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Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von G-Tech, 11. Juni 2007.

  1. G-Tech

    G-Tech Silber Member

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    AW: Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG

    Eine Schüssel auf dem Balkon aufzustellen, ist die eine Sache - eine Schüssel an der Hausmauer zu befestigen, eine andere. Hat zufällig wer einen Link auf ein Gerichtsurteil, das eine Schüssel auf dem eigenen Balkon verbietet? Das kann ich kaum glauben. Was wäre denn, wenn ich z.B. eine "schüsselartige Skulptur" auf meinen Balkon stelle mit der Begründung, dass ich Kunstliebhaber bin? Ein Verbot schlichtweg aufgrund der Tatsache, dass so eine Schüssel nicht schön genug wäre, ist in meinen Augen nicht haltbar. Ich denke, dass eine Schüssel zumindest dann nicht verboten werden kann, wenn diese nicht über das Geländer hinausragt. Was ich auf die von mir angemietete Wohnfläche stelle geht doch wirklich niemanden was an.
    Andere bringen Geranien in grässlichen Plastikschalen an der Außenseite des Balkons an oder stellen ihre zum Trocknen aufgehängte XXL Unterwäsche zur Schau. Soll das etwa schöner sein? Also ich weiß nicht...
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2007
  2. NURadio

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    AW: Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG

    In Streitfällen geht es in der Tat häufig nur ums Anbringen. Ein Verbot zum Aufstellen auf dem Balkon ist indes kaum noch Aufrecht zu erhalten, da weder Optik noch Bausubstanzen beeinträchtigt werden.