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Verträge, Verträge...

Dieses Thema im Forum "Digital TV für Einsteiger" wurde erstellt von noezn, 24. März 2013.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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    AW: Verträge, Verträge...

    Gewicht gegen Verschieben...

    Die Platte liegt auf den Flacheisen, die unten an den Rohrfüßen innen angeschweißt sind.

    Bei dem Amazon-Modell dagegen bleibt ja nur noch die "quasi"-Sitzfläche.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. März 2013
  2. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Verträge, Verträge...

    In fast allen vorgedruckten Standard - Mietverträgen ist die Montage einer eigenen Antennenanlage untersagt.
    Und zwar ohne wenn und aber.

    Die Selfsat an der Balkonbrüstung (oberes Bild) muss kein VM dulden.
    Auch nicht eine an ein Außenfenster gepappte Satanlage.
    Das habe ich Dir schon mehrfach über Urteile des BGH verklickert.

    Wann hörst Du endlich damit auf, hier in Bezug auf das Recht einer eigenen Satanlage
    - erneut Falschberatung zu betreiben.

    Dagegen zeigt das untere Bild eine Balkonsatanlage,
    die jeder VM dulden muss.
    So wie auch die gezeigten Satanlagen in Post#7 und 9.

    Voaussetzung ist die völlig freie Sicht nach Süden.
    Erst wenn das durch den TE geklärt ist, macht eine Beratung wirklich Sinn.
     
  3. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Verträge, Verträge...

    Ist natürlich Quatsch.
    In den meisten Muster Mietverträgen wird eine Satellitenanlage nicht einmal erwähnt.
    Zitat Muster Mietvertrag.

     
    Zuletzt bearbeitet: 25. März 2013
  4. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Verträge, Verträge...

    Der Vermieter kann den Platz
    auswählen, an dem die Antenne angebracht wird
    -:winken:
    Hier bei uns ist das in der Regel das Dach.
    Die Hausfassade verschandelt hier niemand durch eine Antenne.
    Wenn dann das Angebot einer Fachfirma mit Masterdung und PA Ausgleich vorlag, war das besondere Interesse der Mieter schlagartig verschwunden.;)
     
  5. Tobias Claren

    Tobias Claren Silber Member

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    Wenn auch nur schon eine Antenne existiert, liegt die Erdung, und es kann nicht verlangt werden, dass eine Zweite gelegt wird.
    Außerdem könnten sich mehrere Mieter zusammen tun...

    Zum Glück kann man am eigenen Haus installieren was man will.
    Auch den Dachsparrenmast ohne Erdung...
    Da fällt mir die Geschichte ein, wo der Blitz in eine Antenne an Wandhalterung unter 2m zum Dach und unter 1,5m von der Wand entfernt einschlug, der TV war hinüber, und es soll die Gardine gebrannt haben...

    Heute wären noch kreative Möglichkeiten gegeben, irgendwo an einem beliebigen Ort eine Sat-Antenne, und direkt an der Schüssel eine WALN-Sat-IP-Lösung. Wenn da kein Strom ist, wäre es evtl. möglich eine kleine PV-Lösung mit Pufferakku zu haben.
    Das Ganze evtl. sogar auf der Straße vor/hinter dem Haus auf einem geparkten Fahrzeug. Wenn der Parkplatz nicht bewirtschaftet wird.
    Ein Roller mit €34/Jahr-Kennzeichen wäre eine Möglichkeit. Im Topcase ein Akku. Antenne und Solarpanel irgendwo oben drauf.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Juni 2021
  6. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Auch wenn ich nicht erkennen kann, mit welcher Motivation ein acht Jahre nicht mehr aktiver Thread ausgegraben wird.

    Ich kann nur davor warnen, sich auf diese Pauschalausage zu verlassen. Im materiellen worst case brennt infolge eines Blitzeinschlags das Haus ab, und man sieht von der Gebäudeversicherung keinen Cent. Denn – gähn, weil schon oft thematisiert – der Versicherer kann sich mit Verweis darauf, dass die anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten wurden, weigern, den Schaden zu regulieren.
     
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  7. Tobias Claren

    Tobias Claren Silber Member

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    Hier geht es darum was man DARF.
    Es ist nicht verboten, man wird nicht bestraft.
    Wenn man sich eine Trinkwasserleitung in den Hobbykeller zur Bar legt ist das evtl. eine Straftat.
    Wenn Ich als "Laie" eine Dreiphasenleitung vom Sicherungskasten zu einem selbst installierten Durchlauferhitzer lege, und auch noch den Automaten in den Kasten setze, ist das 100% legal.
    Bei der Wasserleitung hat der Staat scheinbar Angst dass sich Salmonellen bilden, die das Haus verlassen.


    Versicherungen sind eine FREIWILLIGE Sache.
    Ich sage nicht falsch, aber eben keine Pflicht.
    Außer der Krankenversicherung (und will man KFZ fahren, KFZ-Versicherung), und die sollte man durch eine kostenloses Basisversorgung wie in Dänemark ersetzen.
    Auch wenn man einen Hirntumor hat, und keinen Cent eingezahlt hat, bekommt man die OP.
    Das wird durch den Staat finanziert, dafür zahlen die Einwohner Steuern.
    Als meine Mutter in Argentinien zum Arzt ging, lief das ab wie in der Carglas-Werbung.
    Sie wollte zahlen, er lehnte ab...
    Dann bekam sie noch ein Antibiotika verschrieben, dass sie ohne Rezept in der Apotheke kaufen konnte (was keine Aussage sein soll, dass das gut ist, eher neutral).

