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Vertrag nicht gekündigt, doppelte Abogebühren, kein Entgegenkommen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von sven1309, 23. Februar 2016.

  1. Schnirps

    Schnirps Wasserfall

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    Das es unterschiedlich ist, ist klar aber: es steht wie du selbst umrandet hast da mit bei !
    Und es bleibt unvermögen, überhaupt nichts zu kontrollieren was ich vertraglich änder. Also man bekommt eine Widerrufsbelehrung etc. und wenn man sich ncihts durchliest und sich hinterher wundert warum und weshalb: dann ist und bleibt es Unvermögen !

    Natürlich hast du Recht mit dem Hinweisen des CCA, aber wer weiß ob er es nicht getan hat und es wie das schriftliche dann auch ignoriert wurde ? Also von daher ;)
     
  2. Schnirps

    Schnirps Wasserfall

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    Ja das stimmt schon, dass die CCA angehalten sind am Gesprächsende alles zusammen zu fassen. Aber das wird von den Kunden meist gar nicht wahrgenommen bzw. wenn man selbst das schriftliche ignoriert, kümmert man sich garantiert nicht um das mündliche :D
     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Ja, muss er.

    Auch korrekt.
     
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Sicher ? Sicher ist das gar nicht. Und schon gar nicht bei solchen Zusatzbestellungen.

    Philosphisch-fatalistische Endzeit-Kommentare bitte in anderen Foren, danke :(;)
     
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  5. Ludwig II

    Ludwig II Board Ikone

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    Technisches Equipment:
    Da Telekom Entertain-Kunde keine Sky-Hardware,
    aber alle Sky-Programme auf einem Telekom MR 400 und vier Telekom MR 200.
    Warum hat der User nicht nachgefragt bei Bestellung der Zweitkarte!?
    Eine Veränderung an einem bereits gekündigten Vertrag ist immer mit größter Vorsicht zu tätigen.
    Nicht nur bei Sky!
     
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  6. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Warum hat der Mensch im Kundencenter nicht darauf hingewiesen ?
    Beabsichtigtes Weglassen notwendiger Informationen ?
    Bei Bankgeschäften wäre das dann mangelnde Aufklärung und der Vertrag könnte angefochten werden.
     
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  7. Schnirps

    Schnirps Wasserfall

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    Ja sorry Teoha für den einen Kommentar, aber den konnte ich mir nicht mehr verkneifen ;)

    Und wegen der Widerrufsbelehrung: ja natürlich bekommt man die ! Sobald man den Vertragsinhalt ändert, gibts die. Habe ich auch immer bekommen, wenn auch manchmal auf Nachfrage ;) !
    Es wird ja etwas an deinem Vertrag geändert. Und wenn man die nicht erhalten hat, nachhaken ansonsten gibts ja nix schriftliches zur Änderung und es ist quasi nichts passiert. Ich zumindest achte IMMER auf sowas. Wie willst du denn wenn was ist gegen vorgehen. Das erste wonach es bei rechtlichen Dingen geht und gefragt wird ist: haben sie das schriftlich ? Dumm wenn man nichts hat oder ?

    Aber andere nicht und dann wird gejammert, warum es so ist. Da sind wir wieder bei eigenem Unvermögen :D
     
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  8. Ludwig II

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    Da Telekom Entertain-Kunde keine Sky-Hardware,
    aber alle Sky-Programme auf einem Telekom MR 400 und vier Telekom MR 200.
    Klar, Sky unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen für das Bankgewerbe...
     
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Manchmal zweifle ich ernsthaft am V.......... mancher die hier schreiben.
     
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  10. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Tipp: Erstmal richtig lesen, dann versuchen zu verstehen.
    Manchmal klappt das ja.
     
    jne und Teoha gefällt das.