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VG Media: Kabelweitersendung von Programmen stärker kontrolliert

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. September 2012.

  1. kyagi

    kyagi Board Ikone

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    AW: VG Media: Kabelweitersendung von Programmen stärker kontrolliert

    Gieriges Pack
    Sehe nicht ein wieso bei solchen Anlagen Gebühren anfallen sollen.
    Was ist der Unterschied zwischen einer oder 40 Antennen?

    Und wohl Jagd auf BBC One im Kabel machen - armseeliger Verein
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. September 2012
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: VG Media: Kabelweitersendung von Programmen stärker kontrolliert

    Ja. aber nicht Teinehmer!
     
  3. datLama

    datLama Junior Member

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    AW: VG Media: Kabelweitersendung von Programmen stärker kontrolliert

    Mehrfamilienhäuser, die bereits bei einem Kabelnetzbetreiber angeschlossen sind, zahlen bereits die Urheberrechtsbagabe über die Kabelgebühren. Der Kabelnetzbetreiber hat hierfür die Verträge meist schon abgeschlossen und zahlt sich dumm und dämlich...
    Gemeinschaftsanlagen mit Kopfstation kleiner als 75WE werden von der VG-Media und GEMA nicht erfasst und sind damit abgabenfrei. Unsere Verträge lauten jedenfalls so.

    Rein technisch gesehen ist allerdings auch eine Satellitenverteilung eine Kabelweitersendung. Aber Anlagen mit mehr als 75WE sind wohl äußerst selten.

    Ich denke es wird mehr um Hotels und Kliniken gehen. Da diese ja auch die TV-Nutzung, jedenfalls in Kliniken, vermarkten; mit diesen Smartkarten... wird der Eine oder Andere wohl schon mal gesehn haben... Und das ist eben abgabenpflichtig. Außerdem wirds hier und da noch kleinere Netzbetreiber geben, die nirgends erfasst wurden, weil sie nicht in Verbänden organisiert sind z.B. (ANGA/FRK etc). Für die könnte das sogar existenzbedrohend sein, denn die Gesellschaften können 10Jahre rückwirkend fordern.

    Nachtrag: Aber laut VG-Media gehts wohl auch tatsächlich um private Kleinanlagen. Da wird ein RIESIGER Verwaltungsapparat notwendig um solche Kleinanlagen zu erfassen. Da könnte die Abgabenhöhe steigen...
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. September 2012
  4. KTP

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    AW: VG Media: Kabelweitersendung von Programmen stärker kontrolliert

    Den letzten Abzockern,die da waren,wurde Sotte auf die samtenen Sitze ihrer Fahrzeuge gekippt,... seitdem war keiner mehr da !

    :):)
     
  5. Datenwiesel

    Datenwiesel Talk-König

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    AW: VG Media: Kabelweitersendung von Programmen stärker kontrolliert

    Bedauerlich ist, dass Rechte-Inhaber für die verschiedenen Medien und Verwertungskanäle jeweils Interessenvertretung organisiert haben, sich aber im Gegenzug niemand bereit findet, dieses mit den Interessen der Rechte-Nutzer auszugleichen. Wer vertritt diese eigentlich - kommt jetzt bitte nicht mit der orangefarbenen Chaostruppe?

    Auf allerlei technische Geräte werden Abgaben belegt, obwohl das Kopieren im Gegenzug teilweise sogar verhindert wird. Wieso erhält beispielsweise RTL einen Erlös aus der VG Media, wenn man das Programm demnächst gar nicht mehr privat kopieren kann? Für die Verbreitung des im Sendesignal eingebundenen EPGs? Habe ich im Gegenzug nicht einen Anspruch, die über Verwertungsgebühren finanzierten Inhalte auch für private Zwecke praktisch verwerten zu dürfen?

