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Verschärfung des Sexualstrafrechts

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Cro Cop, 1. Mai 2016.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Ich wieso bleibt man dann zusammen? Wegen der Kinder, aus Gewohnheit, aus Bequemlichkeit, aus finanziellen Anreizen -Wieso? Zu einer Partnerschaft bzw. Ehe gehört nun mal Sexualität dazu und wer das nicht möchte sollte sich vom Partner trennen. Und wie stellst du dir diese Vergewaltigung in der Ehe in der Praxis vor: Mann kommt mit Messer im Schlafzimmer und will französisch, Frau wehrt sich und zeigt den Mann am nächsten Tag an, sie leben weiter zusammen und weiterhin verheiratet bis das Gericht über den Fall urteilt. Das ist doch Quatsch!


    Na die Ehefrau wer sonst? Ihr Wort soll zählen was Sex ist und was Vergewaltigung...:(
     
  2. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Ich hab das schon verstanden, das es für Teilbereiche Erklärungen gibt, löst aber die Probleme nicht. Nach dem Wortlaut fällt auch einvernehmlicher Sex darunter. Das "empfindliche Übel" ist kein besonders hoher Standard, da es alles ist, was über bloße sozialadäquate Unannehmlichkeiten hinausgeht. Auch für das "Ausnutzen" gilt der Eventualvorsatz, wenn Du es also für möglich hältst, dass der Partner im Hinblick auf irgendwelche Befürchtungen mit Dir schläft, machst Du Dich schon strafbar. Ich verstehe die Intention schon, dass man es nicht mehr voraussetzen will, dass das Opfer sich offen wehrt, pure Befürchtungen für ach Gott weiß für Gründe was schießen aber über das Ziel hinaus. Da muss man schon einen vernünftigen Mittelweg finden.

    Meine Aussage ist nur: die Flüchtlingssituation wird gerade ausgenutzt, um überhastet Fakten für alle zu schaffen. Mehr habe ich nie gesagt. Das gibt die Regierung ja sogar zu, dass sie sich eine vorherige Anhörung, die eigentlich geplnat war nun spart. Es kann doch nicht sein, dass diese bösen Flüchtlinge davonkommen. Das halte ich für problematisch, ist aber nicht der einzige Fall, wo mit Tagesereignissen überhastete Gesetze rausgeschossen wird.
     
  3. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Heiraten?
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Mai 2016
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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  5. grmbl

    grmbl Platin Member

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    Ich verstehe nicht, dass hier einige den Strafbestand einer ehelichen Vergewaltigung abstreiten. Natürlich ist so etwas möglich, und natürlich gab und gibt es das auch. Der Mann will Sex, die Frau aber nicht. Also muss er eben verzichten. Tut er dies nicht, sondern fällt rücksichtslos über seine Olle her, ist das schlicht und ergreifend eine Vergewaltigung. Darüber muss man nun wirklich nicht diskutieren. (Im umgekehrten Fall ist es natürlich ebenfalls eine Vergewaltigung, aber Männer werden seltener von Frauen vergewaltigt als Frauen von Männern.)
     
    FilmFan und Martyn gefällt das.
  6. Ulti

    Ulti Foren-Gott

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    Ich glaub du wolltest mich zitieren oder? :)

    Also nehme ich die Kopfhörer raus und frage ganz höflich wie ich behilflich sein kann.

    Ich zitiere: "Was bildest du scheiss Typ dir eigentlich ein mir hinterher zu pfeiffen?"

    (n)

    Auf meine sicherlich berechtigte Frage ob das ihr Ernst sei wurde sie nur noch wütender und drohte mir sogar mit der Faust.

    Ich dachte erstmal ich fall vom Glauben ab.....

    Ich meinte dann nur das ich es vorziehe meinen täglichen Kontakt zu hysterischen Femnazis generell so gering wie möglich zu gestalten. Aber wenn sie der Meinung ist mich physisch angreifen zu müssen auch mit ner Gegenreaktion rechnen sollte.

    Alles im Sinne der Gleichberechtigung.

    Dann wurde ich noch kurz angespuckt und die holde Weiblichkeit machte sich vom Acker.

    Verrückte Welt...
     
  7. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Jo. Habe ich abgändert... :oops:

    Da sieht man mal wieder wie Mißverständnisse entstehen (hier war es die Forumsoftware) und wie schnell man unschuldig dasteht. Schlimm.

