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Vodafone: „Die meisten wollen im Kabel bleiben“

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Juli 2023.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... das war nur vorüberggehend.
    Früher waren die ÖR im digitalen Kabel Drittanbieter, die bei den KNB Übertragungskapazitäten buchten. Das ZDF hatte einen 8-MHz-Kanal, die ARD 2 8-MHz-Kanäle über die sie ihre Sat-Multiplexe 1:1 verbreiteten.

    Irgendwann mietete die ARD via Sat bei Astra zusätzliche Sat-Transponder an und verbreitete darüber zusätzliche Services. Das waren zum Einen der Hörfunktransponder und zum Anderen auch alle Landesfenster der Dritten.
    Bei der Kabelverbreitung hatte sich zwischenzeitlich die 256QAM-Modulation etabliert, womit die Kanäle Platz für zusätzliche Programme ermöglichte. Mit einer 1:1 Satzuführung konnte die ARD ihre möglichen Kapazitäten im Kabel nicht effizient nutzten.
    Also gründete 2008 die ARD das Kabel-Multiplex- und Compression-Center, kurz KCC. Dort erzeugte die ARD für die Kabelverbreitung optimierte Multiplexe, die die Bandbreite von 256QAM modulierten 8-MHz-Kanäle ausnutzen konnte.

    Das KCC bot mehrere Kombinationen an:
    1. Ein Paket bestehend aus 2 Multiplexen, optimiert für Kabelnetze, in denen der ARD nur 2 Kanäle zur Verfügung stehen. Die Multiplexe entsprachen im Prinzip den ursprünglichen Multiplexe mit den ARD-Programmen, mit Ausnahmen von SR und RBden Dritten Programmen ohne Landesfenster sowie einigen ARD-Hörfunkprogrammen.
    2. Ein Paket bestehend aus 3 Multiplexen. 2 der Multiplexe enthielten die Programme der neuen Satmultiplexe zusätzlich jeweils die Hälfte der Hörfunkprogrammen.
      Das 3. Multiplex betand aus 'Das Erste HD' sowie den ARD-Digitalprogrammen, arte, Phoenix und BR-alpha.
      Dieses Paket wurde u.a. von Kabel BW, Netcologne und Unitymedia gebucht.
    3. Paket 3 war ein speziell für Kabel Deutschland temporäres Multiplex. Das enthielt die Programme des Hörfunktransponders mit max. 256kbps.
      Hintergrund: Seinerzeit versorgte Kabel Deutschland einen nicht unerheblichen Anteil ihrer Kabelnetze via Sat.
      Daher wurden bei KDG die ÖR, mit Ausnahme der ARD-Hörfunkprogramme, über Astra 19,2° Ost und die vom ARD-KCC zugeführten Hörfunprogramme über die von der KDG auf Astra 23,5° angemieten Transponder zugeführt.
    Diese Kombinationen wurden als IP-Multicast an die entsprechenden Kabelnetzbetreiber übermittelt.

    Die ARD begründete diesen Schritt u.a. damit ihre Multiplexhheit zu erhalten.
    Dann kam irgendwann der Streit um Einspeiseentgelte, in dem die ARD ihren Anspruch auf ihre Mulitplexhoheit im Kabel abgekommen ist. Damit machte das KCC für die ARD keinen Sinn mehr und wurden geschlossen,

    Die Kabelanbieter mussten dann die Programme (nicht die Multiplexe) wieder via Sat zuführen, was heute noch der Fall ist.
    Bei Unitymedia wurden die KCC-Mulitplexe dann "nachgebaut". Bei den beiden Multiplexen mit den ARD-Hörfunkprogrammen war das ohne Einschränkungen möglich. Bei dem Multiplex mit den ARD-Spartenprogrammen sah das etwas anders aus. Hier reichte dabei der Platz für ARD-alpha nicht aus und entfiel damit. Nach Protesten wurde ARD-alpha dann doch dem Multiplex hinzugefügt, wobei die max. Datenrate von 'Das Erste HD' auf 11 statt 13Mbits gedeckelt wurde.

    Auch interessant -> Kabelfernsehen: Vodafone macht Standort Kerpen zu TV-Sendezentrum
     
    DVB_H2 und lg74 gefällt das.
  2. zwenn

    zwenn Gold Member

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    .... oder unkomprimiert und somit in bester Bildqualität über gigabitschnelle Glasfaser-Anbindungen direkt aus den TV Studios angeliefert.
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... ja, einfacher kann man das nicht machen. Die Mieter werden vor die Wahl gestellt, weiterhin den Multimediaanschluss inkl. Kabel TV nutzen wollen oder nicht. Dennoch ist einer meiner Nachbarn damit überfordert.

