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Volksabstimmung in Katalonien. Spanien auf dem Weg in einen Bürgerkrieg?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Wuslon, 1. Oktober 2017.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Keine Sorge, macht sie nicht. Hab ich doch gesagt.
     
  2. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Wo ist also Dein Problem?
     
  3. uklov

    uklov Platin Member

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    Es geht um das deutsche Rechtssystem. Sonst hätte er ja auch wegen Rebellion ausgeliefert werden müssen.
     
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Genau. In Deutschland ist die Veruntreuung von Staatsgeldern ebenfalls strafbar. Bei mehr als einer Million Euro würde man in Deutschland auch in den Knast wandern (mehr als 2 Jahre, keine Bewährung).

    Deshalb wurde der Haftbefehl ja auch erlassen und nur dessen Vollzug bis zur Klärung von bestimmten Sachfragen ausgesetzt. Das deutsche Gericht hat also nicht entschieden - wie von Dir behauptet - dass die Volksabstimmung kein Rechtsbruch war, sondern nur, dass diese (illegale) Volksabstimmung mangels für den deutschen Straftatsbestand ausreichender (!) qualifizierter Gewalt (man hat sogar ausdrücklich gesagt, dass Putsche die tatsächlich stattgefundenen Gewalttaten zuzurechnen seien!) in Deutschland nicht als Hochverrat strafbar wäre. Man hat aber bereits bestätigt, dass sie als Veruntreuung von Staatsgeldern strafbar sein könnten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. April 2018
  5. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Jetzt hat man auch einen prominenten Asylbewerber. Da kann Seehofer seinen neuen Masterplan austesten.
     
  6. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Wer ist "man"?
    Und: Von welcher webside hast du den Schwachsin? Oder sollte das tatsächlich in deinem Kopf gewachsen sein? Selbst die spanische Regierung hat gegenüber einem Richter in Barcelona bestätigt, daß Puigdemont keine Steuergelder für das Referendum angetastet hat. Entweder du informierst dich tiefer gehend oder du wäscht dir mal den Kopf.;)

    Puigdemont hat keine Steuergelder veruntreut!

    Montoro admite que la Generalitat no destinó ni un euro al 1-O
    Montoro asegura que no constan gastos para el referéndum independentista y que "no habrá" consulta

    Ob überhaupt öffentliche Gelder für das Referendum eingesetzt wurden, ist nicht bewiesen und zweifelhaft. Die angeblichen Summen sind jedenfalls schon deutlich geschrumpft. Nun behauptet die paramilitärische Guardia Civil, die mit verbotenen Gummigeschossen auf friedliche Bürger schießt und bisweilen auch das Parlament stürmt, es seien 1,5 Millionen Euro ausgegeben worden. Dabei hatte sogar schon der spanische Finanzminister eingeräumt, dass kein Geld aus dem Haushalt für das Referendum geflossen sei. Er hatte schon vor dem Referendum die Finanzen Kataloniens mit Argusaugen überwacht, da Katalonien bereits vor der Zwangsverwaltung die Finanzhoheit geraubt wurde.

    Gegenüber einem Richter in Barcelona wurde dies erst unlängst von der spanischen Regierung noch einmal bestätigt. Sie hat dem Richter José Antonio Ramírez Sunyer verschiedene Berichte übermittelt, in denen ebenfalls festgestellt wird, dass die Regionalregierung keine Steuergelder für das Referendum eingesetzt hat. Der Richter aus Barcelona, der die Vorgänge ermittelt, hatte die Unterlagen schon im vergangenen November angefordert, sie allerdings erst Ende Februar erhalten. Es ist sogar wahrscheinlich, dass das Referendum angesichts der Vorgänge nach der Volksbefragung 2014 mit Blick auf zu erwartende spanische Repression von den Millionen Menschen finanziert wurde, die die Unabhängigkeit wollen. Die Bewegung bringt auch stets die Kautionen auf - wie jetzt die 75.000 Euro für Puigdemont, die nach Deutschland überwiesen wurden. Ohnehin ist erstaunlich, dass die Guardia Civil nun die Kosten mit 1,5 Millionen beziffert, dabei soll die unverbindliche Volksbefragung 2011 sogar schon 5,2 Millionen Euro gekostet haben. Zur Zahlung dieser Summe wurde jedenfalls Puigdemonts Vorgänger und einige seiner Minister schon verurteilt.