    Ja, man darf sogar jemand anderem gewerblich Mast und Antenne installieren, wenn man darauf hinweist (und in der Rechnung erwähnt), dass er/sie noch für eine Erdung zu sorgen hat.
    Entweder durch einen Fach-Mann/Frau, oder eben selbst.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Juni 2021
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  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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  9. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Falsch. Aus Niederspannungsanschlussverordnung, §13 Elektrische Anlage:

    Da es sich beim Anschluss eines Durchlauferhitzers nicht um eine Instandhaltungsarbeit, sondern eine Erweiterung handelt, darf diese Arbeit nur durch einen beim Netzbetreiber eingetragenen Installateur vorgenommen werden.

    Gleiches gilt für die Erdung einer Antennenanlage.


    Und bevor das Argument kommt, dass es sich dabei um eine Verordnung und kein Gesetz handelt: Eine in korrektem Verfahren erlassene Verordnung ist ebenso bindend wie ein durch ein Parlament verabschiedetes Gesetz (... Man denke etwa an die StVO.).
     
  10. Tobias Claren

    Tobias Claren Silber Member

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    Falsch, eine Antenne inkl. Mast ist keine "elektrische Anlage".



    Ach so, es geht um den DLE den Ich installiert habe.
    Doch, das war absolut legal.
    Es dürfen nur bis zum Zähler Fachunternehmen arbeiten, hinter dem Zähler kann JEDER neue Automaten setzen, eine Steckdose setzen (Im Heizkeller war keine einzige, also habe Ich direkt auf der anderen Seite des Schaltkasten eine 3er-Aufputz-Dose gesetzt, und das Kabel mit dem Automaten verbunden der auch für die anderen Steckdosen im Keller zuständig ist.
    Oder die im Wohnzimmer um evtl. 10cm näher an den Türrahmen gesetzte Lichtschalter/Steckdosen-Kombi. Weil die zuvor immer zum großen Teil hinter der Schrankwand verdeckt war.

    Beim Telefonetz das Gleiche.
    Früher durfte man NICHTS verändern, Das Telefon war mit einem nicht abnehmenbaren Kabel in der Wand, man musste für eine Klingel im Keller und jeden weiteen Anschluss (obwohl es keine zweite leitung war) Gebühren pro Monat zahlen etc..
    Auch die heilige "Glocke" (die Form des Plastikgehäuse) im Keller wo das "Amt" anliegt ist schon lanbge ohne Plombe, und Ich habe da mal direkt eine Dose dran geklemmt.

    Wenn Ich eine sternförmige neue Verkablung für Hausautomation machen will, braucht es dafür auch kein Fachunternehmen, denn es wird einfach hinter dem Zähler angeklemmt.
    Die alte Verkabelung kann ja drin bleiben.

    Als im Keller ein Wasserrohr riss, hat sich darüber auch kein Klempner freuen dürfen.
    Ein 8cm Rohr füpr 2 Euro, und fertig.
    Wenn es einen Wasserrohrbruch in der Wand gäbe, das Gleiche.
    Dann nehme ich eben den Bohrhammer, und schlage es auf.
    Nach dem zudrehen des Wasser, hat man ja viel Zeit...



    "Gleiches gilt für die Erdung einer Antennenanlage"
    Also zustimmung zu meinem:

    Ich schrieb sogar, dass die Erdung dann ein Elektriker mit Zusatz in Blitzschutz macht.
    Evtl. nicht mal ein normaler ELektriker, sondern mit Zusatzausbildung.
    Bei Autos mit Gas ist es auch so.
    JEDER darf gewerblich Antennenmasten installieren, Antennen anbringen und ausrichten, wenn erwähnt wird, dass ein Blitzschutz vorgeschrieben ist.

    Es ist auch einem Elektriker nicht verboten solche Arbeiten OHNE Blitzschutz vorzunehmen.
    Es kann ihm auch egal sein ob der Kunde dass danach noch machen lässt oder selbst macht (was er darf), solange dieser informiert wurde.


    Eine Verordnung IST KEIN Gesetz.
    Was die Handwerkskammer bzw. Elektriker VDE etc. festlegen gilt ausdrücklich nur für das Gewerbe.
    Nicht für Leute die das im eigenen Haus machen.
    Ja nicht Mal, wenn man es für Freunde oder sogar Fremde ohne das Geld fließt macht...


    Wahrscheinlich erzählt man mir hier auch, man darf mit einem gedrosselten Roller keinen Wohnwagen ziehen ;-D . Völlig ohne Zulassung und TÜV!
    Auch wenn das Teil eine ABE hat, brauche Ich keine Zulassung und keinen TÜV.
    Da kläffen schlichte Menschen ohne intensiv recherchiert zu haben, dass wäre verboten.
    Glauben evtl. den Blödsinn diverser Webseiten die mit "Bußgeld" anfangen dass gebremst nur 80Kg maximal erlaubt sind. Dafür gibt es keine einzige Stelle.
    Oder Artikel die sich auf diese Daten beziehen.
    Allerdings gibt es eihne Stelle die Anhänger hinter motorisierten Zweirädern behandelt, und da ist es OHNE Bremse ein Faktor von evtl. 1,75. Ein Roller mit 99Kg (UX50 Zillion) also über 170Kg. Mit Bremse gibt es keine Grenze. Daher wird einfach "3,5t" angenommen.
    Was ich mit 3kW aber gar nicht machen wollte.
    Ich suche daher maixmal ~600, 700Kg.
    Schließlich habe Ich mit einem 250W-Pedelec mit evtl. 100W Beinleistung einen Fahrradanhänger mit evtl. 120-150Kg gezogen.
    Die 80Kg sollen von einem TÜV-Mitabeiter stammen, der sie sich einfach ausdachte.
    Es heißt auch, er habe eine eigene Fahrradanhänger-Auffahrbremse entwickelt, und wollte die so vermarkten.a