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Vertrag läuft zum 31.07. aus. Wurde nicht gekündigt, aber nun Preiserhöhung. Was tun?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Nomorepremiere!, 27. Juni 2005.

  1. Simon

    Simon Gold Member

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    AW: Vertrag läuft zum 31.07. aus. Wurde nicht gekündigt, aber nun Preiserhöhung. Was

    Das Eingangsdatum der Kündigung bei PREMIERE ist vollkommen irrelevant. Es kommt einzig und allein auf das Datum des Poststempels an.

    Außerdem kann ich nicht ganz nachvollziehen dass 4 Tage zu wenig Zeit sein sollen, wenn es hier um 417,60 EUR haben oder nicht haben geht. (In diesem Beispiel beim SportAbo mit Fußball LIVE)
     
  2. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    AW: Vertrag läuft zum 31.07. aus. Wurde nicht gekündigt, aber nun Preiserhöhung. Was tun?

    Wie bist Du denn drauf? :eek:

    Jeden Steuerbescheid kann man noch angehen, wenn man zB wegen 6(!)-wöchigem Urlaub die Einspruchsfrist versäumt hat. Aber für den Herrn Kofler soll man täglich seinen Postkasten leeren??? Das hätte er wohl gerne.

    Der Tipp mit den AGB, den jemand oben gemacht hat, war nicht schlecht! DANKE!

    Denn da habe ich gerade folgendes gefunden:

    Drei Monate? Schreiben vom 15.06. mit Gültigkeit ab 01.08.? Hallo, Herr Kofler, haben Sie einen anderen Kalender als gewöhnliche Sterbliche?
    5%? 35 Euro statt bisher 25 Euro? Hallo, Herr Kofler, kommen die Taschenrechner bei Premiere aus Schilda?
    Da hat die Hotline wohl versucht, jemanden vorsätzlich zu ver....., als man ihm mitteilte, dass er kein Kündigungsrecht mehr habe!

    Mein Kumpel und ich gehen morgen in der Mittagspause wohl erst zur Post und dann den einen oder anderen Cappuchino trínken! :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Juni 2005
  3. demichve

    demichve Senior Member

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    AW: Vertrag läuft zum 31.07. aus. Wurde nicht gekündigt, aber nun Preiserhöhung. Was tun?

    Er müsste doch ganz normal um 24 Monate zu den alten Konditionen verlängern können? Das haben doch einige in dem Forum gemacht.

    Sonst einfach Sonderkündigen! Das wäre ja noch schöner, wenn man bei einer Preiserhöhung nicht kündigen dürfte. Die Fristen in dem Schreiben von wenigen Tagen sind meiner Meinung ebenfalls für den Popo.
     
  4. ukroll96

    ukroll96 Guest

    AW: Vertrag läuft zum 31.07. aus. Wurde nicht gekündigt, aber nun Preiserhöhung. Was tun?

    Bei diesem Fall zeigt sich mal wieder die gesamte Seriösität von Kofler und seine in der Pressekonferenz angekündigte Fairness und Transparenz. Setzt sich ohne mit der Wimper zu zucken über eine klare Rechtslage und ebenso klare, eigene AGB s hinweg, aber das hatten wir ja letztes Jahr schon einmal. Lustig wird der Fall, wenn sich dann noch Kofler-Jünger zu Wort melden, die schreiben, ohne zu lesen bzw. zu denken, nicht wahr, Arno.nym???

    Der Fall ist doch klar, erneuter Bruch der AGB durch Brummiere, in der Hoffnung, damit durchzukommen. SoKü rausschicken per Einwurfeinschreiben, auf die AGB hinweisen und zusehen, wie Brummiere einknickt, um nur keinen Präzedenzfall zu schaffen bei Einschaltung eines Anwalts.
     
  5. Butti

    Butti Junior Member

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    AW: Vertrag läuft zum 31.07. aus. Wurde nicht gekündigt, aber nun Preiserhöhung. Was

    Genau das ist der Punkt. Mal ganz abgesehen von rechtlichen Erwägungen: Bei einer sechswöchigen Kündigungsfrist dieses Schreiben genau 6 Wochen und vier Tage vor dem fristwahrenden Termin abzusenden - und das auch noch kurz vor dem Wochenende - ist ganz offensichtlich wohlkalkuliert und hat mit "Seriösität und Fairness" nun wirklich nichts zu tun. Aus meiner Sicht ist sowas schlicht und einfach versuchter Nepp. Premiere 2005 eben.

    Grüße, Uli
     
  6. Arno.Nym

    Arno.Nym Senior Member

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    AW: Vertrag läuft zum 31.07. aus. Wurde nicht gekündigt, aber nun Preiserhöhung. Was tun?

