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Vodafone: „Die meisten wollen im Kabel bleiben“

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Juli 2023.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... wie kommst du denn darauf?
    TV Connect Start gibt es ausschliesslich im Rahmen einer Versorgungvereinbarung zwischen Mieter bzw. Wohnungseigentümer und Vermieter bzw. Eigentümergemeinschaft (ggf. vertreten durch Hausverwaltung).
    -> Kabelanschluss Versorgungsvereinbarung

    "TV Connect Start" ist nicht (!) gleich GigaTV Cable. Letzteres ist ein zusätzliches TV Produkt, das du nicht buchen musst.
     
  2. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Media-Player: Zidoo Z9X
    AVR: Marantz Cinema 60
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    Cass: Alpine AL65 (modifiziert)
    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
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    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Poco F6 Pro
    Ich glaube, du kannst es ihm noch hundertmal erklären. Er versteht es einfach nicht.
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... im Rahmen eines Mehrnutzervertrages mit Sammelinkasso spielt es keine Rolle ob du den Kabelanschluss nutzt oder nicht.

    Und natürlich wird Vodafone viele mittelbare Kunden verlieren, vor allem die, die den Kabelanschluss gar nicht nutzen, weil sie TV-Programme über andere Verbreitungswege (Sat, Terrestrik, IPTV, WebTV ...) empfangen ...
     
  4. yander

    yander Guest

    Als Eigentümer komme ich da sehr wohl raus, habe nur keinen lauten gemacht bislang weil man mir die Sat Schüssel geduldet hat ,
    heißt ich darf die auch fest an bauen ,
    schlafende Hunde sollte man nicht wecken m
    die Kabel Gebühren günstig waren ,
    das VF Kabel Netz ist hier eh sehr minderwertig kaum jemand hier will für die gleiche schlechte VF Leistung dafür mehr bezahlen .
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. August 2023
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    Das Wohnobjekt in dem ich wohne wird von einem NE4-Netzbetreiber (100%ige Tochtergesesllschaft des Vermieters) mit TV-Kabel versorgt, der das Signal im Rahmen eines Vertrages "Signallieferung Haus" von Vodafone bezieht.

    Heute erhielt ich von meinem Vermieter ein Schreiben, dem eine "Ergänzungsvereinbarung zum Mietvertrag" beilag.
    Darin gibt es 2 Optionen:
    1. man möchte den Multimediaanschluss zu unveränderten Konditionen weiter nutzen und erklärt sich damit einverstanden, dass die monatlichen Entgelte im Rahmen von "sonstigen mietvertraglichen Vereinbarungen" mit der monatlichen Miete eingezogen werden.
      Diese Vereinbarung kann, sofern das Mietverhältnis mindestens 24 Monate besteht, jederzeit schriftlich mit einer Frist von einem Monat widerrufen werden.
    2. man möchte den Multimediaanschluss nicht weiter nutzen und ist mit der Deaktivierung des Multimediaanschlusses einverstanden.
    Dem Schreiben liegt ein Rückumschlag "Entgelt zahlt Empfänger" bei.

    Wer den Multimediaanschluss unverändert weiternutzen möchte, kreuzt Option 1 an und schickt die "Ergänzungsvereinbarung zum Mietvertrag" unterschrieben im beigefügten Freiumschlag zurück. Mehr ist nicht nötig um auch nach dem 1.7.2024 Kabel TV weiter nutzen zu können. Wenn nur das FtA-Angebot genutzt wird, ist auch kein Vertrag mit Vodafone erforderlich.

    Wenn Option 2 ankreuzt wurde, wird der Multimediaanschluss ab dem 01.07.2024 durch den NE4-Netzbetreiber deaktiviert.
     
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  6. digi-pet

    digi-pet Guest

    Finde ich vorbildlich , vor allem dass man sich auch ordnungsgemäß und im gegenseitigen Respekt beim Anbieter abmelden kann !
     
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  7. lg74

    lg74 Board Ikone

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    Wie sieht es aus, wenn nur Internet, nicht aber TV genutzt werden soll? Option 1 ankreuzen und eigenen Zusatzvertrag mit Vodafone abschließen oder geht das dann ohne Option 1 (womit der NE4-Betreiber aber keine Durchleitgebühr bekäme)?
     
  8. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    [​IMG]
     
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  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    @lg74

    ... ich zitiere mal aus dem Anschreiben:
    In der Ergänzungsvereinbarung ist explizit von einem Mutlimediaanschluss die Rede, der bei der Wahl von Option 2 ab dem 01.07.2024 deaktiviert wird.
    Wenn Option 1 angekreuzt wird, werden auch die Kosten für den Multimediaanschluss fällig.
    Option 2
     
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  10. Discone

    Discone Lexikon

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    Option 2 ist dann günstiger, wenn bei Sat-Antennen-Verbot kostenfreies DVB-T2 gut mit Innen-Antennen empfangbar ist und sich alternativ eine Telekom-Dose in der Wohnung befindet (VDSL mit 5o MBit oder sogar 100 MBit pro Sekunde für unter 30 € pro Monat dauerhaft möglich ist).
    Noch günstiger wird dann VDSL Festnetz-Internet mit zwei netten Nachbarn, zwei Daueraufträge in Höhe von jeweils 10 € reduzieren die Internet-Kosten pro Wohnung auf 10 €, Verteilung / Nutzung ab zentralem Router mittels dLAN und WiFi (der Zentral-Router könnte sich dann eventuell sogar im Keller oder im Speicher befinden (Zugriff für alle zahlenden Nutzer).
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. April 2024