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Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Realschulze, 2. Juni 2008.

  1. octavius

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    Re: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T

    Liebe Community!

    Natürlich hätte jeder am liebsten eine Parabolantenne zum Nulltarif. Ich selbst habe vor mehr als fünf Jahren für 12 Euro eine Billig-Blech-Antenne gekauft, der ich dann für 20 Euro ein relativ teures LNB gegönnt habe. Zusammen kostete mich diese Antenne also 32 Euro - und damit habe ich jahrelang weit über 100 TV-Programme von der Orbitposition "Astra 19" geguckt - einschliesslich Premiere HD.

    Inzwischen habe ich die 12-Euro-Antenne auf Eutelsat Hot Bird ausgerichtet, und sie ist weiter im Dienst. [​IMG]

    Aus Nostalgie - und weil das Haus nun mal so verkabelt ist - gucke ich mit meinem Humax HD 1000 weiterhin ARD und ZDF über meine 12-Euro-Antenne, genau wie RTL 2 und dw-tv. Auf drei Wohnebenen habe ich jetzt überall tollen Eutelsat-Empfang. Auch das von Mischobo empfohlene HD-Programm "m2" kommt über diese Antenne.

    Vor ziemlich genau einem Jahr - am 6.10.2007 - habe ich beim gleichen Satelliten-Händler eine weitere Antenne gekauft: 30 Euro für eine 65 cm Parabolantenne aus Stahl und 24 Euro für ein Quattro LNB. Zusammen also 54 Euro.

    Dieses billige Spielzeug versorgt mich auf allen drei Wohnebenen mit den Rundfunk- und Fernseh-Programmen der Orbitposition 28 Grad Ost. Während ich diese Zeilen schreibe, läuft im Hintergrund "2FM" - ein Rundfunkprogramm, das in Irland auf herkömmlichen UKW-Frequenzen verbreitetet wird. Über Satellit kommt das Radioprogramm mit 192 kbit/sek vom Himmel - also völlig ausreichend. Gleichzeitig nehme ich im Dachgeschoss einen Krimi auf Video auf. Dieses Fernsehprogramm wird über Astra 2B verbreitet und ebenfalls über meine 65 cm / 30 € Antenne empfangen.

    Gestern habe ich auf Channel 4 die neue Folge von "Desperate Housewives" aufgezeichnet, weil ich sie am Sonntag auf "E4" verpasst hatte.

    Die Freesat-Plattform besteht inzwischen aus 20 Fernseh-Programmen, die exclusiv über den Spotbeam von Astra 2D senden.

    Dazu kommen noch die Programme von Chellomedia, die über einen Europa-Beam kostenlos und unverschlüsselt ausgestrahlt werden.

    Zwar fehlt mir noch "Zone Fantasy", was es in Italien schon gibt, aber: geschenktem Gaul schaut man nicht ins Maul. [​IMG]

    Dazu kommen die Musik-Video-Sender, von Chart Show TV über The Vault bis hin zu Bubble Hits Ireland: alles völlig kostenlos und unverschlüsselt.

    Gelegentlich schaue ich mir auch Sendungen im christlichen Fernsehen an - sei es nun Daystar, TBNE, UCB oder EWTN. Die Auswahl ist gross. Wenn ich die Eutelsat-Stationen mitzähle, sind es weit über 20.

    Nichts davon ist im Kabel: kein BBC 1 London, kein BBC HD, kein ITV 2, kein ITV 3+1, kein Channel 4, kein E4, kein Film 4+1, keine Zone Romantica, keine Zone Horror, kein Chart Show TV, kein Bubble Hits, kein Tiny Pop, kein UCB, kein Daystar und kein "Smile of a Child".

    Von all den vielen Sendern auf 28 Grad Ost ist natürlich dieses das Juwel in der Krone:

    [​IMG]

    Wie ich gestern bereits im oben verlinkten Kabel-Thread geschrieben habe, besteht keine Chance, dass UM dieses TV-Programm in absehbarer Zeit einspeisen darf. Das ist noch nicht einmal die Schuld von Unitymedia. Nach EU-Recht darf nur eingespeist werden, was vertraglich geregelt ist. Und einen Einspeisevertrag für o.g. HD-Programm mit einer deutschen Kabelfirma wird es in den nächsten fünf Jahren definitiv nicht geben.

    Die Radiosender wie "2FM", Capitol oder Heart fehlen im Kabel natürlich ebenfalls vollständig.

