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Vodafone Preiserhöhung: Kabel und DSL werden teurer

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 10. März 2023.

  1. joegillis

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    Wo ist das Problem?
    In den AGB steht hierzu: "Vodafone behält sich vor, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen einseitig zu ändern. Ändert Vodafone die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen..."
     
  2. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Änder du mal einseitig und biete Vodafone ein Kündigungsrecht an.
    Nur weil es in den AGB steht muss es nicht rechtlich haltbar sein.
     
  3. Joerg1234567890

    Joerg1234567890 Senior Member

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    sorry, wenn nicht erwähnt, ich dachte das wäre allgemein schon klar: ein Sonderkündigungsrecht zum Mai/zur Preiserhöhung habe ich schon, da wird direkt drauf hingewiesen im Brief. Dennoch sehe auch ich, dass ein Laufzeitvertrag erstmal für beide Seiten bindend ist, ich kann auch nicht da stehen und sagen "ist mir mit Miete und Strom und allem anderen jetzt alles zu teuer geworden liebes Vodafone, ich zahle ab nächsten Monat mal nen 5er weniger". Und wo wir auch "nur" von einem 5er im Monat reden, kann man jetzt nicht exorbitante Kosten anführen, welche schon vor Ende der MVLZ ausgeglichen werden müssen durch den Kunden, da wurde einfach schlecht kalkuliert (mein Vertrag wurde allerdings auch 3 Wochen vor Kriegsbeginn abgeschlossen, da musste man nicht mit rechnen, konnte man aber durchaus).

    Aber wo wäre ich dann ? ich hab jetzt seit 3 Wochen einen Telekom GF-Anschluss im Haus (ohne jegliche Verpflichtung zur Nutzung, bzw. könnte auch direkt nach O2, 1&1, Netcologne, oder Vodafone-GF gehen). 1&1 fällt aus weil nur IPv6, O2 fällt aus weil... O2 halt, Netcologne erkennt im Test noch keinen verfügbaren Anschluss und die Telekom nimmt Wucherpreise (bei priorisiertem Netz für Anbieter, welche für Bevorzugung zahlen, was längst nicht alle sind). Hier wäre Vodafone-GF mit ihrem 500/250 Angebot bei 50€ auch wieder das günstigste und interessanteste Angebot, wobei mir da Sachen wir Performance und IPs/DualStack, nicht bekannt sind.
    Ansonsten wie geschrieben bin ich aus technischer Sicht nicht unzufrieden, es läuft recht gut auch mit dem gebuchten Speed. Vodafone ist hier mein Internetprovider und nicht mein Seelsorger, von daher benötige ich nicht mehr Vertrauen wie zur Wäscherei meines Vertrauens.
    Also wohin ? Kündigen dürfen/können ist ja nett, aber bringt nur was, wenn es auch entsprechende Alternativen gibt bei denen ich mich nicht schlechter stelle.
     
  4. joegillis

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    Schau' mal in §57 TKG nach. Teilweise in den AGB von Vodafone wortwörtlich übernommen.
     
  5. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Das ist kein Argument.
     
  6. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Wie das rechtlich aussieht weiß ich nicht, am Ende werden das Richter entscheiden.
     
  7. joegillis

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    Was soll ein Richter noch entscheiden?

    im Gesetz (TKG) steht:
    "Hat ein Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste sich durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vorbehalten, einen Vertrag einseitig zu ändern und ändert er die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Endnutzer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind 1. ausschließlich zum Vorteil des Endnutzers, 2. rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Endnutzer oder 3. unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben."

    in den AGB von Vodafone steht:
    "Vodafone behält sich vor, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen einseitig zu ändern. Ändert Vodafone die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind a) ausschließlich zum Vorteil des Kunden, b) rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Kunden oder c) unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben"
     
  8. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Z.B. im Rahmen einer Feststellungsklage inwiefern die AGB haltbar sind.
    Aber wie gesagt sowas kann ich nicht entscheiden und für mich ist es auch egal da ich nicht betroffen bin.
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Eine Preisänderung ist rechtlich grundsätzlich auch in der Mindestvertagslaufzeit möglich. Sofern eine entsprechende Preisanpassungsklausel in den AGB steht. Im Telekommunikationsbereich hat man dann aber die Möglichkeit den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Das kann auch nicht explizit in den AGB ausgeschlossen werden. Allerdings unterliegt dieses Recht meist ein Frist, innerhalb derer man außerordentlich kündigen kann. Die rechtliche Grundlage ist § 57 Telekommunikationsgesetz

    Vodafone bestätigt ja in seinem Schreiben dieses außerordentliche Kündigungsrecht. Man muss es innerhalb von 3 Monaten nach Zugang des Schreibens ausüben, ansonsten gilt die Preiserhöhung als akzeptiert.

    Allerdings sollte man sich im Vorfeld Gedanken darüber machen, denn im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist das Internet dann wirklich direkt weg. Stichwort Nachfolgevertrag, Stichwort Festnetznummer-Portierung etc. pp. Folgekosten (Anschlussgebühren beim neuen Anbieter? Ist dieser wirklich günstiger bei gleicher Geschwindigkeit, gleichem Leistungsumfang? Oder fällt was weg?). Dazu der persönliche Aufwand. Rechnet sich das? In den meisten Fällen wohl eher nicht. Bei dem Kollegen oben geht es „nur“ um 50 €. Also nicht blind kündigen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. März 2023
  10. joegillis

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    Eine Feststellungsklage? Ernsthaft? Ich stelle mir gerade vor, wie ein Richter überprüft, ob der in den AGB fast wörtlich übernommene Gesetztext prüft. Zudem: Es müsste erst mal jemand klagen, denn wo kein Kläger da kein Richter. ;-)