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Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von G-Tech, 11. Juni 2007.

  1. Brummschleife

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    AW: Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG

    Wohl dem, der das von sich sagen kann, leider ist das eher die Ausnahme. :rolleyes:
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG

    ... interessant: du erwähnst die Zwangsabgabe "GEZ" und sprichst gleichzeitig von "Kabel-Mafia". GEZ muß jeder zahlen, ganz unabhängig davon, ob man das Angebot nutzen möchte oder nicht. Bei der "Kabel Mafia" darf man dagegen selbst entscheiden, ob man bereit ist, für das Angebot zu zahlen. Mafia trifft da eher auf die GEZ zu. Die ÖR sind nicht bereit, dafür zu zahlen, damit die GEZ-Zahler alle ÖR-Programme im Kabel digital sehen können. Wenn ein Unternehmen Dienstleitungen anbietet, dann ist es völlig legitim dafür auch angemessene Entgelte zu verlangen.
    Das auf Sat alles "zugerammelt" wird geschieht nicht auf Drängen der Kabelnetzbetreiber sondern auf Drängen diverser Programmveranstalter. ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juni 2007
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG

    ... wenn man mit den Privaten bzgl. der digitalen Verbreitung nicht einig wurde, dann dürfen die Programme auch nicht digital im Kabel verbreitet werden. Auf welchem Weg die Programme zugespielt werden, spielt da überhaupt keine Rolle. ...
     
  4. NURadio

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    AW: Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG

    Falsch, das nennt man Eigentumsrecht...;)
     
  5. hansmuller

    hansmuller Junior Member

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    AW: Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG

    Man ist ein Schmarotzer weil man free tv for free haben will? :eek:

    Es ist ja nicht nur so das man 2€ mehr bezahlen soll,und dann anstatt analog komplett digital gucken kann.
    Ich hab einen Fernseher mit dvb-c Receiver,und noch eine TV Karte in meinem PC,dort ist aber bekanntlich dvb-c nicht wirklich möglich.
    Und das liegt einzig an der Verschlüsslung.

    Unsinn.
    Die Ausländer dürfen sich auf ihren Balkonen sat schüsseln "anschrauben" aber als deutscher bekommt man nicht die erlaubnis eine schüssel anzubringen.

    Da gehts ganz klar um kohle.
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG

    es geht nicht um FreeTV sondern darum eine gewünschte Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Außerdem kannst das analoge Angebot weiterhin nutzen ...
    ... auch Ausländer dürfen nicht einfach so Satschüsseln montieren. Der Vermieter muß zustimmen und wenn der der Ansicht ist, dass das Gesamtbild seines Eigentums gestört sieht, kann er die Montage eine Satschüssel untersagen. Der Mieter kann natürlich dagegen Klagen. Das Eigentum des Vermieters ist gem. Artikel 14 GG geschützt, der Mieter hat gem. Artikel 5 GG das Recht auf eigene Meinungsbildung.
    Im Streitfall muß zwischen diesen beiden Artikel des Grundgesetzes abgewägt werden.
    Eine Schüssel auf den Balkon aufstellen ist meist schon erlaubt, dass "anschrauben" aber nicht ...
    ... warum auch nicht. Die KDG verlangt ein Entgelt für Dienstleistungen, wenn du die Dienstleistung eines Taxiunternehmens in Anspruch nimmst, musst du auch dafür zahlen.
    Und warum gehen die meisten jeden zur Arbeit ? Denen geht es ift doch auch nur um die Kohle. Oder würdest du 8 Stunden am Tag arbeiten, wenn du dafür keine Kohle bekommen würdest ?

    Ob du "Kabel Digital" in Anspruch nimmst und dafür zahlen möchtest, dann ist das ganz alleine deine Entscheidung. Es gibt auch andere Empfangswege und die KDG kann nicht verhindern, dass du auf anderem Wege die gewünschten Programme empfängst. Wenn du das Produkt nutzen willst, bezahlst du halt dafür. ...
     
