraufhin sich die gegnerische Versicherung geweigert hätte, den Schaden zu übernehmen.

    Ende vom Lied: Anwalt, Einspruch, usw. Ist dann am Ende, wie eigentlich von Anfang an klar, für ihn entschieden worden. Aber ohne Anwalt ging's da anscheinend nicht.
     
  7. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    He, he, gut erkannt, Gag. Eine ganz üble Falle.

    Die Beamten meinen oft vor Ort zu beiden: Ich biete Ihnen ein kleines Verwarngeld von 35 € an. Viele denken da nichts bei und nehmen an, nur um schnell wegzukommen.

    Die gegnerische Versicherung freut sich. Ist man schon mal bei einer Haftung von ca. 50/50.

    Weiterer Fehler ist in diesem Zusammenhang, dass man vor Ort als Schädiger eigentlich gar nix zugeben darf. Es ist eine Obliegenheit gegenüber der eigenen Versicherung, keine Zusagen zur Haftung zu machen.

    Macht man dies, und muss die Versicherung nur deshalb zahlen, steht im schlimmsten Fall ein Regress ins Haus...;)

    Beim Unfall gilt:
    Ruhe bewahren. Nichts, aber auch gar nichts unterschreiben oder annehmen. Egal wie klar die Sache auch scheint. Zu Hause ruhig durchdenken.

    Im Übrgen:
    Jeder Geschädigte kann ganz kostenlos zum Anwalt. Wenn man am Unfall unschuldig ist kann man ganz entspannt zum Anwalt gehen, den Fall dort abgeben. Der reguliert dann den Unfall: Kosten exakt: 0 €

    Die Anwaltskosten zahlt immer die Haftpflicht des Schädigers. Wissen bloß viele nicht und wurschteln selber rum ...:winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Dezember 2012
  8. Ceraton

    Ceraton Guest

    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Da Du mich ja auch beleidigt hast, hättest Du ebenfalls verwarnt werden müssen. ;)

    Unstreitig ist das richtige Wort dafür. Ist eben typisches Juristendeutsch, deswegen finde ich das Wort gut.
    Kannst ja mal ergoogeln.
     
  9. FilmFan

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Was aber in obigem Fall schon mal nicht gemacht wurde.

    Dabei übersiehst Du nur die Kleinigkeit, daß Unschuld haben und Unschuld beweisen zwei ganz unterschiedliche Dinge sind. ;)
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Vorladung zur Polizei erhalten

    Wo genau?