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Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Realschulze, 2. Juni 2008.

  1. Tobias Claren

    Tobias Claren Silber Member

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    http://dittmann-wohnungsverwalter.de/index2.php?option=com_content&do_pdf=1&id=1364
    Und laut anderen Seiten sind die generell unwirksam.
    So wie die Klauseln nach denen fest alle x Jahre renoviert werden muss.
    Wohingegen eine unbestimmte Renovierungsklausel nicht generell unwirksam ist.
    Solche "Kleinigkeiten" sind es. Ein generelles pauschales Verbot ist unwirksam.
    Bei der Renovierung ist es bei einer pauschalen Klausel so, dass nie renoviert werden muss.
    Bei den unbestimmten kann der Mieter praktisch auch ablehnen zu renovieren.
    Angenommen der Kettenrauchende Vermieter streicht alle zwei Jahre, so kann er aus dieser eigenen Erfahrung das nicht auf andere Übertragen.
    Bei Junkies findet man ja nicht selten eine Wahrnehmungsverzerrung.
    Beim Nichtraucher kann es auch alle 10 Jahre reichen, oder nie.

    Gibt es hier unter den "Vermieterfreunden" Raucher?
    Denkt mal darüber nach, wie es wäre wenn der vermieter das Rauchen in der WOhnung verbieten würde!
    Der Balkon ist regelmäßig durch Gerichte als dem restlichen Wohnraum gleich eingestuft worden. D.h. uneingeschränktes Nutzungsrecht.
    Ihr könnt euch da schließlich auch die scheußlichsten "Kunstwerke" aus Schrott hinstellen die man noch vom Ende der Straße aus sieht.

    Es ist reine Willkür wenn ein Verbot einer mobilen Satanlage auch noch bestätigt wird.
    Wenn man auf dem Balkon isst, hat man oft eine größere Salatschüßel auf dem Tisch.
    Eine mobile Anlage passt komplett in einen kleinen Koffer von evtl. 50x50x10cm passt.
    Üblicherweise noch inkl. Saugnapf.
    Kein Vermieter (auch nicht mit Klausel im Mietvertrag) kann dem Mieter verbieten dass er diese Schüssel z.B. am großen Balkonfenster anbringt. Technisat hat da sehr gute Saughalterungen, die halten wohl Jahre bis unbestimmte Zeit an einer sauberen Scheibe.

    Und zu "BBC-HD", ja das ist vor Gericht ein sehr guter Grund!!!
    Dass die nicht absichtlich für Deutschland senden ist rechtlich irrelevant.
    Das bedeutet ja nicht, dass man es nicht sehen darf. Wenn ich mit ORF argumentieren würde, wäre das etwas anderes. Da ich die Verschlüsselung knacken muss (die sind ja seit Ewigkeien offen), wird ein Gericht das wohl kaum als Grund akzeptieren.
    Verbesserung von fremdsprachenkenntnissen ist ein sehr mächtiges Argument.
    Dafür muss man keineswegs Fremdsprachenkorrespondent usw. sein. Man muss auch nicht nachweisen dass man eine Fremdsprachenschule besucht. Das ist ja nicht selbstverständlich. Auch wenn im BRD (ja, "im") gerne Leuten eine kostenpflichtige Dienstleistung vorgeschrieben wird. Rechtlich so unwriksam wie wenn verlangt wird dass eine Firma z.B. eine Schüssel installiert. Nochmal, "Fachmännisch" heißt nicht von einem Betrieb.

    @ Octavius
    Kostenpflichtige Zweit und Drittkarten?
    Ob das rechtens ist...
    Ansonsten gibt es mittlerweile WLAN-CIs plus einer Basis.
    Karte in die Basis, und alle CI funktionieren wie ein CI mit eigener Karte.
    Sicher auch besser als Zweit und Drittkarten von Premiere.....
    Auch wenn einige PayTV oder Kabel-Anbieter das anders sehen,das ist legal.

    "Jura-Fachleuten".....
    So ein Strafrechtler oder Familienrechtler hat hier nicht mehr Kompetenz als ein Informierter Sat-Strippenzieher.
    Nichtjuristen beim Mieterverein werden mehr Rechtswissen zu dem Thema haben.