  7. hansmuller

    hansmuller Junior Member

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    AW: Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG

    Welche Dienstleistung denn?
    Nur weil die sender Digital sind,ist das sicher keine neue Dienstleistung,wenn es gechichtlich so gekommen wäre,das es analog so viele sender gegeben hätte,wäre es ja auch keine neue dienstleistung.
    Das die sender evsrchlüsselt werden hat rein gar nichts mit Dienstleistung zu tun.
    Kann ich das? Die sender werden nach und nach weniger im Analogen Bereich.
    Aber der Vermiter kann nicht einem Ausländer erlauben eine schüssel anzubauen,und dem Deutschen dieses Verweigern,mit dem Hinweis auf Digital tv.
    Wenn muss der Vermieter die Ausländischen Mieter auch auf die Ausländischen sender verweisen.
    Mein Vermiter erlaubt aber offensichtlich einigen Mietern das anschrauben von schüsseln,und das lustigerweise bei mietern die einen Balkon haben,wo es also gar nicht nötig wäre eine schüssel anzuschrauben.
    Und da kann der Vermieter das wohl kaum Deutschen Vmietern ohne balkon untersagen.
    Blöder vergelich ich bin gezwungen den Kabelanschluß zu bezahlen,per nebenkosten.Ob ich ein Taxi nutze ist meine freie entscheidung.
    Die dienstleistung der KDG nimmt ja mein vermiter in anspruch,das bruaucht mich ertmal nicht zu intressieren.
    Und der Verweis auf kabel muss halt für alle mieter gelten,dem vermieter steht es ja frei,sich einen anbieter zu suchen der auch ausreichend ausländische Programme bietet.

    Die wahl anderer empfangswege unterbindet mein Vermieter ja.

    Sowohl sat,als auch DVB-T lässt mcih mein vermieter nicht nutzen.Da beides die montage einer Empfangseinrichtung benötigt.

    Ich habe jetzt mal meinen Vermieter darüber informiert das hier mieter schüsseln an die wand montiert haben,und er dieses entweder unteragsen soll,oder er mir schriftlich bestätigen sol das ich ebenfalls eine schüssel montieren darf.
    Denn wenn ein Vermieter es dem einen Mieter erlaubt ein schüssel anzuschrauben obwohl der seine schüssel ohne feste montage aufstellen könnte,muss er es andern mietern auch erlauben.
    Wenn ein Ausländischer Mieter kein balkon hat,wäre eine sat motage noch nachvollziehbar,aber nicht bei nem balkon.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juni 2007
  8. Gorcon

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    AW: Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG

    Die sender zu verschlüsseln ist keine Dienstleistung sondern eine Frechheit. schließlich bekommen sie ja die die Dienstleistung (die sender einzuspeisen) ja schon mehr als genug bezahlt. (andere Kabelanbieter verlangen dafür nichtmal 1/10 dessen was die KDG verlangt und speisen deutlich mehr Sender unverschlüsselt ein.

    Gruß Gorcon
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG

    @Grocon

    ... natürlich macht sich im Preis bermerkbar wenn über das Kabelnetz statt z.B. 1.000 Haushalte oder knapp 10.000.000 Haushalte erreicht werden. Und auch sollte man nicht außer Acht lassen, dass die Programmveranstalter über Verwertungsgesellschaften auch Entgelte für die Weiterverbreitung ihre Programme verlangen. Und natürlich ist die Verschlüsselung eine Dienstleistung die auch von diversen Programmveranstaltern gerne in Anspruch genimmen wird. Warum werden wohl die Programme von RTL und ProSiebenSat.1 so zögerlich in die kleinen Netze eingespeist. Die kleinen Kabelnetzbetreiber können diese Diuenstleitung leider nicht anbieten. Aus diesem Grund will der FRK auch mit Entavio kooperieren, denn Entavio ermöglicht es eben, die Privaten auch in kleinen Kabelnetzen grundverschlüsselt zu verbreiten ...
     
  10. NURadio

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    AW: Verwirrung: Digitales Basisangebot bei KDG

    Es ist immer wieder merkwürdig, was alles als Unsinn bezeichnet wird, nur weil es einem anscheinend nicht in den Kram passt. Ich bin auch nicht begeistert davon, dass man als Mieter oftmals keine Satschüssel anbringen darf. Deshalb darf ich aber nicht den rechtlichen Rahmen ignorieren. Mischobo hat ihn dankenswerterweise umrissen. Als Mieter habe ich zwar ein Recht auf Informationsfreiheit, diese kollidiert in der Rechtssprechung aber immer mit den Eigentumsrechten des Vermieters. Daran hat z.B. auch das letzte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nichts geändert. Nach wie vor gibt es bezüglich des Anbringens von Satschüsseln in Mietshäusern keine klaren Regelungen, sondern nur Ausnahmen, wie das Beispiel ausländischer Mieter zeigt.