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Vollverschleierung im Unterricht erlaubt!

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Fakeaccount, 10. November 2016.

  1. AgentM

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    Schafft ganz neue Möglichkeiten für so machen Berufszweig
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  2. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Der scheidet aus, da die "Scharia-Polizei" keine Diensthandlungen vorgenommen hat. Man diskutiert nur über das Uniformverbot gemäß § 3 Abs. 1 Versammlungsgesetz. Es ist aber fraglich, ob eine gelbe Warnweste mit der Aufschrift Sharia Police eine Uniform ist. Nach der Beweisaufnahe haben die Zeugen das Ganze wohl eher für einen Scherz (Jungesellenabschied etc.) gehalten.

    Hier gibt es etwas mehr Hintergrund.

    Wuppertal: Gericht spricht selbsternannte Scharia-Polizisten frei
     
  3. AgentM

    AgentM Gold Member

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    Hab ich auch gedacht, aber da käme es auf einen Versuch an, meiner Ansicht nach macht diese Weste nur Sinn wenn man die Absicht hat Diensthandlungen vorzunehmen.
    Uniformverbot ist Blödsinn, Massenkarambolage auf der Autobahn, 10 Mann in Warnwesten werden verhaftet.

    Die wollten sich ja auch nicht uniformieren, der Schriftzug auf der Weste ist ausreichend genug.
    Ansonsten kann jeder mal einen Besuch in ein Bundesligastadion starten, da wimmelt es von Uniformierten. ;)
     
  4. AgentM

    AgentM Gold Member

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    Nur mit Burka!!!
     
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Ist in Teilen Ostdeutschlands doch eh schon Realität und wird auch nicht verfolgt.
     
  6. Creep

    Creep Guest

    Na, dann ist doch alles in Ordnung...(y)
     
  7. Martyn

    Martyn Institution

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    Als Amtsanmaßung würde ich die "Schariah Police" uch nicht sehen, da es keinerlei Verwechslungsgefahr mit der echten Polizei gibt.

    Allerdings sehe ich bei der Schariah Police eine Nötigung nach §240 StGB gegeben da sie alle Bewohner und Passanten nötigen sich schariakonform zu verhalten, obwohl es dafür in Wuttertal keine Rechtsgrundlage gilt.
     
  8. uklov

    uklov Platin Member

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    Selten genug, aber ich sehe das eher wie Fragensteller.
    Nötigung wäre es ja auch nur, wenn mit einem "empfindlichen Übel" gedroht wird. Ich habe interessehalber extra nochmal hier recherchiert: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Tatbestände_des_deutschen_Strafgesetzbuches#Straftaten_gegen_die_.C3.B6ffentliche_Ordnung
    Sollten die Herren lediglich versucht haben, im persönlichen Gespräch Überzeugungsarbeit zu leisten, ist das durchaus gestattet.
    Sonst müssten wir z.B. die ganzen Wahlkämpfer an den Parteienständen in den Bau werfen.

    Was ich persönlich von der Aktion der Islamisten, denn das sind sie, halte, spielt dabei keine Rolle.
     
  9. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Wie originell. :rolleyes:
    Den Joke hat bestimmt noch keiner gebracht.
    Gehts noch plumper?
     
  10. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Aber nur wenn du die Gültigkeit der deutschen Rechstsprechung akzeptierst. Wenn du diese ablehnst und eine eigene Weltvorstellung zu deiner Rechtsgrundlage erklärst, dann hast du auch deine persönliche Rechtsgrundlage so zu handeln. Natürlich hast du dann hier in diesem Land eigentlich nichts mehr verloren.