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Vier Tote durch Trunkenheitsfahrt: Reichtum und Luxus bewart Täter vor Knast

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Martyn, 13. Januar 2014.

  1. Gag Halfrunt

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    AW: Vier Tote durch Trunkenheitsfahrt: Reichtum und Luxus bewart Täter vor Knast

    Ich meine, es geht sogar bis 21.

    Edit: Mythbuster war schneller.
     
  2. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: Vier Tote durch Trunkenheitsfahrt: Reichtum und Luxus bewart Täter vor Knast

    Ähm, hatte ich geschrieben ...

    Edith: Überschnitten, Du hast Dich auf den Major bezogen ... ;)
     
  3. Eisenbahnfan

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    AW: Vier Tote durch Trunkenheitsfahrt: Reichtum und Luxus bewart Täter vor Knast

    Bleibt die Frage, warum
     
  4. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: Vier Tote durch Trunkenheitsfahrt: Reichtum und Luxus bewart Täter vor Knast

    Wenn Du in der Lage wärst, Dich daran zu erinnern, wie Du mit 17 'getickt' hast, würdest Du diese Frage nicht stellen ... aber halt, zurück, Du wurdest ja Beamter ... das erklärt die Frage ...
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Vier Tote durch Trunkenheitsfahrt: Reichtum und Luxus bewart Täter vor Knast

    Weil unser Rechtssystem grundsätzlich von einer Schuldfähigkeit ausgeht.

    Jemand, der die Folgen seines Handelns nicht oder nur beschränkt erkennen kann, ist nicht bzw. nur eingeschränkt schuldfähig.
     
  6. Eisenbahnfan

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    AW: Vier Tote durch Trunkenheitsfahrt: Reichtum und Luxus bewart Täter vor Knast

    Diese Beurteilung wird in der Praxis nicht von einem Richter oder Mitarbeiter des Jugendamts, sondern von einem Gutachter vorgenommen werden. Und da kann dann der Rechtsanwalt schon so lange suchen, bis er einen Gutachter findet, der ein im Sinne des Angeklagten abgefasstes Gutachten abliefert.
     
  7. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: Vier Tote durch Trunkenheitsfahrt: Reichtum und Luxus bewart Täter vor Knast

    Der 'Gutachter' ist in 99% der Fälle ein Beamter vom Jugendamt ... außer, wir reden von Mord oder anderen extremen Straftaten ... eine Freundin von mir arbeitet beim Jugendamt und hat mehrfach im Monat das Vergnügen, vor Gericht zu dürfen ... und letztendlich entscheidet sehr wohl der Richter, ob er nach Jugendstrafrecht verurteilt oder auch nicht ...
     
  8. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Vier Tote durch Trunkenheitsfahrt: Reichtum und Luxus bewart Täter vor Knast

    Also hier steht:

    Quelle

    Das verstehe ich als ein Alter ab 18 bis einschließlich 20 Jahre.

    Ist ja auch weiter unten erklärt:
    Und ich habe ja auch geschrieben "unter Umständen". Damit meinte ich eben die geistige Entwicklung. ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Januar 2014
  9. Eisenbahnfan

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    AW: Vier Tote durch Trunkenheitsfahrt: Reichtum und Luxus bewart Täter vor Knast

    Jaja, du mich auch. Ach nee, lieber doch nicht, dazu ist er mir zu schade.

    Zur Sache: Nach wie vor bleibt die Frage, warum
    Wenn ich daran mal 1987 gedacht hätte... :rolleyes:
     
  10. Martyn

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    AW: Vier Tote durch Trunkenheitsfahrt: Reichtum und Luxus bewart Täter vor Knast

    Ich denke es fordert auch niemand das man einen 17Jährigen genauso hart bestraft wie einen 40Jährigen. Aber auch das Jugendstrafrecht sieht Haftstrafen vor, und dazu wäre es in dem Fall in Deutschland wohl auch gekommen.

    Und ansonsten hängt es bei so einem Fall auch von den Tatumständen ab:

    - Wie betrunken war jemand, es macht schon einen Unterschied ob jetzt jemand z.B. 0,6 Promille oder 2,6 Promille intus hat.

    - Es macht auch jemand Unterschied, ob jemand z.B. nur einen Fahrfehler begeht, ins Schleudern kommt und dadurch Menschen zu Tode kommen oder ob jemand z.B. grob fahrlässig bis vorsätzlich in die Fussgängerzone auf eine Menschengruppe zurast.