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Vielen Dank Premiere :-(

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von HerrJ, 15. Oktober 2002.

  1. weltdeswissens

    weltdeswissens Senior Member

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    Hallo PREMIERE-Fans :)

    zum Thema Abo und die Verlängerungen je nach Vertrag:

    Wenn man z.B. das Super-Paktet im Oktober 2OOO für 24 Monate ausgewählt und es 2OO1 noch einmal neu auf 24 Monate zu besseren Konditionen (28,12 Euro=55DM) verlängerte hattet, ist auch erst 2OO3 der reguläre Vertrag beendet. Ob es dann wieder eine Verlängerung oder kostengünstiges Treueangebot gegen wird, hängt von den finanziellen Spielräume von PREMIERE ab.

    Klartext:
    Es zählt nur der schriftliche Vertrag zwischen Euch und PREMIERE ! Telefonische Zusagen sind zwar toll, sind aber nicht rechtskräftig wenn Ansprüche bestehen. Einen Anspruch auf Verlängerungen oder Aboerhöhungen/Abosenkungen sind nicht ohne schriftliche Bestätigung möglich.

    Wenn ein Vertrag 2OO1 geschlossen wurde, gilt dieser entsprechend der Laufzeit und Konditionen. Unabhängig davon, ob PREMIERE die Preise oder die Programmstruktur ändert. Das ginge nur, wenn man PREMIERE schriftlich zustimmt und so den bestehenden Vertrag ändert. Allerdings ändern sich dann auch die Preise.
    Also wenn man aus seinem bestehenden Vertrag ein anderes Programmpaket haben möchte.

    Ich hoffe, das Ihr jetzt nicht verwirrt, sondern es verstanden habt, wie und was Verträge sind und ihr Bestand. winken

    Wenn PREMIERE tatsächlich Eure Beschwerde weder telefonisch noch schriftlich beantwortet haben sollte, müsst Ihr noch einmal aktiv werden und eine Beantwortungsfrist setzen. Schriftlich ist immer besser als telefonisch !

    Fragen ? Bitte schreibt mir einfach.
     
  2. HerrJ

    HerrJ Silber Member

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    @Ralle2000: Nein, das kann nicht sein wie in meinem zweiten Beitrag auch geschrieben habe. Ich habe erst im August 2001 einen normalen Vertrag mit 1 Jahr Laufzeit bis zum 30.09.02 abgeschlossen und dann das Treuangebot mit Verlängerung um ein weiteres Jahr bis zum 30.09.03 abgeschlossen. Genau deswegen hab ich mir das ja schriftlich geben lassen.

    Hab jetzt heute ein Fax losgeschickt und eine Rückbuchung angedroht. Mal abwarten was passiert.
     
  3. BikerMan

    BikerMan Platin Member

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    @Welt des Wissens:
    Deine Ausführungen zu (Kauf-)Verträgen sind leider so nicht richtig. Laut BGB besteht Formfreiheit bei Vertragsabschlüssen, Verträge können mündlich, fernmündlich, schriftlich usw. zustande kommen. Ausnahme sind lediglich Grundstücksverkäufe und Grundstücksgleiche Verkäufe, da ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben.

    Was du wohl meinst ist die Beweisbarkeit eines Vertragsschlußes (für beide Seiten) daher hat sich Schriftform als Standard bei umfangreichen Käufen/Verpflichtungen eingebürgert.

    Um beim Beispiel zu bleiben, wenn ich jetzt die Hotline anrufen und sage ich möchte ein Abo, und dann meine Daten durchgebe habe ich mit Ende des Telefonates von meiner Seite aus einen Vertrag mit Premiere abgeschlossen, der Zugang der schriftlichen Bestätigung ist Beiwerk aber nicht zwingend notwendig.

    Gruß BikerMan