    P.S.: Es soll auch Leute geben bei denen die Kosten für einen Kabelanschluss das übersteigen was sie noch zur Verfügung haben. Also hungern oder Straße?
    Eine einfache Anlage amortisiert sich nach evtl. einem halben Jahr Kabelkosten.
    Woanders steht ein bis zwei Jahre, dafür bekäme man schon eine ordentliche Anlage.
    Das sind schließlich 300 Euro, oder was kosten 2 Jahre Kabel mittlerweile.

    Hier noch weitere Quellen:
    http://www.streifler.de/mieterrecht-3A-vermieter-muss-unauffaellige-parabolantenne-dulden-_2705.html

    !!!:

    Jetzt mal ehrlich, da steht dies und das auf einem oder allen Balkonen.
    Aber wenn da eine kleine Sat-Antenne steht will das der Vermieter verbieten.
    Das ist doch Willkür. Pures "dem zeig ich es" bzw. "Ich habe es generell verboten, das akzeptiere ich auch nicht".
    Quasi ein Angriff auf ihre "Potenz". Hier die Potenz als >Macht<. Und das ist für die eine Ehrverletzung.
    Vorher streiten sich die beiden um eine Schüssel, und auf einmalhat der was kleines unauffälliges auf seinem Balkon.
    Es muss nicht jeder so ticken, aber man kann sich zumindest vorstellen (ausreichender EQ) wie so eine Type von Vermieter dann reagiert.
    Die fühlen sich in einer gewissen Weise erniedrigt.


    Sehr schön:
    Stellt euch vor da ist eine Aussenlampe im Balkon.
    Es gibt miittlerweile "Lampen" die im Inneren eine kleine Sat-Antene haben.
    Der Mieter kann die Lampe genau so wie eine Deckenlampe in der Wohnung austauschen.
    Jeder Mieter hat in der Wohnung das Recht auf jede Lampe die er will. Wäre ja noch schöner, wenn man wegen eines Vermieters mehrere Hundert Watt braucht um ein helles Tageslichtähnliches Licht zu erreichen wenn man das besser mit einer 150cm/58W-Spiegelrasterleuchte (ja, die Teile die Abzocker für mehrere Hunder bis Tausend Euro anbieten, die bekommt man mit Aluspiegelraster für 10, 20, 30... Euro bei Ebay gebraucht) haben kann. Ganz aktuell sind die Energiesparlampen ja nachgewiesen nicht so effizient wie angegeben. Gerade Röhren (die Spiegelrasterleuchte) sind am effektivsten. Und im Vergleich kostet die eine Röhre alle 18.000h ein paar Euro im Gegensatz zu einigen ESL für >jeweils< mehrere Euro.
    Er muss die alte Lampe halt nur aufbewahren.
    Falls er später erführe dass da eine Sat-Antenne drin ist und es verbieten will, würde er vor Gericht eine Abfuhr bekommen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. September 2008
  2. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    Dem ist nix hinzuzufügen.:winken:

    Und als ich mich vor Jahren erstmals zu dieser Thematik äußerte, hatte der Threaderöffner einen Mietvertrag unterzeichnet in dem glasklar stand, dass eine eigene Satanlage nicht geduldet wird - da BK Versorgung gegeben ist.

    Der Knabe war noch gar nicht eingezogen und wollte hier über das Forum in Erfahrung bringen, wie er am besten den gerade geschlossenen Mietvertrag brechen kann.

    Solche Typen jibbed hier ganz offensichtlich jede Menge.
     
  3. Tobias Claren

    Tobias Claren Silber Member

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    Tja Volti tut mir leid zu enttäuschen, aber ich gehöre ja nicht dazu.
    Ich installiere mir auf dem Dach in 19 Metern Höhe in der Kölner Innenstadt was ich will. Auch wenn es eine 120cm-Schüssel wäre.
    Da kann der Schramma persönlich sagen ihm gefällt das nicht, da *pieeeeeep* ich drauf.
    Auch wenn es per Halterung am Gemäuer oder Balkon ist.
    Wenn Appartments frei werden, die Kabelgegner können gerne einziehen ;) .
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. September 2008
  4. octavius

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    Liebe Community!