    Puigdemont ist frei - Desaster für spanische Repressionspolitik
     
    +los gefällt das.
  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Welche Webseite? Offizielle Pressemitteilung des OLG Schleswig-Holstein auf deren Webseite.

    Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht erlässt Auslieferungshaftbefehl gegen Carles Puigdemont wegen Veruntreuung und setzt den Vollzug des Auslieferungshaftbefehls aus

    Die zwei Sätze solltest Du Dir mal zu Herzen nehmen, die auch von vielen Medien, die Putsches Sieg feiern, geflissentlich überlesen werden:

    "Zwar seien dem Verfolgten als Initiator und Verfechter der Umsetzung des Referendums die am Wahltag stattgefundenen Gewalttätigkeiten zuzurechnen."

    Puidgedemont ist nach Ansicht des deutschen Gerichts ausdrücklich für die während des Referendums aufgetretenen Gewalttätigkeiten verantwortlich! Nur weil die Intensität nicht hoch genug war um Druck auf Verfassungsorgane auszuüben, ist der deutsche Tatbestand des Hochverrats nicht erfüllt.

    Und dieser hier:

    "Anhaltspunkte dafür, dass der Verfolgte im Falle seiner Auslieferung der Gefahr politischer Verfolgung im Sinne des § 6 Abs. 2 IRG ausgesetzt sein könnte, seien nicht ersichtlich. Dem Verfolgten werde mit der Veruntreuung öffentlichen Gelder eine konkrete, auch nach deutschem Recht als Untreue strafbare Handlung zur Last gelegt, nicht seine politische Gesinnung."

    Er hat also nicht extra Geld angefordert (dass ihm die Zentralregierung auch nicht zur Verfügung stellen durfte, ansonsten hätte sie Beihilfe begangen), sondern für andere Zwecke vorgesehene, bereits vohandene Steuergelder zweckwidrig verwendet. Macht nun überhaupt keinen Unterschied. Neues aus Nebelkerzenhausen.

    Willst Du mir jetzt erzählen, dass Referendum wurde ausschließlich von Unabhängigkeitsgegnern in deren eigenen Räumen mit deren eigenen Geld etc. veranstalt. Keine öffentlichen Gebäude wurden genutzt, kein Wahlhelfer wurde bezahlt, die Wahlzettel wurden kostenlos gedruckt. Die Wählerlisten wurden ohne staatliche Hilfe von Beamten erstellt? Kein öffentliches Licht wurde angeschaltet, kein Computer benutzt, kein Papier bedruckt für die öffentliche Verkündung der Ergebnisse etc.

    Wenn das stimmen sollte, war das wohl mehr eine private Umfrage von Unabhängigkeitsgegnern. Das wird ja immer tollreister, wenn dann auf der Basis von ein paar konspirativen Befragungen der irre Präsident dann die Unabhängigkeit ausruft. Der Mann gehört wirklich weggesperrt.

    Vielleicht sollten wir Wahlen demnächst auch privat finanzieren. Die AfD-Anhänger machen das demnächst, die sammeln das Geld, machen das nur in ihren Wohnungen. Und danach wird der Bundestag neu besetzt. Mit objektiven Ergebnissen dürfte das ja dann nichts zu tun haben bzw. nach AfD-Lesart haben wir dann endlich den ungeschminkten wahren Volkswillen.

