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Voraussetzungen für digitalen Kabelempfang?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von buesing, 7. Oktober 2018.

  1. meckerle

    meckerle Gold Member

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    Patchbare Receiver sind für viel aber nicht machbar, sei es aus Alters - oder anderen Gründen. Und viele haben auch zusätzlich zum TV auch Internet vom Anbieter, da wird solch eine Box dann automatisch mitgeliefert und das auch ohne Smartcard, weil nicht benötigt. Für uns alles einfacher, weil wir uns ein wenig damit auskennen und Hürden zu umgehen wissen, für die meisten ist und bleibt es ein Buch mit sieben Siegeln.

    @Wechsler
    Sobald du einen Mietvertrag unterschreibst erkennst du automatisch auch sämtliche Verordnungen und Betriebskosten an die damit zusammenhängen, insofern ist es egal wie man es nennt.
     
  2. Gorcon

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    Entweder wird ein Receiver mit Karte geliefert oder kein Receiver ohne Karte. Aber ohne Karte, soetwas gibt es dort normal nicht! (Die wollen ja Abos verkaufen)
    Das ist mir jetzt auch neu. :oops:
    Zum Glück habe ich so einen Müll nicht. :p;)
     
  3. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    Entweder wird ein Receiver mit Karte geliefert oder kein Receiver ohne Karte. Aber ohne Karte, soetwas gibt es dort (bei Vodafone) normal nicht! (Die wollen ja Abos verkaufen). ;)
    Das ist mir jetzt auch neu. :oops:
    Zum Glück habe ich so einen Müll nicht. :p;)
     
  4. Wechsler

    Wechsler Gold Member

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    Betriebskosten zahlt man nicht nur als Mieter, sondern auch als Wohnungseigentümer.

    Das ist der Punkt. Kabelfernsehen hat mit Unterschriften unter irgendwelchen Mietverträgen nichts zu tun. Der Verordnungsgeber hat es als umlagefähige Betriebskosten festgelegt, vermutlich um der Bundespost auf diesem Weg Mittel für den Breitbandkabelausbau zukommen zu lassen. Inzwischen profitierten natürlich Privatunternehmen davon.
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... und die Betriebskostenverordnung ist unabhängig vom Mietvertrag?
    Die Mietnebenkosten, zu denen auch oft auch die "Gemeinschaftsantennenanlage" gehört, werden grundsätzlich im Mietvertrag geregelt.
    Die Betriebskostenverordnung ist kein Vertrag zwischen Mieter und Vermieter.
    Die BetrKV regelt, welche Kosten der Vermieter auf den Mieter umlegen darf. Gem. §2 Ziffer 15 Buchstabe b BetrKV darf der Vermieter die Kosten für den Breitbandanschluss sowie die Kosten für den Betrieb der erforderlichen Verteilanlage auf den/die Mieter umlegen ...
     
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  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... hier entscheidet die Eigentümerversammlung, ob das Objekt mit einem Breitbandanschluss versehen wird. Wenn die Mehrheit der Eigentümer dem zustimmt, hat jeder Eigentümer (auch die gegen den Breitbandanschluss gestimmt haben) die Kosten zu tragen.
    Aber Breitbandkabelanschluss ist nicht gleich Breitbandkabelanschluss. Es gibt hier eine Vielzahl von Vertragsmodellen. Meist wird sich für einen Pauschaltarif mit jährlicher Vorauszahlung entschieden. Üblicherweise wird dabei eine Mindestvertragslaufzeit von 10 Jahren vereinbart. Hier sind die Kosten pro Wohnung am geringsten. Oft sind dabei die Kosten für die Errichtung und Wartung der erforderlichen Hausverteilanlage im Kabelentgelt enthalten.
    In einer solchen Konstellation zahlt jeder Wohneigentümer für den Breitbandkabelanschluss unabhängig ob er diesen nutzt oder nicht.
    Aber es gibt nicht nur die Pauschaltarif mit jährlicher Vorauszahlung, sondern auch Vertragsmodelle, bei denen jeder Wohneigentümer selbst entscheiden kann, ob er den Kabelanschluss nutzt oder nicht ...
     
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  7. meckerle

    meckerle Gold Member

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    Bei Vodafone kenne ich mich nicht aus, aber bei UM und der Horizon ist das so. Aber so langsam befinden wir uns "unter uns", schweifen in Mietverträgen ab, das hilft den Schwiegereltern von @ buesing auch nicht weiter. ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Oktober 2018
  8. Peter65

    Peter65 Platin Member

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    Ja, die Giga Box gibt es ohne Karte und ohne TV Vertrag dazu gibt es die ja nicht. Auch keinen VF/KD HD Recorder (welcher ne Smartcard benötigt).

    Ja, verwundert mich jetzt nicht, du kannst das Teil ja eh nicht nutzen.
    Müll, ja und nein, ich hatte ne Giga Box, im Prinzip hat die funktioniert.
    Wenn man nicht wirklich außergewöhnliche Wünsche hat, welche kein Anbietergerät erfüllen kann, ja dann ist das Teil durchaus verwendbar.
    Solange die Internetverbindung steht, womit ich nicht wirklich Probleme hatte.
    Und wie bei eigentlich allen Geräten, einige meckern, bei einigen funktioniert das Gerät, nur letztere werden sich eher nicht melden weil das Teil funktioniert ja.

    @meckerle : Nicht das wir uns falsch verstehen, die Option TV ohne Internetverbindung, ist sozusagen ne "Notfalloption".
    Es gilt, ne ständige Internetverbindung der Giga Box ist Standard.

