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Versandhändler müssen Sendekosten bei Widerruf tragen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. April 2010.

  1. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Versandhändler müssen Sendekosten bei Widerruf tragen

    Kann es sein, dass hier etwas durcheinander gewürfelt wird? :rolleyes:
    Das Gericht hat nur entschieden, dass eine (Versandkosten)pauschale bei einer kompletten Rücksendung dem Kunden zu erstatten ist. Die Kosten der Rücksendung dürfen weiterhin in Rechnung gestellt werden.
     
  2. se7en

    se7en Platin Member

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    AW: Versandhändler müssen Sendekosten bei Widerruf tragen

    Ich finde viel wichtiger ist es doch die Versandkosten bei Gewährleistung und Garantie erstattet zu bekommen.

    Diese "14Tage ausprobierer" sollten ruhig auf dem Rücksendeporto sitzenbleiben, dann würde diese Krankheit auch mal natürlich gesunden.
     
  3. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Versandhändler müssen Sendekosten bei Widerruf tragen

    Ich halte eine Erstattung der Versandkosten in einem Gewährleistungsfall für selbstverständlich.
    Und das Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz ist keine Krankheit, sondern reiner Verbraucherschutz.
     
  4. lotzik

    lotzik Silber Member

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    AW: Versandhändler müssen Sendekosten bei Widerruf tragen

    Richtig !!
    Es soll ja Leute geben die sich vom Versandhandel (teure) Klamotten schicken lassen
    damit dann auf eine Hochzeit gehen und anschließend gehen der Anzug und
    das Kleid wieder zurück.
    Ich finde das ist schon eine sehr dreiste Masche.
     
  5. arcade99

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    AW: Versandhändler müssen Sendekosten bei Widerruf tragen

    Wo hat der Fachhandel denn Versandkosten auf der Vertriebsseite. Jetzt komm bitte nicht mit dem Kosten für die Anlieferung im Zuge der Beschaffung. Das hat hiermit ja nun gar nichts zu tun und diese Kosten hat der Onlinehandel ja darüber hinaus ebenso noch, wenn sowas denn mit Lieferanten vereinbart wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. April 2010
  6. SvenC

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    AW: Versandhändler müssen Sendekosten bei Widerruf tragen

    ... was unfrei entgegengenommen? :confused:
     
  7. SvenC

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    AW: Versandhändler müssen Sendekosten bei Widerruf tragen

    FALSCH.
    Die Versandkosten hat generell der Händler zu tragen bei Gewährleistung. Das heisst im Normalfall, Du müsstest GAR NIX ausgeben, auch nicht auslegen. DAS will aber auch keiner wissen.
    Versuche mal Pakete unfrei zurückzuschicken. ;)

    Das dürfte jetzt beim Widerruf ähnlich werden....

    Der Onlinehändler hat nun mal viele Vorteile FÜR den Händler, also muss er auch mit Nachteilen leben (können).
     
  8. brixmaster

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    AW: Versandhändler müssen Sendekosten bei Widerruf tragen

    Wer ständig bestellt und zurücksendet kommt irgendwann auf eine Blacklist und wird gar nicht mehr beliefert,das machen Amazon und Otto.de unter anderen so.

    Leider ist mir aufgefallen,das Händler die kostenlosen Versand anbieten insgesamt teurer geworden sind,als vorher Warenwert +Versand zusammengerechnet.

    Problem ist aber auch das es oft auch im örtlichen Handel nicht möglich ist Geräte zu testen bzw. auszuprobieren,weil z.b der Verkäufer keine Lust hat das Gerät noch anzuschliessen etc.
     
  9. Premier4All

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    AW: Versandhändler müssen Sendekosten bei Widerruf tragen

    Macht das Amazon nicht schon immer so?
    Ich musste bei Amazon noch nie den Versand bei Widerruf bezahlen.
     
  10. HarryPotter

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    AW: Versandhändler müssen Sendekosten bei Widerruf tragen

    Ich habe bei Amazon bisher einmal Widerrufen (der Artikel entpuppte sich erst nach einigen Tagen als Flopp) und einmal auf Garantie etwas eingeschickt.

    Beide Male konnte ich einen Versandaufkleber ausdrucken und gut war. Auslegen muss man lediglich, wenn man das Zeug eben nicht ausdrucken kann. Und selbst da ist Amazon mit der Rückerstattung eigentlich ziemlich schnell. :)