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Vorbehalte gegen Bankdaten auf dem Smartphone

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. Mai 2022.

  1. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Leider ist die Preisrange bei Apple nur für 1/3 der Smartphone Nutzer tragbar.
     
  2. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Kommt drauf an, will man das dickste iPhone? klar das kostet. Mir reicht ein SE, der Preis sank wenige Wochen nach Vorstellung auf um die 400 Euro. Wenn ich das Gerät dann 3-4 Jahre nutze, dann finde ich 400 Euro sogar noch günstig. Andere Smartphones sind da teurer.
     
  3. DeziByte

    DeziByte Senior Member

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    Vor Jahren schon wurde gesagt, dass solche Apps auf dem Handy sicherer sind, als wenn man den gleichen Kram am PC im Browser macht. Ergibt auch Sinn! Also machen diese Vorbehalte keinen Sinn.
    Ich nutze beide Varianten rege und wüsste nicht, warum man da Bedenken haben sollte.
     
  4. Schugy

    Schugy Senior Member

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    Bankgeschäfte tätige ich nur auf dem Laptop. Als die alte Bank den HBCI-Zugang eingestellt hat, habe ich sofort das Konto gewechselt. Keine Lust auf TAN abscannen und abtippen. Dann lieber schön mit meinem neuen Kärtchen (RAH-9) und der gleichbleibenden PIN. Mit der Sicherheit in 20 Jahren nie ein Problem. Gehöre ebenfalls zu denen, die nie ein Google/Apple-Konto haben werden.
     
  5. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Die werden auch immer mehr eingestampft.
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Halte ich auch nichts von, das ist dort einfach zu unbequem. Am PC geht das viel einfacher.
     
  7. Psychodad110

    Psychodad110 Board Ikone

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    Das ist leider falsch. Grundsätzlich musst Du nachweisen, dass Du nicht fahrlässig etwas falsch gemacht hast.
    Da man meistens nichts nachweisen kann, ist man der Kulanz der Bank ausgeliefert.

    Lediglich die ING hat in ihren AGB die Beweislast zum Vorteil der Kunden umgekehrt. Kann man hier nichts beweisen, haftet die Bank.
     
  8. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Konkret welchen? Und natürlich erzählen Banken dass ihre Apps sicher sind. Was auch sonst. Die wollen ja weg vom Filialnetz. Ich nutze aber bspw. am PC Linux und würde mal behaupten, das ist mind. genau so sicher und ich bekomme hier mind. 1x die Woche Kernelupdates, während mein aktuelles Handy (Baujahr 2021) seine Sicherheitsupdates auf Stand Februar 2022 hat.

    Natürlich ist bei beiden Wegen der Bediener der größte Unsicherheitsfaktor. Anders als auf dem PC sind aber die Risiken am Handy größer, Stichwort kompromittierte Apps. Die sind eben nicht einfach zu erkennen, anders als Emails in oft schlechtem Deutsch von Absendern wie "8578fwfgeegllmngf89@sparkasse.com" mit der Bitte seine Onlinebanking PIN zu ändern. Wer da draufklickt, da ist es dann wurscht was sicherer oder unsicherer ist.
     
  9. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Panasonic DP-UB 824 EG
    Samsung H 6500 BD-Player
    Onkyo 656 AV-Receiver
    Dolby Atmos 5.1.2 von Canon
    Sky Roku Box, Fire TV Stick
    DVB-T2
    So lange es relativ aktuell ist, macht das nichts. Mit meinem 7 Jahre alten Smartphone mache ich keine Bankgeschäfte mehr.
    Zum Glück war ich nie bei den "Beratern". Nur einmal beim Support, als man vom Top Anbieter zum Ultra billig Anbieter gewechselt in den Banking Apps, man war das eine Katastrophe. Irgendwelche Versicherungen oder Kredite gibt es bei mir schon lange lange nicht mehr von den Banken.
    Vollkommener Quatsch. Wenn Du Windows 7 nutzt, ist die Gefahr auch schon wieder größer, als mit einem aktuellen Android.
    Ich bekomme mittlerweile überall QR-Codes. Vorher einloggen, wie beim Online Banking, QR-Code scannen, ab nem gewissen Betrag TAN eintippen, fertig. 5x schneller als am PC.
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Das ist so auch nicht ganz richtig. Man muss da differenzieren. Grundsätzlich muss der Kunde ohne schuldhafte Verzögerung die geklaute Karte sperren lassen. Im Zeitraum vor der Kartensperre haftet der Kunde mit maximal 50 €. Hier gilt aber dann, dass die Bank die Übernahme des Schaden komplett oder teilweise ablehnen kann, wenn der Kunde grob fahrlässig oder in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Das regelt das BGB so. Das muss aber auch nachgewiesen werden, die reine Anscheinsvermutung gilt nicht per se. Aber auch da gibt es Fallstricke. Zum Beispiel, wenn kurz nach der eigenen Geldabhebung die Karte geklaut und sofort wieder verwendet wird, dann kann die Bank zurecht vermuten, dass man mit der PIN zu sorglos umgegangen ist, sich bspw. über die Schulter schauen gelassen hat. Oder die Karte wird aus dem geparkten Auto geklaut, da hat die nichts zu suchen.

    Für den Zeitraum nach der erfolgten Kartensperre haftet die Bank immer.

    Deswegen ist es so wichtig, die Karte sofort sperren zu lassen.

    In der Praxis übernehmen die Banken fast immer den Schaden, schon aus Prestigegründen („unser System ist sicher“) und diversen Urteilen dazu. Es sei denn, sie können grobe Fahrlässigkeit oder Betrug nachweisen. Bspw. wenn auf einer eingezogenen Karte die PIN draufsteht. Kommt auch auf die Schadenssumme an.

    Zudem geht die Schadenssumme durch geklaute Karten immer weiter zurück, da man Skimming mit dem Chip wirksam bekämpft hat und die Leute immer mehr begriffen haben, sich die PIN nicht zu notieren und mit der Karte aufzubewahren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Mai 2022