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Versicherungsfrage

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Eike, 9. Februar 2009.

  1. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Versicherungsfrage

    Da Du keine Rechtschutzversicherung hast, würde ich es nicht machen. Wenn die Krankenkasse klagen möchte, soll sie es selbst tun. Ich zweifel zudem daran, dass Du recht bekommst. Irgendwo wird da ein Haftungsausschluss-Schild schon sein, und wenn es irgendwo am Eingang steht. Und selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass tatsächlich kein Schild vorhanden wäre, müßtest Du nachweisen, dass nicht gestreut oder überhaupt irgendwas unternommen wurde. Und selbst wenn dem nicht so war, kann sich der Rechtsstreit Monate, Jahre hinziehen. Und solange ist die Krankenkasse außen vor. Deswegen kommt auch dieser "Vorschlag".
     
  2. radio bino

    radio bino Guest

    AW: Versicherungsfrage

    Freiwillig hin, freiwillig her, wen es ein enger Familienmitglied ist wirst auch du hingehen.:rolleyes:
     
  3. dittsche

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    AW: Versicherungsfrage

    In dertigen Fällen ist immer folgendes zu prüfen:

    Gibt es eine Streusatzung der Stadt die einschlägig ist. Falls ja, wäre diese einschlägig. Mit allen Einschränkungen ( z.B. Zeiten des eingeschränkten Dienstes usw.).

    Dann musst Du in der Tat schauen, ob es den allgemeinen Haftungsausschluss gibt ( Schild, oft gibt es auch eine Friedhofsordnung, da steht das immer dabei. Die Friedhofsordnung gibt es mit Sicherheit auch bei Euch ).

    Dann zu den Schmerzendseldansprüchen:
    Du klagst schon mal keinen Streitwert ein ;) Der Streitwert ist lediglich der Betrag um Du Dich streitest. Aus diesem werden die Anwalts und ggf. Gerichtsgebühren berechnet.

    Du kannst auf zwei Möglichkeiten ohne großes Risiko diese Sache in Angriff nehmen:

    1.) Du brauchst keinen Anwalt ( zunächst ). Schreibe außergerichtlich die Stadt an, weise auf die Gefahrenquelle und die nicht durchgeführte Streuung durch. Fordere sodann einfach Schmerzensgeld. Achtung: Wir leben nicht in den USA ! Hier bekommst Du für eine derartige Verletzung ca. 1500 bis maximal 5000 €. Der Stadt auf jeden Fall das Attest in Kopie reinlegen.

    Weitere Schadenspositionen: 25 € Auslagenpauschale, Attestgebühren, gesetzliche Zuzahlungen, Medikamente usw.

    Wichtig: Als Anspruchsteller trifft Dich die Beweislast: Wenn die Stadt abstreitet, dass Du dort tatsächlich zum besagten Zeitpunkt gestürzt bist, musst Du es nachweisen. Geht nur mit Zeugen. Hast Du die ?

    2.) Du kannst auch einen Anwalt Deine außergerichtlichen Ansprüche beziffern lassen. Die Anwaltsgebühren muss immer der Schädiger zahlen ! Geht aber nur, wenn die Stadt auch den Fehler einräumt und überhaupt Zahlungen an Dich vornimmt.

    Falls Du klagen würdest, hast Du aber das Kostenrisiko.

    Nicht vergessen: Jede Stadt ist für soche Sachen versichert. Am besten Du nimmst in Dein Anschreiben folgenden Satz mit rein: " Ich gehe davon aus, dass diese Sache versichert ist. Ich rege dringened an, den Schaden der Versicherung zu melden und mich hierüber in Kenntnis zu setzen"

    Ach ja, dies hier ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung. Wenn Du noch was wissen willst, PN ;)

    Gute Besserung :winken:
     
  4. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Versicherungsfrage

    Jetzt bleibt erstmal abzuwarten, ob da ein "Haftungsausschluß" in Form eines Schildes oder Friedhofsatzung steht, daß kann nur @Eike oder jemand aus der Nähe sagen.
     
  5. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Versicherungsfrage

    Nochmal ganz blöde gesagt, es ist völlig wurscht warum du auf den Friedhof gehst.
     
  6. radio bino

    radio bino Guest

    AW: Versicherungsfrage

    Das heißt also Pech gehabt wen wer aus deinen Familienkreis stirbt du auf die Beerdigung gehst und ausrutsch weil nicht gestreut worden ist.?
     
  7. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Versicherungsfrage

    Exakt, genauso wie der Pech hat, der zum Blumenklauen hingeht und ausrutscht.
     
  8. radio bino

    radio bino Guest

    AW: Versicherungsfrage

    Der Blumenklauer hat es aber auch verdient.:D
     
  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Versicherungsfrage

    Vielen Dank für die Ratschläge, auch an dittsche.

    Also ich denke ich werde mir mal die Friedhofsordnung mal näher ansehen...
     
  10. dittsche

    dittsche Board Ikone

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