    Der Auftritt von Tobias Claren in diesem Thread war ja doch irgendwie eine Eintagsfliege. [​IMG]

    Was in den gefahren ist, dass er sich in den beiden Nächten Ende September hier so echauffiert hat - das weiss ich auch nicht. Seit Juli 2001 ist dieser Mann hier im Forum registriert, und er hat in sieben Jahren 284 Postings geschrieben - das ergibt einen Schnitt von deutlich weniger als einem Posting pro Woche.

    [​IMG]

    Ich bin mal gespannt, wann Tobias Claren uns wieder mit weiteren provokativen Postings beehrt. Klaus Schramma ist übrigens der Oberbürgermeister von Köln - ich halte es eher für unrealistisch, dass der OB ein persönliches Gespräch mit TC führen wird.

    Volterra und ich sind uns darüber einig, dass das BGH-Urteil VIII ZR 207/04 für diesen Thread relevant ist.

    Ich habe einige Textpassagen aus der PDF-Version des Volltextes dieses Urteils in diesen Thread hinein kopiert.

    Wenn Forums-Kollege Ackerboy das, was das zweithöchste deutsche Gericht geschrieben hat, für "Nonsense" hält, dann kann ich ihm auch nicht helfen. [​IMG]

    In der Urteilsbegründung steht klipp und klar drin, dass der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) bei der Bewertung des vertragsgemässen Gebrauches einer Parabolantenne von entscheidender Bedeutung ist. Die von mir verwendete Formulierung "erheblich angenehmer zu gestalten" findet sich Wort für Wort im BGH-Urteil. Die Urteilsbegründung zielt massgeblich darauf ab, dass die Antenne nicht erforderlich ist, weil sechs türkische TV-Programme im Kabel drin sind.

    Wenn Ackerboy hier weiterhin - im Gegensatz zur BGH-Auffassung - die Theorie vertritt, eine Parabolantenne für 28 Grad Ost sei nicht durch das Grundrecht auf Informationsfreiheit gedeckt, fordere ich Ackerboy auf, mir zunächst die sechs englischsprachigen HDTV-Programme zu benennen, die seiner Meinung nach im Unitymedia-Kabel verbreitet werden.

    Und obwohl die sechs türkischen Programme im Kabel drin sind, hat der BGH in diesem konkreten Einzelfall ein kabel-freundliches OLG-Urteil aufgehoben.

    Lieber Ackerboy: Wenn Du es tatsächlich nicht verstehst, dann such Dir doch mal in Deinem Freundeskreis einen echten Juristen und besprich Dich mit dem. [​IMG]

    Was ich in diesem Thread geschrieben habe, ist alles richtig. Zeile für Zeile. Weder Du noch Volterra noch sonst wer hat mir auch nur einen einzigen sachlichen Fehler nachgewiesen.

    Wir reden hier über Grundrechte, die in der Verfassung stehen, und über etablierte BGB-Interpretationen.

    Natürlich ist HDTV geeignet, mir das Leben in meiner Wohnung angenehmer zu gestalten. Und genau darauf kommt es an.

    Was wir noch gar nicht diskutiert haben ist die Sache mit dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union. Auch das ist ein wichtiges Argument, wenn man eine individuelle Antenne für 28 Grad Ost beantragt.

    Wenn die Shopping-Sender auf Eutelsat Eurobird zu nichts anderem Nutz sind, als dass ich sie zur Begründung meines Antrages auf eine individuelle Parabolantenne ins Feld führen kann...

    ... dann haben sie ja doch einen Nutzen. [​IMG]

    Ich rede nicht von der Astra-19-Standard-Antenne. Ich rede von zusätzlichen Orbitpositionen in besonders begründeten Einzelfällen.

    UM, KDG, Kabel BW & Co. bieten digitale Ausländer-Pakete an. Wer türkische Programme sehen will - und sich damit in türkischer Sprache über die türkische Innenpolitik informieren will - wird im Kabel fündig.

    Ein vergleichbares Paket in englischer Sprache - mit Fokus auf England, Schottland und / oder Irland - fehlt.

