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Vodafone in der Krise: 2000 Stellen sollen abgebaut werden

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 26. März 2024.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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  2. Gorcon

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    Schon wieder Fakten, die interessieren yander nicht. :oops:
     
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  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... du hast doch einen Technisat DIGIT ISIO STC. Damit du Kabelsalat ganz einfach reduzieren. Einfach Haauptmenü aufrufen und dort unter >Einstellungen< >Sonderfuntionen< >UPnP< die Menüpunkte"UPnP-Server " und "Live-Inhalte streamen" auf "an" stellen.
    Der Receiver muss natürlich mit deinem Hemnetz verbunden sein.
    So kannst du mit allen in deinem Heimnetz angemeldeten UPnP/DLNA Clients über deinen ISO STC alle Programme per u.a. WLAN streamen.
    Der ISIO STC verfügt über 3 Triple-Tuner, wovon maximal 2 gleichzeitig genutzt werden können (DVB-S(2)/DVB-C oder DVB-S(2)/DVB-T). Dazu dann noch einen DVB-IP (Multicast) "Tuner".
    Da in eurer Hausverteilanlage gem. deinen Angaben nur einfach geschirmte Antennenkabel verlegt wurden, macht es durchaus Sinn für den DVB-T2-Empfang ebenfalls eine Außenantenne zu verwenden. Damit reduzierst du das Risiko, dass der DVB-T2-Empfang durch eure marode Hausverteilanlage gestört wird.

    Es gibt 4fach Sat-Kabel, das du vom Balkon in die Wohnung verlegen kannst. 2 Kabel aus dem Vierfachkabel nutzt du für Sat und die beiden anderen Kabel für DVB-T2. Alle 4 Kabel schliesst du dann an die entsprechenden Tuner deinen ISIO STC an. So kannst du dann 4 TV-Programme (2mal Sat und 2mal DVB-T2) unabhängig voneinander nutzen.
    Für DVB-T2 müssen natürlich die UPnP-Clients auch h.265 unterstützen.

    Wenn du an deinem ISIO STC ein USB-Speichermedium angeschlossen hast, kannst du z.B. darauf gespeicherte TV-Aufnahmen in deinem Heimnetz verwenden.

    Und wenn du noch ein VPN eingerichtet haben solltest, kannst du alles auch von überall da nutzen, wo du einen Internetzugang hast.

    Und nicht wetterbeständige Schrauben? Zumindest hier in Bonn gibt es bei Bauhaus (ehemals Knauber) Schrauben u.ä. einzeln zu kaufen.
     
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Es wird wohl Wohnungsgesellschaften geben deren Vertrag mit dem KNB am 31.12.23 abgelaufen ist, und die Wohnungsgesellschaften den Vertrag um keine 6 Monate verlängern wollten; jede weitere Verlängerung darüber hinaus wäre ja nicht rechtskonform.


    Die Laufzeit von Verträgen ist nicht unendlich, und die wenigsten Verträge werden bis zum Stichtag 30.6.24 abgeschlossen worden sein.
    Weshalb sollten die Wohnungsgesellschaften einen Vertrag dann nochmals um wenige Monate verlängern, wenn der Vertrag bereits vorher beendet wurde?

    Es gibt ja keine Verpflichtung dass Vermieter o. Wohnungsgesellschaften Mieter bis 30.6.24 mit TV-Programmen (per Kabelanschluss) über Mietnebenkosten abgerechnet versorgen müssen. Es gibt eine Übergangsfrist seit dem 1.12.21
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. März 2024
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Klar, hier war sie zeitweise jedenfalls wohl 5 Jahre weil man danach den Anbieter 2x gewechselt hat.
    Dann müssen aber die Kunden rechtzeitig darüber informiert werden wenn diese Pay-TV Sender abonniert haben.
    Die gab es nie. ;)
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ob die Wohnungsgesellschaft in allen Fällen ihre Mieter informiert haben entzieht sich meiner Kenntnis, jedenfalls soweit ich das im Teletarif-Forum gelesen habe geht Vodafone nicht zimperlich vor, und trennt erstmal alle Kabelanschlüsse in Gebäuden bei denen die Wohnungsgesellschaft die Verträge mit VF bereits gekündigt hat.

    Dann müssen alle Kunden mit gültigem Vertrag eine Reklamation absetzen und werden dann wieder angeschlossen.
    Wobei die Leute solange nicht nur ohne TV (inkl. Pay-TV) sondern auch ohne Internetanschluss sind; auch ohne Festnetztelefon wenn es über VoIP läuft.
    Hoffentlich dauert das nur wenige Tage bis die Leute wieder angeschlossen werden.

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  7. Gorcon

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    Hier gab es damals überhaupt keine Probleme bei dem Wechsel der Abrechnung. Wir wurden zeitig von der Wohnungsgedellschaft informiert und haben für die Vertragsunterzeichnung Termine bekommen. Ging alles kurz und schmerzlos.
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ich denke es gibt das Problem dass Vodafone dort wo Kabelverträge bislang über Wohnungsgesellschaften gelaufen sind die einzelnen Anschlussinhaber gar nicht namentlich kennen, und die Wohnungsgesellschaften diese Daten nicht an VF übermitteln müssen.
    Ergo: Was bleibt VF da anders übrig um nicht-zahlende Anschlussnutzer zu identifizieren als diese erstmal abzuklemmen?
    Was nutzt es Vodafone wenn die Wohnungsgesellschaften die Mieter lediglich über die Änderung informieren?
    Vodafone bräuchte die Namen der Anschlussinhaber um diese mit der eigenen Kundendatenbank abgleichen zu können, zumindest in den Fällen wo Kunden bislang nur die reine Grundleistung Kabel-TV genutzt haben ohne irgendwelche Zusatzleistungen über direkte Verträge mit VF.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. März 2024
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Das ist vollkommen normal (und auch richtig so.
    Dafür sind die Vermieter zuständig.
    Nicht zwingend. Ging hier auch so, die Vermieter haben Termine eingerichtet wo sich die Interessenten dann zum Vertragsabschluss mit dem Kabelanbieter trafen.
    Erst in diesem Moment hat der Kabelanbieter den Namen erfahren, alles andere verstößt gegen den Datenschutz.
     
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ja, das ist nachvollziehbar für mich, wenn dieser aber nicht rechtlich verpflichtet ist die Daten der Mieter an den KNB weiterzugeben. Da wird es schon Vermieter geben welche das dann nicht machen; und der KNB kann dann nichts dagegen unternehmen.

    Kann ja sein dass dies in deinem Umfeld so abgelaufen ist, bedeutet aber nicht dass es überall in Deutschland so gehandhabt wird.
     
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