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Vollverschleierung im Unterricht erlaubt!

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Fakeaccount, 10. November 2016.

  1. drgonzo3

    drgonzo3 Institution

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    Genau. Und dann wird sofort alles anders. Schön, wenn man noch so positiv denkt.
     
  2. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Ja aber nur im nüchternen Zustand wählen gehen.
    Also nicht blau.
    Denn wer so wählt, braucht sich vielleicht über eine private Zwangsrente für jeden nicht zu wundern.
    AfD-Chef Meuthen will "staatlich erzwungene" private Renten-Vorsorge
     
  3. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

  4. Creep

    Creep Guest

    Ja, das zeigt, wo die Reise hin geht. Wir schaffen das!
     
  5. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    V.a. fühlen sich jetzt diese "Antidemokraten" in ihrem Machenschaften bestärkt. :(
     
  6. Creep

    Creep Guest

    Wenn es den Islamisten nun hochoffiziell erlaubt ist, eine Gesinnungspolizei loszuschicken, dürfte eine "Arierpatroullie" damit nun auch einen Freibrief haben.
     
  7. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Flasch, das ist etwas böses und ist verboten. :D
     
  8. Creep

    Creep Guest

    Dann schreiben sie sich halt Aria Police drauf. Das ist ein Kompromiss. Das Sch haben sie dann auf Nachfrage bloß vergessen. ;)
     
    Gast 188551 gefällt das.
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Wenn Du mir mal sagst, gegen welchen Paragraphen des Strafgesetzbuchs das Handeln genau verstoßen soll, könnte ich Deinen Ärger vielleicht verstehen.

    Nulla poena sine lege – Wikipedia

    Aber es gab mal eine Zeit, da hatte man für das Problem noch Lösungen...

    "In der Weimarer Republik wurde der Grundsatz Nulla poena sine lege in Artikel 116 der Weimarer Verfassung[9] verfassungsrechtlich verankert. Zur Zeit des Nationalsozialismus wurde das Gesetzlichkeitsprinzip zunächst im Einzelfall mit der Lex van der Lubbe und 1935[10] dann generell aufgehoben. Stattdessen wurde in § 2 StGB folgendes kodifiziert: „Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient. Findet auf die Tat kein bestimmtes Strafgesetz unmittelbar Anwendung, so wird die Tat nach dem Gesetz bestraft, dessen Grundgedanke auf sie am besten zutrifft“."
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. November 2016
  10. AgentM

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    Geht für mich in Richtung §132 StGB