    Der Haken ist aber, dass mit "Nein" der Mutlimediaanschluss komplett gekappt wird, also auch Kabel-Internet only von Vodafone oder eazy nicht möglich ist (O₂-Kabelinternet war und ist in den Wohnobjekten meines Vermieters nicht verfügbar; bei Wohnobjekten in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Wohnobjektes meines Vermieters dagegen schon).
    Unter dem Gesichtspunkt wäre da eine Versorgungsvereinbarung die bessere und auch preiswertere Lösung gewesen. Auf der anderen Seite müssten sich die Mieter selbst um einen Vertrag kümmern, der eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten hat (Vodafone würde dann auch bis zur Anschlussdose entstören. Da sich die Hausverteilanlage nicht im Eigentum von Vodafone befindet, ist Instandhaltung der Verteilanlage Sache des NE4-Netzbetreiber).

    Hier kann die Entscheidung pro Multimediaanschluss (genauer jederzeit mit einer Frist, sofern das Mietverhältnis seit mind. 24 Monaten besteht, von 1 Monat widerrufen werden.

    Und wenn man Internet bei Vodafone bestellen möchte, sollte man das über www.bewohnerplus.de , denn da gibt es bei Vertragsabschluss nochmal einen Zusatzbonus.
    Allerdings muß man dazu eine Hotline anrufen, mit der Unitymedia-Nummer die wie hier vor knapp 15 Jahren mit der Umstellung auf den "Digitalen Kabelanschluss" erhalten haben ...
     
  4. lg74

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    Hat den Hörfunk wirklich die ARD selbst auf 256 MP2 runtergesetzt?

    In den Anstalten liefen damals Hardware-Encoder Qbit DAE, die waren seit Sommer 2005 für den Hörfunktransponder im Einsatz. Output: 320 kBit/s MP2 stereo, für einige Infowellen 128 kBit/s MP2 mono und für einioge Kulturwellen zusätzlich durchgetunnelte 448 kBit/s AC-3, die wiederum aus einem Dolby-AC-3-Encoder stammten.

    Dezentral in den Anstalten gab es kein zweites Encodersystem für 256 kBit/s MP2.

    Dass es eines im KCC gegeben hat, wage ich beinahe zu bezweifeln, weiß es aber nicht definitiv.

    Ich hätte eher erwartet, dass die bekannten 256 kBit/s MP2 bei der KDG genau dort erzeugt worden sind. Die wurden dann ja auch zeitweise über Astra 23,5° Ost zu den Netzinseln gebracht, als es noch kein Backbone gab: Kabel Deutschland on Astra 3A at 23.5°E - LyngSat

    Oder war das nochmal was anderes? Da waren zumindest zum Zeitpunkt dieses Snapshots die ARD-Radioprogramme auf 4 Muxen untergebracht, die wild gemischt Öffis und nicht-Öffis enthielten, also so keinesfalls von der ARD kamen.
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... da die ARD-Programme mit den gleichen SIDs und PIDs übertragen werden, wie es bei der Satverbreitung der Fall ist, spricht das eher für eine Zuführung via Sat.
    Die NDR haben derzeit alle Regionalisierung identische PIDs, was auch für eine Satzuführung spricht.
    Allerdings kann es auch sein, dass die Satmultiplexe via Glasfaser zugeführt werden.
    Letztendlich bestimmen die Programmveranstalter wie und welches Signal zugeführt wird.

    Dafür würde auch sprechen, dass Vodafone das ARD-Hybnet III betreibt und das mind. bis 28.02.2028.
    [​IMG]
    Quelle: ARD HYBNET III OTN-based Broadcast Network
     
  6. zwenn

    zwenn Gold Member

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    sag ich. vf sitzt an der quelle.
     
  7. lg74

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    Ich kann nur noch einmal wiederholen: am 15.1.2023 hatte der MDR auf Astra um 19:29:45 einen Fehler in der Rückschaltung aus den 2 Ländermagazinen Thüringen und Sachsen auf die durchlaufende Regio Sachsen-Anhalt. Die Elementardatenströme von Thüringen und Sachsen wurden 19:29:45 planmäßig aus dem Mux entfernt, aber die PMT der beiden Programme referenzierte weiterhin diese Elementardatenströme. Die Folge: Freeze bzw. Schwarzbild auf MDR Thüringen HD und MDR Sachsen HD. Nur MDR Sachsen-Anhalt HD lief unbeirrt weiter.

    Der Fehler fand sich auf Astra, in den 1:1 von Astra übernehmenden Kleinkabelnetzen, im Berliner PYUR-Netz (Kopfstelle Landsberger Allee) und auch bei der Vodafone. Dort aber aufgrund der Auswahl von Sachsen als bundesweit verbreitete Version dergestalt, dass bundesweit (damals ohne UM-Gebiete) MDR Sachsen HD dunkel war, in Thüringen auch MDR Thüringen HD dunkel war und nur in Sachsen-Anhalt die dortige Regio vermutlich lief, denn bei der stimmte in der Referenzierung auf Astra alles.

