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Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von G-Tech, 11. Juni 2007.

  1. sheltyx

    sheltyx Junior Member

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    AW: Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG

    Nicht ganz richtig ! Mehr Infos hier:

    http://www.satzentrale.de/installation/tvrecht.shtml
     
  2. hansmuller

    hansmuller Junior Member

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    AW: Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG

    Das muss aber auch begründbar sein.Und wenn ein Vermieter einem Ausländischen Mieter das Festschrauben an der Ausenwand erlaubt,obwohl dieser Mieter einen Balkon hat,und daher einen Ständer nutzen könnte,dann gibt es absolut keinen Grund dies einem Deutschen Mieter zu untersagen.
    Da der Vermieter damit ja zeigt,das er das anschrauben einer sat schüssel ohne einen Grund erlaubt.
    Wenn ein jemand keinen Balkon hat,wäre es nachvollziehbar.
    Aber hier sind in meiner Nachbarschaft 3 mieter die einen Balkon haben,und ALLE haben die schüssel angeschraubt.

    Ein Vermieter kann nicht willkürlich dem einen Mieter etwas erlauben,und einem anderen Verbieten,egal ob es da klare Regelungen bezüglich TV Empfang gibt,oder nicht.
     
  3. paul71

    paul71 Board Ikone

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    AW: Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG

    Bei groesseren (Miets)haeusern ist die Fassade/Aussenwand ueblicherweise Gemeinschafteigentum, d.h. dem "Anschrauben" der Sat-Antenne an der Fassade muessten mind. 51% aller Eigentuemer zustimmen.
     
  4. NURadio

    NURadio Gold Member

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    AW: Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG

    Es ist richtig, dass die Gerichte in Bezug auf Anbringung mal zugunsten des Mieters und mal zugunsten des Vermieters entscheiden. Und in deinem Fall kann der Vermieter schlecht mit dem äußeren Erscheinungsbild seines Hauses begründen, wenn er die Anbringung von Satschüsseln bereits gestattet hat.

    Das war aber nicht der Punkt an dem ich mich gerieben habe. Sondern an der Tatsache, dass es in der Rechtssprechung immer auf den Einzelfall ankommt. Das meine ich mit (un)klarer Regelung. Im letzten Urteil des BGH (Az. VIII ZR 207/04 vom 16. Mai 2007) wurde eine Klausel in Mietverträgen für unwirksam erklärt, die das Anbringen einer Satschüssel bei vorhandenem Kableanschluss grundsätzlich verbietet. Daraus wurde eine Stärkung der Mieterrechte interpretiert, die IMHO nur eine sehr kleine ist, da es nach wie vor an einer klaren Regelung mangelt. Der BGH hat aus verfassungsrechtlichen Überlegungen heraus festgestellt, dass von Seiten der Vermieter Ausnahmen zur Anbringung von Parabolantennen zugelassen werden bzw. innerhalb des Mietvertrages Berücksichtigung finden müssen. Diese Ausnahmen betreffen bestimmte Gruppen, z.B. Ausländer und Journalisten.

    Grundsätzlich hat der BGH aber erneut bestätigt, dass ein vorhandener Kabelanschluss als Begründung seitens des Vermieters ausreicht, um eine Anbringung einer Satschüssel zu untersagen. Die Optikgeschichte blieb ebenfalls unberührt und obliegt den niederen Instanzen, zwischen den streitenden Parteien zu entscheiden.
     
  5. nointerest

    nointerest Senior Member

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    AW: Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG


    Also soweit ich weiß (die Profis mögen mich korrigieren) - braucht man KEINE Empfangseinrichtung (im Sinne einer Schüssel oder Dachantenne). In gut ausgebauten Gebieten - wo DVBT halt gut zu empfangen ist genügt eine Zimmerantenne. Ob das bei Dir langt müßtest Du ausprobieren (vielleicht kennst ja jemanden der einen DVB-T Receiver hat und ne Antenne - die leihst erstmal aus für nen Tag oder zwei). Wenn das klappt - brauchst Du den Kabelanschluss gar nicht nutzen.

