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Vodafone sperrt Kabel-TV-Anschlüsse in ersten Städten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 25. März 2024.

  1. digi-pet

    digi-pet Guest

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    Ja und noch vorsichtshalber eine auffällige DVB-T Zimmerantenne anschließen .
    Das wirkt wie ein Schock auf manche Leute - sieht man schon hier im Forum ab und an ;)
     
  2. Wechsler

    Wechsler Platin Member

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    Durch den Wegfall der Umlagefähigkeit von Gemeinschaftsverträgen über die Betriebskosten ändert sich nichts an der sonstigen Rechtslage zum Kabel-TV rein gar nichts. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, warum ein unverschlüsseltes Signal anliegen kann, inklusive eines Kabel-TV-Gemeinschaftsvertrages dessen Kosten der Wohnungseigentümer selbst trägt. In vermieteten ETW wird das noch regelmäßig vorkommen.

    Bisher musste sich da kein Mieter anstrengen, um herauszufinden welche NE3/NE4-Betreiber die Dose beliefern (Wie denn überhaupt?) und ob die irgendwas extra haben wollen. Und das hat sich durch die Gesetzesänderung nicht geändert. Die müssen sich dann schon melden und abklemmen. Weiterhin hat sich bei Eigentumswohnungen gesetzlich nichts geändert.
     
  3. yander

    yander Guest

    Zimmer Antenne stört ja nun wirklich nicht ,
    früher hatte man nur Zimmer und Dach Antennen die Zeiten
    kommen wieder, heute aber besser mit HD TV mehr Sender .
    Gut das wir heute auf Kabel TV von VF nicht mehr angewiesen sind weil es bessere günstige Alternativen gibt .
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. Mai 2024
  4. Treibstoff

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    Zimmer Antenne stört dich nicht, aber eine Box oder ein Stick schon?
    Mich würde eine Zimmerantenne massiv stören.
     
  5. yander

    yander Guest

    ich habe sogar 2 Zimmer Antennen , eine für den STC seit 2017,
    eine am Panasonic DMR UHD darüber wird auch Prime Video genutzt ,
    pro Wochen werden ca. 6 bis 8 Filme darüber geschaut wenn was auf Gutes auf den ÖR läuft aufgenommen ,
    der nimmt auch TV Filme auf wenn ich grade auf Prime was schaue ,wo zu brauche ich da noch Kabel ?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. Mai 2024
  6. digi-pet

    digi-pet Guest

    Der Kabelnetzbetreiber ist höchstens indirekt betriebswirtschaftlich verpflichtet einen Kabelanschluss abzuklemmen , unterlässt er es verliert er auch Rechte .

    Es ist ja ganz einfach technisch wirksam bei Sternverkabelung im Schaltkasten nach dem 1.7. gleich mehrere Mieter ohne Vertrag kostengünstig abzuklemmen , bei Baumstruktur muss jede Wohnung einzeln besucht werden und eine Blinddose angebracht werden .

    Der Mieter ist in dieser Situation nicht verpflichtet die Kabelgesellschaft extra darauf hinzuweisen besonders nicht nach dem offensichtlichen Stichdatum 1.7. .

    Rechtlich gesehen ist es gefühlt wie #Saviola vorgeschlagen hat gar nicht mal verkehrt das Anschlusskabel des TV Geräts zur Kabeldose zu entfernen . Ganz je nachdem die Unterlassung einer Abklemmung juristisch gewertet wäre - der Anbieter also als "selber schuld" eingestuft würde .
     
  7. yander

    yander Guest

    Klar ungemein Wirksam :ROFLMAO:
    die Tante die unter mir wohnt und darunter der Onkel die wollen zahlen ich nicht, wenn die den Strang ab klemmen
    haben die klein Empfang mehr ,
    hängt alles an einem Strang .:eek:
    Bei einer Alten Sternverkabelung wo sich mehrere eine Leitung teilen geht das nicht.
    Marodes Hausnetz wollen die nicht reparieren aber in die Wohnung um abzuklemmen also so geht das nicht:
    In die Wohnung muss ich die nicht lassen ,
    1. keinen Viertag keine Verpflichtung,
    2. kein book auf einen Vodafone untergeschoben Vertrag was diese Firma gerne gemacht hat in der Vergangenheit .
    3. An das Sondereigentum darf Vodafone gar nicht ran ohne Zustimmung des Eigentümers die , die von mir nicht bekommen .
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. Mai 2024
  8. digi-pet

    digi-pet Guest

    Bei Baumverkabelung kann eine Blinddose gesetzt werden . Verzichtet der Kabelnetzbetreiber darauf verzichtet er dann auch die Geltendmachung von Nutzungsgebühren .

    Das ist relativ teuer die Dosen einzeln zu setzen , viel teurer noch in der Peripherie Einzelhäuser abzuklappern sich dort vorher anzumelden und hoffen Einlass zu bekommen ....
     
  9. yander

    yander Guest

    Das mit dem lesen ist bei dir so eine Sache ?
    der Kabelnetzbetreiber darf meine Wohnung überhaupt nicht betreten u.a
    hat hier die FA VF Haus und Betretungsverbot .
    Wenn die hier klingeln und Zutritt verlangen pampig werden,
    kann für die Gesundheit nicht mehr garantiert werden ich mache dann von meinen Hausrecht Gebrauch.

    Wenn man Mieter ist, ist das allerdings anders wenn der Vermieter Zutritt will , muss man den Gewähren, aber nicht als WG Eigentümer einer Wohnung .
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. Mai 2024
  10. digi-pet

    digi-pet Guest

    Also Vodafone erhält einen Vertrag aufrecht mit einer WEG die generelles Haus-Betretungsverbot erteilt hat ?