    Also zumindest am 15.1.2023 galt für die Vodafone: Übernahme der ARD-Muxe von Astra oder Zuführung der für Astra gemuxten TS via Glas von der ARD. Beide Fälle würden hinsichtlich der Tatsache, dass Video und Audio bei der Vodafone recodiert sind aus bereits datenreduziertem Material, identisch sein.
     
  8. digi-pet

    digi-pet Guest

    Also dass ist auf jeden Fall eine berichtenswerte Konstellation , aber ich denke dann besteht doch schon ein Vertragsverhältnis mit Vodafone und man kann sich dort mit seinen Daten melden und das genau abklären . Selbst auf dem Fragebogen könnte man eine Ergänzung/Abänderung hinzufügen .

    Ich denke man kann bei Neuanschlüssen bei Vodafone schon reine Internetanschlüsse bekommen , eazy bietet ja selber auch kein Kabel TV an .

    Die Kabel TV Anschlüsse werden im Kopf halt immer noch stillschweigend vorausgesetzt als Nachwirkung des NKP-s . Auch in den online Bestellvorgängen .
    Warum sollte Vodafone bereitwillige reine Internet/Phone Kunden und Bestandskunden abweisen - aus Prinzipienreiterei ?

    Technisch , ich denke das ist jetzt hier erwiesen kann in einem neuen Netz (an docsis 3.1 angepasst) ein einfacher Tiefpassfilter unter 300 MHz das Internet abkoppeln und es wäre genug Platz für 50 vielleicht sogar 100 Mbit .
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. April 2024
  9. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Ich habe keine Probleme mit Vodafone. Das Austreten aus den Kabel TV Vertrag ging ganz einfach und geräuschlos.
    Nun habe ich seit Jahren nur noch einen Internet/Telefonvertrag mit Vodafone Kabel und bin zufrieden.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... die Änderungen bei uns betrifft das Vertragverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Im Mietvertrag ist der Kabelanschluss, der über die Mietnebenkosten bezahlt wird, vertraglich geregelt.
    Da das Nebenkostenprivileg des Kabelanschlusses entfällt, wird der Mietvertrag mittels Ergänzungsvereinbarung geändert.

    Aus dem Anschreiben des Vermieters:
    Es wird zur Wahl gestellt den "Multimediaanschluss" weiter nutzen zu wollen oder nicht.
    Soll der "Multimediananschluss" weiter genutzt werden, wird das Entgelt im Rahmen der sonstigen mietvertraglichen Vereinbarung mit den monatlichen Mietzahlungen eingezogen. Es bleibt quasi alles so wie gehabt, nur dass die Entgelte nicht mehr jährlich sondern monatlich gezahlt werden. Das entsprechende Entgelt bleibt unverändert.

    Entscheidet man sich gegen den "Multimediananschluss", entfällt das Entgelt dafür komplett und der Anschluss des Mieters wird deaktiviert. Da damit in den entsprechenden WE kein Signal mehr anliegt, kann darüber u.a. auch kein Kabel-Internet genutzt werden.

    Die Mieter, die den Multimedia nur für FtA-TV nutzen, stehen in keinem unmittelbaren Vertragsverhältnis mit Vodafone. Vodafone kennt diese Mieter nicht.
    Der Vermieter hat mit dem Betrieb der Hausverteilanlagen einen NE4-Netzbetreiber, ein 100% Tochterunternehmen des Vermieters, beauftragt.
    Der NE4-Netzbetreiber hat u.a. mit Vodafone einen Signallieferungsvertrag vereinbart.

    Was Vodafone will, spielt hier keine Rolle. Natürlich können Mieter bei Vodafone einen reinen Kabel-Internet Vertrag abschliessen. Nutzbar wird dieser aber nur in Verbindung mit einem aktiven Multimediaanschluss des NE4-Netzbetreibers, für den das Entgelt an den Vermieter gezahlt wird.

    Es ist nur möglich, den Multimediaanschluss zu nutzen und das entsprechende Entgelt zu zahlen oder nicht.
    Was technisch möglich ist, spielt dabei keine Rolle.
    Vodafone hat keinen Zugang zur Hausverteilanlage.
    Und wenn der Mieter den Multimedianschluss hat deaktivieren lassen, kann Vodafone dort keine Leistungen erbringen, sodass entsprechende Verträge nicht zu Stande kommen können. bzw. können nur zu Stande kommen, wenn der Kunde den Multimediaanschluss über den Vermieter wieder aktivieren lässt.
    Ersatzweise kann Vodafone dem Kunden einen VDSL-Vertrag anbieten ...