    Ob Du aus dem Teil der in den Nebenkosten drin ist (analog nehm ich an - evtl. nicht "alle" Sender) rauskommst weiß ich nicht - aber digital hättest Du dann auch Sat 1 & Co.

    Qualitativ kann ich nix dazu sagen - wird wohl vom Signal, der Antenne und dem Receiver abhängen.
     
  6. hansmuller

    hansmuller Junior Member

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    AW: Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG

    Hab das schon probiert mit dvb-t.Kommt nichts bei raus.
    Sonst hätte ich mir schon längst mal ne DVB-t Karte für den PC Geholt.
     
  7. Martin G

    Martin G Platin Member

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    AW: Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG

    Dann lass es einfach darauf ankommen und installiere eine Schüssel. Wenn dich dein Vermieter dann verklagt, hoffe auf das Beste vor Gericht.

    Wenn ich mich immer so angestellt hätte, hätte ich heute noch keine Schüssel.

    Bei unserem Haus hat die Eigentümerversammlung beschlossen, dass sich trotz Verkabelung jeder seine Schüssel dahin montieren kann, wo er Lust dazu hat.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2007
  8. starnberg77

    starnberg77 Senior Member

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    AW: Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG

    (bezüglich dvb-t)
    boah eh wo haste den dieseinformation her? schon mal was von davon gehört das bis 2010 dvb-t flächenmässig funktionieren soll. im übrigen sind es die privaten die sich die kohle für den flächendeckenden dvb-t empfang sparen wollen. bei aller berechtigten kritik gegenüber kdg und den anderen kabelfritzen, man sollte immer die realität im auge haben und nicht rumspinnen.

    im übrigen wäre es sinnvoller den dvb-t ausbau erstmal einzustellen und gleich auf dvb-t 2 zu setzen, aber das ist dann wieder eine andere sache
     
  9. G-Tech

    G-Tech Silber Member

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    AW: Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG

    Da stimme ich dir nicht zu 100% zu. Ein ohnehin vorhandenes und mit Zimmerantenne empfangbares, aber bekanntlich minderwertiges DVB-T Signal ausschließlich ins örtliche Kabelnetz einzuspeisen, ist etwas ganz anderes, als das wesentlich bessere Satellitensignal über große Distanzen einzuspeisen, wenn für den einzigen alternativen Empfang eine Schüssel zwingend notwendig wäre. Die privaten Sender und Kabelbetreiber wissen doch ganz genau, dass sie im DVB-T Bereich keine zusätzlichen Einnahmen für DVB-C bekommen können, wenn das alles genauso frei über die Luft empfangbar ist. Außerdem: Wenn sich mein Kabelanbieter mit den Privaten einig geworden ist, warum speisen die dann nicht das Satellitensignal ein? Das wäre ja wesentlich besser!
    Der ORF wird z.B. im Grenzgebiet auch ins Kabel eingespeist, obwohl er in BRD eigentlich nicht verbreitet werden darf. Grund: ORF wäre mit Dachantenne ohnehin empfangbar.
     
  10. Johof

    Johof Silber Member

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    AW: Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG


    Aber am besten die Schüssel nur "mobil" aufstellen, um auf Nummer sicher zu gehen. Man sollte auch nicht so viel Schwarzmalerei betreiben, wer redet denn von Verklagung? Sicher kommt das vor, es wird hier im Forum ja häufig angesprochen. Aber wie oft kommt denn so etwas wirklich vor? Das es zu Klagen kommt, sind doch wahrscheinlich nur seltene Einzelfälle. Aber selbst der Fall, daß der Vermieter die Installation untersagt, dürfte nicht so häufig vorkommen. Die meisten Mieter in einem verkabelten Haus werden wohl nicht die geringsten Probleme damit haben, eine Satellitenschüssel auf ihrem Balkon aufzustellen. Man sollte hier nicht immer das Bild von den angeblich so bösen Vermietern propagieren und sich nicht so an Einzelfällen hochziehen. Ich denke, die meisten Vermieter werden andere Probleme haben oder wichtigeres zu tun haben, als sich mit Schüsseln auf dem Balkon auseinanderzusetzen. Das wird die meisten Vermieter oder Verwalter doch gar nicht interessieren, denke ich mal.