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Viele Kabel-TV-Nutzer haben noch keinen neuen Vertrag

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. Juni 2024.

  1. DonZappo

    DonZappo Junior Member

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    Bin echt froh das ich mit einer guten Antenne hier im Randgebiet noch DVB-T2 nutzen kann denn zu 90% reicht mir das völlig aus. Am Mittwoch schaue ich über den Vodafone Hausanschluss bei den Privaten nur noch "TV-Total" und halt wenn RTL seine Sub-Lizenz für die F1 am Start hat. Beim Vodafone Anschluss-Check steht nur das mein Vermieter bereits Kabel TV von denen bezieht falls sich das ändert wird einer von beiden sich schon bei mir melden ein großer Verlust wäre es für mich nicht.

    Für Mieter die gleichzeitig über die Multimediadose auch Internet über Vodafone in den Wohnungen nutzen müßte man ja auch erst eine Lösung finden glaube der Basiszugang läuft ebenfalls über die Nebenkosten k.A: wie es da in Zukunft weiter geht, zum Glück habe ich einen eigenen DSL-Vertrag mit dem ich sehr zufrieden bin. Über Vodafone wird es Abends wohl sehr eng mit der Bandbreite wie mir andere Mieter mit einem Kabel-Internet Vertrag von denen hier im Haus berichten.
     
  2. Wechsler

    Wechsler Platin Member

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    Ja, mit Werbewiderspruch am Briefkasten darf Vodafone dort nichts einwerfen. Direkt anschreiben dürfen sie Mieter nur mit vorheriger Einwilligung.

    So wie jeder andere Anbieter von TV-Abos eben auch, das Unternehmen VF ist da nicht irgendwie privilegiert.
     
  3. Discone

    Discone Lexikon

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    Es gibt auch Kabel-TV Nutzer, die wissen davon nichts und kümmern sich auch nicht um die TV-Versorgung.
    Die schauen dann auch nach dem 1. Juli jeden Tag weiterhin ihre 15 ... 20 unverschlüsselten Kabel-TV Programme.
    Merken nichts von der Kosteneinsparung in den Nebenkosten (falls der Vermieter überhaupt auf die Änderung reagiert und nicht weiter für alle Kabel-TV Nutzer zahlt :sleep:).
    Vodafone kann wegen Personal-Engpässen auch nach vielen Monaten nicht zahlende Kabel-TV Nutzer noch nicht abklemmen / bei Baumverkabelung auch keinen verplombten Sperraufsatz auf der Multimediadose montieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juni 2024
  4. Wechsler

    Wechsler Platin Member

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    Internetzugang war nie legal in den Nebenkosten.

    Vodafone kann die nur abklemmen. Kontaktieren dürfen sie diese Mieter wettbewerbsrechtlich nicht, auch wenn irgendwelche "Medienberater" es gerne würden und dabei fleißig Verträge unterjubeln.

    Mieter müssen sich dann selbst um ihren TV-Empfang kümmern, wie ja jeder andere ohne Kabelanschluss bisher auch. Dafür dürfen natürlich alle Anbieter über die allgemeinen Kanäle werben - was sie ja auch tun.
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Die werden dann aber abgeschaltet.
    Doch, das dürfen sie sehr wohl.
     
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  6. Wechsler

    Wechsler Platin Member

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    Ja, dann werden die halt abgeschaltet. Na und?
     
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  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Die meisten bleiben halt bei Kabel und haben längst gehandelt.
    Hier gabs damals überhaupt keine Werbung im Internet und TV und trotzdem gabs damit keine Probleme. Ich denke mal 80% blieben bei Kabel, die anderen hatten Sat. Heute sind hier mehr bei Kabel wie bei Sat.
     
  8. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    TV: LG OLED 65" C17
    mit UM oder ACC Modul
    BD-HDD Recorder:
    Panasonic DMR-BCT730
    mit ACC oder UM Modul
    Media-Player: Zidoo Z9X
    AVR: Marantz Cinema 60
    CD: Atoll CD100
    Line Drive: Musical Fidelity X10-D
    Cass: Alpine AL65 (modifiziert)
    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
    Tape: Sony TC765
    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Poco F6 Pro
    Brauchen sie ja auch nicht. "An die Mieter des Hauses" reicht doch.
     
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  9. lg74

    lg74 Board Ikone

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    Und genauso kenne ich es aus Objekten, in denen angeschrieben wurde.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... Unsinn. Der Vermieter muss die Mieter bei Änderungen in Bezug auf das Mietverhältnis infomieren. Der "Zwangskabelanschluss" ist im Mietvertrag vertraglich geregelt, denn ohne dem hätte der Kabelanschluss nicht über die Mietnebenkosten abgerechnet dürfen.
    Natürlich kann der Vermieter auch Dritte beauftragen, die Mieter über die anstehenden Änderungen zu informieren.
    ... bei uns ist auch kein "Vodafone TV Connect (Start) verfügbar.
    Das Signal bezieht unser NE4-Kabelnetzbetreiber von Vodafone.
    Bei uns können die Mieter frei wählen, ob sie den "Multimediaanschluss" nutzen wollen oder nicht.
    Entscheidet sich der Mieter
    • gegen den "Multimediaanschluss", wird der Posten nicht mehr in den Mietenebenkosten aufgeführt und der Anschluss wird deaktiviert. Damit können dann keinerlei Vodafone- oder eazy-Produkte beauftragt werden.
    • für den "Multimediaanschluss", wird der Posten nicht mehr in den Mietenebenkosten aufgeführt, sondern monatlich mit der Miete abgerechnet. Das Entgelt für den Multimediaanschluss bleibt dabei unverändert. Die Entscheidung kann frühestens 24 Monate nach Beginn des Mietverhältnisses jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.
      Sofern keine zusätzlichen Produkte bei Vodafone beauftragt wurden, besteht auch weiterhin kein direktes Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vodafone.
    Das ganze wird im Rahmen einer Ergänzungsvereinbarung des Mietvertrages geregelt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Juni 2024
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