    Der Kabelanschluß, laut dem TE wird der nicht über die Mietnebenkosten bezahlt, die Diskussion darüber irgendwie überflüsssig. Trotzdem mein Senf dazu.
    Und es gibt bei VF/KD mehrere Möglichkeiten den zu bezahlen.
    Mietnebenkosten (dürfte ne längere Vertragsdauer haben) , direkt mit TV Vertrag (das betrifft auch jene aus einer Eigentümergemeinschaft), oder aber über eine gesonderte Vereinbarung des Vermieters mit VF/KD.
    Mietnebenkosten hat den "Vorteil", treten Probleme beim Empfang auf ist der Vermieter verantwortlich, bei den beiden anderen Möglichkeiten wird der Kunde da zur Kasse gebeten werden wenn der Fehler nicht vor den HÜP liegt.
    Änderungen bei Nebenkostenzahlung auch nicht ausgeschlossen, mein Vermieter hat im Zuge der Modernisierung der Antennenanlagen genau jenes gemacht, aus Nebenkosten wurde ne gesonderte Vereinbarung mit damals KD.
     
  9. Radiowaves

    Radiowaves Gold Member

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    Grundgütiger... das toppt alles, was ich bislang erlebt habe mit diesem Verein. Wobei: telefonisch einen Vertrag abschließen lassen, ohne dass überhaupt eine Hausverkabelung ab Übergabepunkt existieren würde, war auch schon super. So geschehen bei einer damals etwa 70-jährigen Dame, die nach Analogabschaltung im regionalen Stadtteilkabelnetz (2012!) wieder Programme auf ihrem Röhren-TV haben wollte und dem "guten Rat" ihrer Verwandten aus der Innenstadt folgte, Kabel Deuschland mit Receiver zu buchen. Lag dort aber gar nicht in der Wohnung an, sondern endete im Keller am HÜP. Buchbar war es trotzdem...

    Bitte erfrage die Hersteller und Typenbezeichnungen von Receiver und Fernseher. Diese Aufgabe sollte hoffentlich schnell (!) lösbar sein.

    An der fraglichen Dose in der Wohnung hat er aber nicht geprüft?

    Wobei: wenn an dieser Dose vorher analoges TV brauchbar ging, sollte auch digitales TV empfangbar sein. Es sei denn, es handelt sich um eines dieser bizarren Modelle, bei denen über die Mietnebenkosten eine sogenannte "Grundversorgung" aufrecht erhalten wurde mit 5 bis 7 analogen TV-Programmen und für alles weitere der Mieter noch einen Direktvertrag abschließen musste mit dem Netzbetreiber. Da wurde ein spezielles "Strukturfilter" aufgeschraubt im Verteilerkasten im Keller, das Filter ließ nur wenige Kanäle durch. Kenne so etwas von der TeleColumbus. Ob es sowas auch bei der Kabel Deutschland gab, entzieht sich spontan meiner Kenntnis. Doch selbst dann sollten paar Programmpakete laufen, es sei denn, auf den Kanälen des einstigen analogen TVs liegt nun ausgerechnet Internet-Transfer. Um welches Netz handelt es sich denn (Ort)?

    Lüge. Die eingebauten oder separaten DVB-C-Tuner laufen immer, zumindest mit den freien Programmen.

    Receiver-Rückgabe ist auch keine Vertragskündigung. Das musste ich damals lernen, als wir schnellstmöglich den kompletten KD-Anschluss der Nachabrin wieder loswerden wollten, weil er gar nicht funktionieren konnte. Zumindest damals war der Receiver nach Nürnberg (?) zu schicken, der Vertrag aber in Erfurt zu widerrufen. Offenbar sind Fristen aber ohnehin schon verstrichen, deswegen bis 6/2019.

    Davon gehe ich aus, ohne es genau zu wissen. Das wäre eigentlich das, was man überhaupt kündigen muss, während der Vodafone TV Connect weiterlaufen müsste, wenn man Kabelanschluss überhaupt nutzen will.

    Welches Auto?

    Analog-TV funktionierte vorher aber definitiv? Mit wievielen Programmen (so circa)?

    Bei den Dosen kann man mal die Schraube in der Abdeckplatte rausdrehen und schauen, was darunter auf der eigentlichen Dose für ein Hersteller und eine Typenbezeichnung steht - so es lesbar ist (und nicht übertapeziert) und so es überhaupt aufgedruckt ist.

    Doch: mit dem Fernseher, so er tatsächlich einen eingebauten DVB-C-Tuner besitzt. Und wo ist der Receiver, der zuerst gekauft wurde?
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... an Digital TV werden keine andere Anforderungen als an Analog-TV gestellt.
    TV-Geräte ab Modelljahr 2010 verfügen i.d.R. über einen integrierten DVB-C-Tuner.
    Solche Geräte braucht man nur an die Antennendose anschliessen und Suchlauf starten und Programme geniessen. Ob Analog-TV oder Digital TV spielt keine Rolle.
    Auch vertraglich macht es heute keinen Unterschied, ob man Analog- oder DigitalTV (mit Ausnahme verschlüsselter Angebote) nutzt.

    Grundsätzliche Probleme mit Digital TV treten eigentlich nur auf, wenn die Analog-TV-Programme nur verrauscht zu empfangen sind.
    In dem Fall ist meist das Signal zu schwach.
    Zuständig für die Beseitigung der Probleme ist der Betreiber der Hausverteilanlage. I.d.R. ist das nicht KD, es sei denn es wurde zusätzlich ein Servicevertrag mit KD abgeschlossen.
    Als Mieter wendet man sich an seinen Vermieter, der das Problem zu beseitigen hat. Als Wohneigentümer wendet man sich, sofern nicht anders geregelt, an die Hausverwaltung. Wohnt man ein einem eigenen Haus, sollte man einen Fachbetrieb mit der Störungsbeseitung beauftragen. Der verfügt i.d.R. über geeignetes Meßequipment ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Oktober 2018
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