    Ich schaue regelmässig die schottischen Regionalnachrichten. Für "normales" Fernsehen nehme ich BBC 1 London, weil dort die Video-Datenrate am besten ist. Aber wenn Nachrichten kommen, schalte ich auf "BBC 1 Schottland" um.

    Jetzt erzähl mir mal, wie ich mich anhand des UM-Kabelangebotes über die schottische Lokalpolitik informieren soll.

    Wir leben in einem freien Land. Das ist viel wert. Mehrere Milliarden Menschen haben signifikant weniger Freiheit als wir in unserem schönen Deutschland.

    In der deutschen Verfassung steht, dass ich mich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen unterrichten darf. Es ist eine Einzelmeinung von Forums-Kollege Ackerboy, wenn er es für "Nonsense" hält, was die Landesväter in die deutsche Verfassung hinein geschrieben haben.

    Wie gesagt - in einem Mietshaus kann die individuelle Parabolantenne teuer werden. Wenn es mir wichtig ist, zahle ich diesen Preis.

    Der Russe, der den von mir weiter oben zitierten Prozess verloren hat, wollte nicht zahlen. Der wollte - auf Teufel komm raus - die Antenne am Fenster anbringen.

    Wahrscheinlich hätte er den Prozess gewonnen, wenn er sich auf eine teure Dachmontage eingelassen hätte.

    Das Ziel dieser Rechtsstreitigkeiten besteht darin, einen angemessenen Interessenausgleich herbeizuführen. Mein Interesse an den TV-Programmen auf 28 Grad Ost ist zu 100% durch die Verfassung gedeckt. Jetzt besteht die Kunst darin, einen Interessenausgleich mit denjenigen zu finden, die sich durch die dafür erforderliche Aussenantenne gestört fühlen.

    Im BGH-Urteil heisst es wörtlich: "Die Interessen der Vermieterin an der Fassadengestaltung".

    Im Rahmen der Güterabwägung besteht der Interessenausgleich zum Beispiel darin, die Antenne optisch unauffällig auf dem Dach anzubringen.

    Was spricht dagegen? Was sollte die Vermieterin gegen eine technisch einwandfreie, vorschriftsmässig geerdete Dachantenne haben?

    Ich kenne kein einziges Urteil, wo jemand eine Dachantenne beantragt hätte und auch bereit gewesen wäre, diese zu bezahlen - und wo ein hohes deutsches Gerich dazu "Nein" gesagt hätte.

    Noch dazu kommt, dass wir hier über Antennen reden, die Dinge empfangen sollen, die im Kabel eben gerade nicht angeboten werden.

    In Bezug auf BBC, ITV, E4 & Co. ist auch nicht ansatzweise in Sicht, dass die zu einem späteren Zeitpunkt ins Kabel eingespeist werden sollen.

    Ebenso ist nicht zu erwarten, dass die Vielzahl der über Satellet angebotenen Christian Television Stations und Shopping-Sender in absehbarer Zeit im UM-Kabel einen Platz findet.

    Obwohl die Bevölkerung im UM-Netz zu einem hohen Grade katholisch ist, wurde nicht mal der Papst-Besuch in Australien im UM-Netz gezeigt - jedenfalls nicht die Life-Sendungen auf EWTN, die ich gerne geguckt habe.

    Man kann über Shopping-Sender denken, was man will - im Rahmen des freien Warenverkehrs hat man einen Anspruch, diese Shopping-Sender sehen zu dürfen.

    Insgesamt stehen die Chancen günstig, wenn man vernünftig argumentiert, nicht allzu selbstherrlich auftritt und vor allem tatsächlich bereit ist, hinterher die Rechnung für die Antenne zu bezahlen.

    Im Prinzip geht's bei diesen Sachen doch nur noch ums Geld. [​IMG]

    ... wie so oft im Leben. [​IMG]

    Weiter kommt hinzu, dass es in Sachen HDTV keine Präzedenzfälle gibt, weil dazu noch gar nichts entschieden worden ist.

    Wer was weiss, ist herzlich eingeladen, aktuelle Entscheidungen zu posten.

    Damit komme ich zurück zu der Frage, was Bökelberger und Starchild davon abhält, eigene Parabolantennen aufzustellen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Oktober 2008