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Verschärfung des Sexualstrafrechts

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Cro Cop, 1. Mai 2016.

  1. Wambologe

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    Der Grundsatz "in dubio pro reo" kann nur ausgehebelt werden, werden im Gesetz explizit steht "Sollte die klagende Person keine Beweise vorlegen können, ist ihr trotzdem zu glauben." Und das wiederum würde dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechen.

    Hast du eine grundsätzliche Ahnung, wie unsere Rechtssprechung funktioniert und idealerweise dein Wissen auch nicht Barbara Salesch oder Alexander Hold erworben? Das würde die Diskussion vereinfachen.

    Wenn Frau Müller ihre Geschichte glaubhaft erzählt, dürfte wohl Anklage erhoben werden. Das ist in der Regel keine große Tragik, solange keine Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr besteht und damit Untersuchungshaft möglich wäre. Bei einem einfachen "Ich habe Nein gesagt und er hat mir an den Po gegrabscht" gibt es keine Gefahr Verdunklung, wenn jemand noch nicht Vorbestraft ist und sich nicht regelmäßig im Ausland aufhält, ist auch keine Fluchtgefahr gegeben. Und Wiederholungsgefahr scheint auch nicht gegeben, wenn die Dame sagt, dass sie nur zu Besuch war und dann überrascht wurde. Sie wird ja dann wohl nicht mehr hingehen.

    Vor Gericht erzählen dann beide Parteien ihre Geschichten und liefern - sofern vorhanden - Beweise oder bringen Zeugen an. Falls es keine stichfesten Beweise oder Zeugen gibt, mit denen der Fall klar wäre, würde es letztlich darauf ankommen, ob beide eine glaubhafte Geschichte erzählen.

    Erzählt nur Frau Müller eine glaubhafte Geschichte, während Herr Müller unglaubwürdig ist (weil er sich z.B. in Widersprüche verstrickt), dürfte er verurteilt werden. Wäre Frau Müller unglaubwürdig, würde er freigesprochen werden. Und würden beide eine glaubhafte Geschichte erzählen, würde Herr Müller getreu dem Motto "in dubio pro reo" aus Mangel an Beweisen ebenfalls freigesprochen werden.

    Das ist einfach so in unserem Rechtsstaat und daran wird sich auch nichts ändern, wenn im Gesetz steht "Wer jemand anderen begrapscht, obwohl diese Person nein sagte, ist zu bestrafen." Und darum gehts, wenn auch juristisch natürlich sauberer formuliert.

    Die Diskussion ist aber ohnehin eigentlich für die Katz. Denn Frau Müller könnte diese Nummer wie erwähnt auch schon jetzt abziehen. Statt "Ich hatte nein gesagt, aber es hat ihn nicht interessiert. Es war so furchtbar." müsste sie entsprechend ja nur sagen "Ich habe mich gewährt, ihn weggeschubst, zugeschlagen. Das hat ihn nur nicht weiter tangiert, denn er ist ja so kräftig und ich bin so schwach. Es war so furchtbar."

    Gleiche Geschichte, gleicher Ablauf. Durch "nein heißt nein" wird nichts ermöglicht, was nicht heute schon möglich wäre. Und wenn wir nicht über Frau Müller und Herr Schuster am Bahnsteig reden, sondern Frau D. und Herr Kachelmann im Bett, dann zeigt dir die Realität, wie solche Fälle enden, wenn die Tat nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.
     
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  2. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Das was du beschreibst ist die aktuelle Rechtssprechung. Die Frage ist wie wird das zukünftig gehandhabt. Und soweit ich weiß geht es nicht nur ums vergleichsweise harmloses Grapschen. Es geht um sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Und da hört der Spaß auf. Dafür landet man für viele Jahre in das Gefängnis und wird lebenslang gebrandmarkt. Denn Befürworter der Gesetzesverschärfung begründen ihre Forderung mit der Tatsache, dass es bei vielen Vergewaltigungsprozessen zu keiner Verurteilung kommt. Jetzt soll die Änderung offenbar mehr Verurteilungen ermöglichen. Die Frage, die sich mir aufdrängt ist wie will man das erreichen? Offenbar soll die Beweislage erleichtert werden.
     
  3. Wambologe

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    Die Antworten findest du bereits in diesem Thread.
    Es kam bisher bei vielen Prozessen zu keinen Verurteilungen, weil sich das Opfer quasi falsch verhalten hat. Damit nach aktueller Rechtslage eine Vergewaltigung stattgefunden hat, muss sich das Opfer körperlich gewehrt haben. Wer sich nicht körperlich wehrt, ist nicht vergewaltigt worden.

