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Vom Nachbar bedroht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Major König, 10. Januar 2014.

  1. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    AW: Vom Nachbar bedroht

    Auch ohne Beweise könnte eine (mehrere) Anzeige
    von Vorteil sein.
    Selbst wenn die Verfahren eingestellt werden sieht
    man das da schon was los war mit dem Buben.

    Wenn er dicke Wagen fährt lohnt sich ja vielleicht eine
    Provokation, Schmerzensgeld einstecken und ausziehen :)

    Der Vermieter hat für ein sicheres Umfeld zu sorgen,
    wie ist nicht Dein Problem.
    Ggf. mit einem Fachanwalt für Mietrecht mal über
    Mietminderung sprechen.

    Auch könnten solche Vorfälle eine Kameraüberwachung rechtfertigen,
    wobei ich nach einer Drohung solch eine Kamera "unsichtbar"
    montieren würde, erhöht die Chancen "Beweise" zu erhalten.
    Rechtlich von dringenden Tatverdacht abgedeckt, aber
    Beratung mit Polizei/Anwalt ratsam.
     
  2. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    AW: Vom Nachbar bedroht

    Trotz knapper Parklücken oder schlecht eingeparkter
    Autos ist ein ruhendes Fahrzeug bzw. dessen (abwesender) Fahrer
    eher selten Schuld an etwaigen Kollision beim Einparken anderer
    bzw. sich öffnender Türen.
     
  3. Reinhold Heeg

    Reinhold Heeg Talk-König

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    AW: Vom Nachbar bedroht

    Das isses ja, Parklücken waren ja genug vorhanden. Außerdem habe ich Geduld gehabt, als ich in die Lücke fahren wollte, weil die Dame, die sich beklagte, ihren vollen Einkaufswagen so ungünstig hingestellt hatte, dass sie die Lücke zum Teil versperrt hat. Da hätte ich auch meckern können, so nach dem Mott "Ey, du Büchse, fahr mal dein' Einkaufswagen zur Seite, ich will in die Lücke". Machte ich aber nicht. Ich kann mich ja benehmen (was man von etlichen anderen Teilnehmern am Verkehr nicht behaupten kann).
    Schönen Sonntag
    Reinhold
     
  4. hart_aber_fair

    hart_aber_fair Senior Member

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    AW: Vom Nachbar bedroht

    Dein Verhalten ist nicht nachvollziehbar.
    Es sind, wie Du jetzt schreibst, lauter freie Parkplätze vorhanden und Du parkst aber dort ein, wo Du es nicht schaffst, aus Deinem Auto auszusteigen, ohne mit Deiner Autotür gegen den Wagen des Nachbarn zu kommen. Wenn ein Schaden am Nachbarnwagen dadurch entstanden ist, bist Du schadensersatzpflichtig. Auch kann man Dein Weggehen als strafbare Unfallflucht werten.

    Du kannst also wirklich von Glück reden, wenn die Dame keine Strafanzeige erstattet und zivilrechtlich keinen Schadensersatz von Dir einfordert.
     
  5. Reinhold Heeg

    Reinhold Heeg Talk-König

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    AW: Vom Nachbar bedroht

    Ab und zu bin ich halt eine faule Sau und geh gern den kürzesten Weg. Ich kam ja noch in die Lücke und beim Öffnen der Tür ging ich behutsam ans Werk. Schaden entstand keiner, außer, dass es ein bisschen geklappert hat. Ist jetzt eh über eine Woche her, da kommt eh nix mehr. Und falls doch, muss mir erstmal eine Absicht nachgewiesen werden.
    Gruß
    Reinhold
     
  6. hart_aber_fair

    hart_aber_fair Senior Member

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    AW: Vom Nachbar bedroht

    Nein; für eine strafbare Sachbeschädigung müsste Dir eine Absicht nachgewiesen werden. Strafbare Unfallflucht hast Du hingegen schon begangen, wenn Du erfährst, dass Deine Tür gegen den Nachbarwagen gestoßen ist und Du dennoch weggehst.
    Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche verlangen auch keine Absicht.
     
  7. markus82

    markus82 Senior Member

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    AW: Vom Nachbar bedroht

    Eben, da könnte man ja sonst immer Unfallflucht betreiben, denn einen Unfall verursacht man doch nie absichtlich, sonst wärs ja eben kein Unfall sondern absichtliche Sachbeschädigung.
     
  8. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    AW: Vom Nachbar bedroht

    Für Unfallflucht zählt wohl aber auch die Schadenshöhe.
    Wenn sich das auspolieren lässt würd wohl die Bagatellgrenze nicht erreicht.

    Da ich ein schlechter Fahrer bin parke ich generell etwas weiter weg
    und wenn's mal eng wird park ich rückwärts ein, Beifahrer an Beifahrerseite.
    Das schafft Platz auf dercFahrerseite, muß man halt erst rausfahren um seine
    Beifahrer reinzukriegen.

    Leider bemerkt man diese Türtreffer meistens erst wenn's zu spät ist,
    nämlich zu Hause.
    Ansonsten würde ich den Verursacher ansprechen,
    Personalien und Versicherungsdaten tauschen,
    KVA erstellen lassen.
    Wenn man nicht über den Schaden sprechen möchte berufe ich mich
    auf mein Recht den Verursacher festzuhalten bis die Personalien
    ausgetauscht sind.
    Dank Smartphone ist man immer in der Lage Fotos zu machen,
    von den Schäden, Fahrzeugen zur Not vom Verursacher.

    Sind nur Autos, kann man in Ruhe drüber reden,
    nichtsdestotrotz werde ich Schäden einfordern,
    geht über den Zentralruf der Versicherer ja auch ohne
    Kommunikation mit dem Verursacher.
    Dann würd's halt teurer, weil bei mangelnder Einsicht
    des Verursachers meinerseits Anwalt & Gutachter eingeschaltet werden.
     
  9. Svendrae

    Svendrae Silber Member

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    AW: Vom Nachbar bedroht

    Nein man muss dir keine Absicht nachweisen... irgendwie tickt bei dir was komisch...