    P.S. Man will vielleicht einer Frau die Hand reichen beim aussteigen, sie stolpert und schwupps ist die Hand an der Brust -und der ganze Bus schreit "Du Schwein"....:(
     
  8. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Ulti, sag mal, wo wohnst Du bloß?:eek:
    Zuerst wirst Du von Lesben vermöbelt und dann das. :D
     
  9. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Solange kein schwuler Mob hinter ihm her ist -ist doch alles im grünen Bereich. Erst dann sollte sich Ulti Sorgen machen...:D
     
  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    @grmbl : Das ist doch nicht die Frage. Die Vergewaltigung in einer Ehe und auch in einer Partnerschaft ist ja jetzt schon strafbar. Für das, was Du schilderst, musst Du das Gesetz nicht ändern.

    Vergewaltigung setzte aber bisher, neben der sexuellen Handlung auch Gewalt voraus (das würde ich bei deinem Fall wegen "rücksichtlosem Drüberherfallen" mal annehmen). Hier wird aber - zu Recht - eine Schutzlücke gesehen. Dabei haben viele den Fall vor Augen, dass eine Frau sich sich deshalb nicht wehrt, weil sie - zu Recht - befürchtet, dass der Vergewaltiger ihr sonst Gewalt antut. Nur um eine Strafbarkeit hinzubekommen, soll die Frau nicht verpflichtet sein, es für sie noch schlimmer zu machen. Das können wir doch alle unterschreiben.

    Ins Gesetz soll deshalb jetzt herein kommen, dass allgemein eine Befürchtung eines empfindlichen Übel das Ganze strafbar macht. Also, wenn der Sexualpartner befürchtet, dass er einen Nachteil erleidet, wenn er sich dem "Wunsch" des Partners nicht beugt. Und das mag für den bösen Mann im Wald, der die Frau nicht erst prügeln muss, um sich strafbar zu machen mehr als legitim sein. In Ehe/Partnerschaft ist es aber fraglich, ob das "Hingeben" zu einem Geschlechtsverkehr an einem Tag, an dem man nicht 100%-ig Bock hatte, die ohne Drohung erfolgt, sondern nur um befürchtete (!) "Nachteile" zu vermeiden wirklich etwas für den Strafrichter ist.

    Fall: Frau denkt (=befürchtet): Wenn ich heute nicht mit meinem Mann poppe, dann fährt er morgen nicht mit mir zu meiner Mutter, von der ich dann 200 Euro bekomme, die ich aber dringend brauche. Mann denkt: die poppt sehr wahrscheinlich nur mit mir, weil sie Angst hat, dass ich morgen nicht mit ihr zu ihrer Mutter fahre, die Kohle brauche sie aber dringend. Na wenn schon (=Vorsatz).

    Ist das wirklich ein Fall für das Strafrecht, auch wenn die dann am Ende zwei Stunden begeistert gemeinsam die Matratze bearbeiten? So sehr ich mit dem Grundziel, das mit dem Gesetzentwurf verfolgt wird, übereinstimme, muss man eben aufpassen, dass man nicht über das Ziel hinausschießt. Ein "rücksichtloses Drüberherfallen" ist dann eben nicht mehr die Frage, sondern es kann eben auch einverständlicher Sex darunter fallen, der nur erfolgt, weil man sonst Nachteile befürchtet.

    Zwar muss man sich die Einzelfälle noch anschauen, ob mein oben genannter Fall noch gerade so vielleicht sozialadäquat ist. Für ein "Empfindliches Übel" gibt es aber bei den enstprechenden bisherigen Paragraphen (§ 240 StGB) keine allzu großen Anforderungen. Es setzt auch keinesfalls Gewalt oder etwas Gewaltähnliches voraus. Ein "Wenn Du gar keinen Bock mehr hast mit mir zu poppen macht das mit unserer Beziehung keinen Sinn mehr und dann solltest Du morgen aus meiner Wohnung ausziehen" würde aber 100%-ig darunter fallen (das wäre sogar eine Drohung mit Rausschmiss, nicht nur eine "Befürchtung"). Handy mitlaufen lassen und noch einen letzten Abschiedssex mitnehmen, in dubio pro reo ist dann keine Frage mehr. Und dann dem miesen Freund am nächsten Tag nochmal richtig einen mitgeben. Da geht es vor der Gericht dann nur noch um die Strafhöhe.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Mai 2016