    Es wäre schön, wenn das Thema Urheberrechte und die damit verbundenen Interessenkollisionen etwas ausgewogener von der Politik behandelt würde - im Moment dominiert offensichtlich nur entweder das eine (Lex Google) oder das andere Extrem (Piraten). Zielführend wäre es, wenn die Höhe angemessener Verwertungserlöse von einer Stelle bestimmt wird, die unabhängig ist und nicht - wie aktuell - gleichzeitig jeweils als Zahlstelle zugunsten der eigenen Mitglieder handelt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. September 2012
  6. KTP

    KTP Board Ikone Premium

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    AW: VG Media: Kabelweitersendung von Programmen stärker kontrolliert

    Über dies hier dürfte die VG Media & Co. bestimmt nicht erfreut sein:

    Zitat Anfang:

    Wie erst jetzt bekannt wurde, habe der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Beschluss vom 16. August 2012 (AZ. IZR 44/10) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Übertragung von Rundfunkprogrammen durch Kabelnetzbetreiber in ihren Kabelanlagen an Privathaushalte urheberrechtlich erlaubnis- und vergütungspflichtig sei, „wenn diese Sender vor Ort auch drahtlos – also via Funk oder Satellit – empfangen werden können“, erläuterte der Justiziar des FRK, Rechtsanwalt Sören Rößner, in der Legal Tribune ONLINE, 14.09.2012. Da in Deutschland Fernsehprogramme praktisch überall durch eine der beiden Übertragungsarten empfangen werden könnten, seien von der Antwort auf die Rechtsfrage fast alle Kabelnetzbetreiber betroffen.

    „Wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) sich auch in der Rechtsfrage der politischen Forderung des Deutschen Bundesrates anschließt, wonach aus Gründen der Technologieneutralität Kabelnetzbetreiber keine urheberrechtliche Vergütungspflicht gegenüber den Fernseh- und Hörfunksendern haben, dann ist eine Senkung der Kabelgebühren um bis zu 5% zukünftig möglich“, erklärte der Vorsitzende des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation – FRK, Heinz-Peter Labonte, heute in Lauchhammer.

    Wie der FRK informierte, sei das Kassieren von Urheberrechtsgebühren durch VG Media, GEMA etc. nach wie vor strittig und der BGH habe offenbar Zweifel, ob der EuGH in einer solchen Weiterleitung nicht ein bloßes technisches Mittel zur Gewährleitung oder Verbesserung des Empfangs der Programme sehe.

    „Diese Auffassung vertreten der FRK und seiner Mitglieder seit vielen Jahren“, erklärte Labonte. Deshalb unterstütze der FRK auch die inzwischen beim EuGH gelandete Beschwerde eines FRK-Mitglieds, das etwa 9.000 Kunden versorge und sich durch alle Instanzen den Begehrlichkeiten einer Urheberrechtsverwertungsgesellschaft zur Wehr setze. Die Pflicht, Urheberrechtsgebühren für die Einspeisung von Rundfunkprogrammen in ihre Kabelnetze an die Verwertungsgesellschaften nach § 20 b UrhRG zu zahlen, werde vom FRK, der Wohnungswirtschaft und von vielen ostdeutschen Antennengemeinschaften seit langem bestritten.

    Abschließend hoffe der FRK-Vorsitzende Labonte, dass der EuGH sich wie der Deutsche Bundesrat in einer Entschließung für den Wegfall der urheberrechtlichen Vergütungspflicht der Kabelnetzbetreiber aus Rechtgründen anschließe. Letztlich käme dies den Verbrauchern zugute, die mit einer monatlichen Gebührenreduktion zwischen 20 und 75 Cent pro Monat von einer solchen Rechtsprechung profitieren würden.

    Zitat Ende !

    Quelle: Satellifax vom 20.09.2012

    :D:D:)

    :):)
     
  7. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: VG Media: Kabelweitersendung von Programmen stärker kontrolliert

    Stand auch hier auch in den Meldungen. Der user Fragensteller, hatte auch den BGH Beschluss verlinkt in dem Thread.
    Der Kürze halber hier der direkte Limk dazu. Ist relativ umfangreich, das Interessante kommt bei Punkt 21 u. 22.

    Naja abwarten. Wäre zwar gut, wenn die Abzocker in die Schranken gewiesen würden, nur muss es halt auch erst mal dazu kommen....