    Na dann.....freue mich jedenfalls schon auf die dann hoffentlich folgende Fortsetzung der Cappuccino trinkenden Freunde.:winken:
     
  7. mdi

    mdi Silber Member

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    AW: Vertrag läuft zum 31.07. aus. Wurde nicht gekündigt, aber nun Preiserhöhung. Was

    das genaue gegenteil ist der fall. punkt 6.3 der agb lautet "für die rechtzeitigkeit der kündigung kommt es auf den eingang beim anderen vertragspartner an." schön zu lesen, dass hier nicht nur "eingang bei premiere" steht, denn wenn der hotline-mitarbeiter diesen satz liest, dann ist der andere vertragspartner der abonnent. dieser punkt der agb ist also alles andere als eine einbahnstrasse.

    für diesen fall entscheidend sollte aber punkt 6.1 der agb sein, in dem es u.a. heisst "premiere wird den abonnenten hierüber (anm.: automatische verlängerung) in angemessener frist vor verlängerung des vertrages nochmals schriftlich informieren". nun kann man sich natürlich herrlich über den begriff "angemessen" streiten. allerdings nur hier im forum. im äussersten fall einer gerichtlichen auseinandersetzung würde die argumentation premieres auf der basis eines schreibens vom 15.06. zerrissen, und zwar nicht in, sondern lange bevor sie die luft überhaupt erreicht. warum dies so ist, das hat Berliner sehr treffend und mit viel optimismus gegenüber der post beschrieben.

    interessant ist übrigens auch noch punkt 6.5 der agb. ich glaube, den würde ich in meiner sonderkündigung, nur so als kleines schmankerl, noch obendrauf setzen.
     
  8. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Vertrag läuft zum 31.07. aus. Wurde nicht gekündigt, aber nun Preiserhöhung. Was

    Wenn er das Paket zu den aktuellen Preisen behalten hätte, würde ich einfach bei Premiere anrufen und meinen Vertrag so verlängern. Das ist nämlich auch ein Punkt der angesprochenen "Fairness" von Premiere.

    Das ganze Sondergekündige bringt doch 'eh nix. Die Vorgehensweise (Fairness) ist zwar alles andere als korrekt, dennoch glaube ich nicht an eine Möglichkeit der SoKü. Höchstens mit einem Rechtsbeistand. Aber das können / wollen sich wohl die wenigsten leisten.

    In einem Rechtsforum hat mir das mal jemand anders erklärt. Da ging es aber nur um ein Beispiel bei einem Handyvertrag.

    Demnach war es ganz einfach so, dass er mit der automatischen Vertragsverlängerung auch automatisch die neuen Konditionen stillschweigend akzeptiert. Das heißt also, dass man da z.B. nicht auf Grund einer Preiserhöhung kündigen kann. Es ist ja praktisch ein neuer Vertrag. Ich weiß leider nicht mehr genau wo das war.

    Deshalb kündige ich jeden Vertrag spätestens 4 oder 5 Monate vor Laufzeitende. Verlängern kann man dann immernoch.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juni 2005
  9. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    AW: Vertrag läuft zum 31.07. aus. Wurde nicht gekündigt, aber nun Preiserhöhung. Was

    Fassen wir doch mal zusammen:

    a) Der Kunde hat ein ordentliches Kündigungsrecht bis 6 Wochen vor Verlängerung des Vertrages.

    a) Der Kunde hat nach AGB 3.6 ein Recht darauf, 3(!) Monate im Voraus über eine Preiserhöhung während der Mindestlaufzeit informiert zu werden und genießt bei Nichtgefallen ein Sonderkündigungsrecht bis einen Monat vor Wirksamwerden der Preiserhöhung.

    b) Der Kunde hat nach AGB 6.5 ein Sonderkündigungsrecht, wenn Premiere die Tarifstruktur ändert. Diese Bestimmung enthält aber weder eine Ankündigungsfrist noch eine Kündigungsfrist.

    Ergo:

    a) greift nicht, die Frist ist verstrichen.

    b) greift nicht, weil es sich nicht um eine Preiserhöhung für sein Sport-Abo handelt, sondern um eine Tarifumstellung. (AGB 6.5 geht ausdrücklich AGB 3.6 vor, so steht es in AGB 6.5 geschrieben)

    c) greift, weil Premiere die Tarifstuktur ändert.

    Bleibt die Frage nach den Kündigungsfristen. Da stehen aber keine! Es ist also unklar, wann welche Frist abläuft.

    Glücklicherweise kennt die AGB-Rechtssprechung keine geltungserhaltende Reduktion, so dass man sich bei Premiere jetzt auch nicht auf die analoge Anwendung der abgelaufenen Kündigungsfrist zum ordentlichen Kündigungsrecht, also 6 Wochen vor Verlängerung, berufen könnte.

    Vielmehr gehen nach § 305c Abs.2 BGB gehen jegliche Unklarheiten zu Lasten des AGB-Verwenders, hier also Premiere. Das heisst auf gut Deutsch, dass jegliche Unklarheit so kundenfreundlich wie möglich auszulegen ist.

    Also nichts anderes, als dass der Kunde nach AGB 6.5 noch am Tag vor der Tarifumstellung mit Wirkung auf das Umstellungsdatum kündigen kann.

    Also noch ein Cappuchino, dieses mal auf Arno.Nym! :D
     
  10. bentdiscs

    bentdiscs Senior Member

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    AW: Vertrag läuft zum 31.07. aus. Wurde nicht gekündigt, aber nun Preiserhöhung. Was tun?

    Premiere hat Kunden, die von der Preisanpassung betroffen ist, wegen systemtechnischer Versandverzögerungen der Mitteilungen eine Sonderfristverlängerung zum 30.07.05 eingeräumt. Allerdings muss aus dem Kündungsschreiben dann hervoirgehen, dass es sich um eine Kündigung wegen Preisanpassung handelt.