    Der vom Justizministerium vorgelegte Entwurf will exakt diese Lücke schließen. Eine Vergewaltigung soll es demnach auch dann gewesen sein, wenn das Opfer von der Tat überrascht wurde und sich deshalb nicht wehren konnte (wie z.B. bei den Fällen in Köln zur Silvesternacht) oder wenn es aus Angst sich nicht wehrte (z.B. beim bislang nicht als Vergewaltigung geltenden "mach dich breit oder ich stech dich ab", wenn die Frau aus Angst vor ihrem Leben einwilligt).

    Aber nach dem vorgelegten Entwurf wäre ein "Nein" auch weiterhin kein "zur Wehr setzen". Wer also nicht bedroht wird, aber klar nein sagt, wird nach dem Entwurf weiterhin laut deutschem Recht nicht vergewaltigt. Selbst nach dem Entwurf könnte man immer noch in ein Cafe gehen und einer Dame mehrfach an die Brust grabschen, solange man vorher einmal fragt, ein nein ignoriert und keine Ohrfeige bekommt. Eine Veurteilung wäre in dem Fall weiterhin nur auf Umwegen möglich.

    Entsprechend fordern einige Verbände und Politiker, ein "Nein-Sagen" als "Sich wehren" aufzunehmen. Und nur dadurch soll es künftig zu mehr Verurteilungen kommen.

    Die Beweislage, wenn du damit die Art meinst, wie etwas bewiesen werden muss, soll dagegen nicht erleichtert werden. Es wird über Änderungen im Strafrecht gesprochen. Da geht es um die allgemeine Definition von Straftaten (wann sie eingetreten sind) und deren Strafmaß. Es wird dagegen nicht über Änderungen in der Strafprozessordnung gesprochen, worunter ein "Im Zweifel haben vermeintliche Vergewaltigungsopfer immer Recht" fällt. Auch weiterhin entscheiden Richter ob eine Tat stattgefunden hat und dann anhand der Gesetzesdefinition, um welchen Strafbestand es sich tatsächlich handelt. Für den ersten Teil ist es vollkommen unerheblich, ob Grapschen vom Gesetzgeber als Vergewaltigung, Beleidigung oder Grundrecht eines jeden Mannes definiert wird. Der Richter entscheidet aufgrund der Erzählungen und der Beweise, welche Geschichte glaubhaft sind und entscheidet dann, wenn ausschließlich die Geschichte der Kläger glaubhaft ist, ob diese Erzählungen ausreichen, um einen Strafbestand zu erfüllen und - wenn es einen entsprechenden Strafbestand gibt - wie hart die Tat bestraft wird. Beim zweiten Schritt soll es Änderungen geben, beim ersten nicht.

    Nochmals: Beim ersten kann es auch keine Änderungen geben. Es kann kein "Im Zweifel hat das vermeintliche Opfer immer Recht" im Gesetz geben. Das würde den Prinzipien des Grundgesetzes, dem im Grundgesetz festgelegten Recht mit grundgesetzgleichem Rang und der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechen.

    Änderungen bei der Strafprozessordnung werden - zumindest auf relevanter Ebene - schlicht nirgendwo diskutiert.
     
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  4. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Um von Pimmelträgerseite die Sache rechtssicher zu gestalten, sollte vor entsprechenden Handlungen, diese vertraglich geregelt sein.
    Entsprechende Formblätter wird es sicherlich bald bei Amazon geben.
    Denn man hat dann was in der Hand (Vertraglich) und kann dann beruhigt anderes der Vertragspartnerin in die Hand nehmen.
    So wie auch andere Verträge in jedweder Beziehung immer schriftlich geregelt werden sollten.
    Denn Security ist der Fürst.
     
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  5. Martyn

    Martyn Institution

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    Im Endeffekt würde dann aber quasi nie was bringen. Denn es wird quasi immer Aussage gegen Aussage stehen.

    Und wenn eine Frau z.B. so laut schreit, das es auch Passanten bemerkten, dann ist es ja bereits jetzt strafbar.

    Das Problem ist aber das bei Sexualdelikten auch eine Anklage mit Einstellung des Verfahrens mangels Beweisen schon reicht, um jemanden dauerhaft zu ruinieren. Man muss jetzt nur an die Fälle Jörg Kachelmann oder Dominique Strauss-Kahn denken.
     
  6. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Das ist doch kein Alleinstellungsmerkmal von Sexualdelikten. Wie oft schon wurde Menschen ihr Privatleben oder ihre berufliche Karriere dauerhaft ruiniert, weil sie fälschlicherweise einer Tat beschuldigt wurden, die sie nicht begangen hatten. Es gibt genug Fälle, in der sogar die Staatsanwalt und Polizei durch schlampige Ermittlungen dafür verantwortlich waren.
     
  7. Andy77

    Andy77 Gold Member

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    Die ganze Geschichte erinnert stark an das Verbot mit Zwangsprostituierten Sex haben zu dürfen. Wobei ich das mit den Zwangsprostituierten noch eine Stufe schwachsinniger empfinde. Wie soll der Freier wissen, ob er bei einer Zwangsprostituierten gelandet ist? Per Ausweis ?
    Oder muss die Zwangsprostituierte vorher dem Freier offenbaren, daß sie unter Zwang handelt?
    Fragen über Fragen.
     