    Übrigens ist es nicht Aufgabe des deutschen Gerichts, den Umfang der Untreue festzustellen sondern der spanischen Gerichte. Und das die das in Spanien vernünftig machen, daran hat das deutsche Gericht keine Zweifel (siehe oben). Das was Deine Telepolis-Valentinade da reininterpretiert hat mit der Realität alles nichts zu tun.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. April 2018
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Welche Webseite? Offizielle Pressemitteilung des OLG Schleswig-Holstein auf deren Webseite.

    Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht erlässt Auslieferungshaftbefehl gegen Carles Puigdemont wegen Veruntreuung und setzt den Vollzug des Auslieferungshaftbefehls aus

    Die zwei Sätze solltest Du Dir mal zu Herzen nehmen, die auch von vielen Medien, die Putsches Sieg feiern, geflissentlich überlesen werden:

    "Zwar seien dem Verfolgten als Initiator und Verfechter der Umsetzung des Referendums die am Wahltag stattgefundenen Gewalttätigkeiten zuzurechnen."

    Puidgedemont ist nach Ansicht des deutschen Gerichts ausdrücklich für die während des Referendums aufgetretenen Gewalttätigkeiten verantwortlich! Nur weil die Intensität nicht hoch genug war um Druck auf Verfassungsorgane auszuüben, ist der deutsche Tatbestand des Hochverrats nicht erfüllt.

    Und dieser hier:

    "Anhaltspunkte dafür, dass der Verfolgte im Falle seiner Auslieferung der Gefahr politischer Verfolgung im Sinne des § 6 Abs. 2 IRG ausgesetzt sein könnte, seien nicht ersichtlich. Dem Verfolgten werde mit der Veruntreuung öffentlichen Gelder eine konkrete, auch nach deutschem Recht als Untreue strafbare Handlung zur Last gelegt, nicht seine politische Gesinnung."

    Er hat also nicht extra Geld angefordert, sondern für andere Zwecke vorgesehene, bereits vohandene Steuergelder zweckwidrig verwendet. Macht keinen Unterschied.

    Willst Du mir jetzt erzählen, dass Referendum wurde ausschließlich von Unabhängigkeitsgegnern in deren eigenen Räumen mit deren eigenen Geld etc. veranstalt. Keine öffentlichen Gebäude wurden genutzt, kein Wahlhelfer wurde bezahlt, die Wahlzettel wurden kostenlos gedruckt. Die Wählerlisten wurden ohne staatliche Hilfe von Beamten erstellt? Kein öffentliches Licht wurde angeschaltet, kein Computer benutzt, kein Papier bedruckt für die öffentliche Verkündung der Ergebnisse etc.

    Wenn das stimmen sollte, war das wohl mehr eine private Umfrage von Unabhängigkeitsgegnern. Das wird ja immer tollreister, wenn dann auf der Basis von ein paar konspirativen Befragungen der irre Präsident dann die Unabhängigkeit ausruft. Der Mann gehört wirklich weggesperrt.

    Vielleicht sollten wir Wahlen demnächst auch privat finanzieren. Die AfD-Anhänger machen das demnächst, die sammeln das Geld, machen das nur in ihren Wohnungen. Und danach wird der Bundestag neu besetzt. Mit objektiven Ergebnissen dürfte das ja dann nichts zu tun haben bzw. nach AfD-Lesart haben wir dann endlich den ungeschminkten wahren Volkswillen.

    Übrigens ist es nicht Aufgabe des deutschen Gerichts, den Umfang der Untreue festzustellen sondern der spanischen Gerichte. Und das die das in Spanien vernünftig machen, daran hat das deutsche Gericht keine Zweifel (siehe oben). Das was Deine Telepolis-Valentinade da reininterpretiert hat mit der Realität alles nichts zu tun.
     
  9. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    @Fragensteller nur weil Du etwas doppelt schreibst wird es nicht richtiger.:whistle:

    Da hat wohl die Forensoftware zugeschlagen :D
     
  10. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Das Oberlandesgericht erkennt nur den Vorwurf der Untreue an, geprüft haben sie ihn nicht, ist auch nicht deren Aufgabe.