  8. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    Genau das. Zumindest muss der Freier wissen das es sich um eine Zwangsprostituierte handelt. Und es muss entsprechend auch nachgewiesen werden, das er diese Kenntnis hatte.
     
  9. Ulti

    Ulti Foren-Gott

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    Oder einfach nicht so armseelig sein und für Sex bezahlen?
     
  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Das ist genau das Problem. Der bisher von Maas vorgestellten Entwurf lautet schon wie folgt:

    „(1) Wer unter Ausnutzung einer Lage, in der eine andere Person
    1. aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands zum Widerstand unfähig ist,
    2. aufgrund der überraschenden Begehung der Tat zum Widerstand unfähig ist oder
    3. im Fall ihres Widerstandes ein empfindliches Übel befürchtet,
    sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder an sich von dieser Person vornehmen lässt, wird
    mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren , in minder schweren Fällen der Nummer n 2
    und 3 mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

    Die Nr. 3 wird da schon zu Problemen führen. Der Begriff des "empfindlichen Übels" ist schon beim Nötigungsparagraph (da gibt es den selben schwachsinnigen Begriff) eine ziemliche Katastrophe. Und da muss man wenigstens damit "drohen", das Opfer muss es nicht nur "befürchten".

    Demnach fällt nach dem jetzigen Entwurf zumindest nach dem Wortlaut einverständlicher Sex (!) schon darunter, wenn der Geschlechtspartner nur einwilligt, weil er befürchtet (!) Nachteile zu erleiden. Zitat Wikipedia zu § 240 StGB: Empfindlich ist ein Übel, „wenn der in Aussicht gestellte Nachteil mehr als nur unerheblich ist und seine Ankündigung geeignet erscheint, den Bedrohten im Sinne des Verlangen des Täters zu motivieren“. Mithin ist unter einem empfindlichen Übel „jede über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehende Einbuße an Werten bzw. die Zufügung von Nachteilen zu verstehen“. Das ist kein besonders hoher Standard.

    "Kauft er mir die neuen Schuhe dann morgen nicht?" . Befürchtung der Kürzung des Haushaltsgeldes? Der fährt mich nicht von der Disco nachhause? Wo fängt das an oder hört das auf? Das ist doch dann keine Frage mehr von "in dubio pro reo". Für den Vorsatz des Täters reicht dann übrigens der sog. Eventualvorsatz, d.h. wenn ich es auch nur für möglich halte, dass meine Partnerin Nachteile befürchten könnte, wenn sie nicht mitmacht, muss ich mich am Besten gleich zurückziehen. Der Nachweis im Prozess dürfte da auch nicht so schwierig sein.

    Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man am Besten dem Beischlafpartner vorab jeweils schriftlich bestätigen, dass er keinerlei Nachteile zu befürchten hat, wenn er nicht mitmacht. Außerdem sollte ein Protokoll über mögliche Ängste und Nachteile geführt werden und man sollte schriftlich bestätigen, dass alles, was der Partner sich auch nur vorstellen kann in keiner Abhängigkeit zum Geschlechtsverkehr steht und konditionslos zugesagt wird. Und spätestens alle 2 Minuten sollte man hauchen: "Wir können auch aufhören und es ist alles trotzdem super!" und das Ganze am Besten mit der Kamera mitschneiden. Komplette Sicherheit gibt das natürlich trotzdem nicht.

    Und dann soll es noch heftiger werden. "No means No" wird von den Forderern nach Verschärfung eigentlich als "Only Yes means Yes" verstanden, dh. sexuelle Handlungen sind nur dann nicht strafbar, wenn ausdrücklich eingewilligt wird. Zwei Betrunkene im Bett werden dann sehr schnell zu berechtigen (!) Anzeigen führen können. Wer hat da eigentlich wen vergewaltigt? Kann durchaus sein, dass sich dann beide strafbar machen.

    Und auch das ist dann auch keine Frage von in dubio pro reo mehr. Frage an den Angeklagten: "Hat die Frau ausdrücklich zugestimmt?" Antwort: "Nö, das nicht, aber sie hat ja ne halbe Stunde super mitgemacht?". Pech gehabt! Da gibt es dann keine Zweifel mehr.

    Wer sich da noch auf einen One Night Stand einlässt, spielt mit dem Feuer bei erheblicher (!) Strafandrohung. Die MINDESTSTRAFE ist 3 Monate.

    Wen es interessiert, hier ein etwas "abwägender" Kommentar zu den schon geplanten Änderungen:

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des StGB - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung (BR-Drs. 162/16) | juris Das Rechtsportal
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Mai 2016
    Audhimla gefällt das.