    Wenn mir das alles noch nicht reicht, dann habe ich noch dieses Spielzeug:

    [​IMG]

    Jede Woche Mittwoch bringt mir der Postbote eine Fernsehzeitung, wo der Sender "BBC 1 London" schriftlich abgedruckt ist - Tag für Tag. Auch einige Chellomedia-Sender werden vorgestellt - allerdings nicht so ausführlich wie BBC 1.

    So habe ich mich ziemlich "eingeschossen" auf die Sender von der Orbitposition 28 Grad Ost. Keine Frage, diese überwältigende Medienvielfalt ist geeignet, mir das Leben in meiner Wohnung erheblich angenehmer zu machen.

    Und genau hier schützt mich die Rechtsnorm des § 242 BGB. Diese Radio- und Fernseh-Programme, die ich jeden Tag einschalte, darf ich sehen. So ist die Rechtslage. Wenn ich denn einen Vermieter hätte, könnte der nicht hingehen und mir den Empfang meiner Lieblings-Programme verbieten.

    Wir leben in einem freien Land, und es ist relativ unerheblich, was der Vermieter von meinen Fernsehprogrammen hält. Was ich sehen will - das entscheide ich immer noch selbst. [​IMG]

    Niemand kann mir vorschreiben, ich müsste mit einem Kabelanschluss der Firma Unitymedia vorlieb nehmen. Die Rechtslage ist diesbezüglich völlig klar.

    Allerdings - hier kommt der Pferdefuss - muss ich bei der Auswahl des Standortes für meine verschiedenen Parabolantennen durchaus auf das optische Erscheinungsbild des Wohngebäudes Rücksicht nehmen.

    Ist der Eigentümer / die Eigentümergemeinschaft der Meinung, dass meine zahlreichen Parabolantennen den Anblick des Hauses verschandeln? [​IMG]

    Wenn ja, dann haben wir einen Konflikt.

    Auch hier hat die Rechtsprechung klare Grundsätze entwickelt: Wenn die Antenne am von mir gewünschten Platz den optischen Eindruck stört, dann hat der Eigentümer des Hauses das Recht, einen anderen (technisch geeigneten) Standort für meine Antenne vorzuschlagen.

    Und das kann teuer werden. [​IMG]

    Genau da liegt der Hund begraben.

    Fazit: In der heutigen Zeit gibt es praktisch keine Schüsselverbote mehr. Die sind rechtlich nicht durchsetzbar.

    Das Problem ist, dass eine fachgerechte Dach-Montage einer Multifeed-Antenne für vier Orbitpositionen mit entsprechender Verkabelung und Erdung richtig teuer werden kann. Wir reden da über Beträge zwischen 500 € und 200 €.

    [​IMG]

    Die Parabolantennen, die ich zur Zeit in Betrieb habe, haben zusammen auch ca. 250 € gekostet. Dazu kommt noch die Innenelektronik: Ein Multischalter für zwei Orbitpositionen und vier Diseqc-Relais. Dazu Kabel, Stecker, Verteiler und Stichabzweiger. Umsonst ist das nicht.

    Aber ich habe seit zwölf Jahren digitales Fernsehen und seit über zwei Jahren HDTV. Und wenn ich bedenke, dass ich vor ein paar Wochen meine dienstälteste Parabolantenne aus Platzgründen ausser Betrieb genommen habe: Die war fünfzehn Jahre alt und funktioniert immer noch! Die letzten Jahre habe ich sie vorwiegend für Eutelsat benutzt. Aber da ich mich nun doch entschlossen habe, für Astra 19 ein Quattro-LNB zu benutzen, hatte ich die alte Astra-Single-LNB Antenne übrig und konnte die auf Eutelsat ausrichten. Somit hat meine alte, langgediente Eutelsat-Antenne nach 15 Jahren nun einen Platz in meinem Keller gefunden. [​IMG]

    Wenn ich die Anschaffungskosten einer Parabolantenne auf zehn Betriebsjahre umrechne - was kommt da 'raus?

    Und was hätte es mich gekostet, wenn ich fünfzehn Jahre lang Kabelkunde gewesen wäre?

    Satelliten-Direktempfang ist auf jeden Fall der Königsweg. [​IMG]
     
  2. Tobias Claren

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    Vermieter darf das Rauchen in Privatwohnung verbieten!

    Wenn es nach Nadines Ausführungen geht ist das so :D .

    Grundsätzlich darf ein Deutscher nicht benachteiligt werden.
    Also hat der BGH 1994 gegen den Artikel 3 des GG verstoßen.
    Solch ein Urteil benachteiligt Deutsche Staatsbürger.
    Und ein Richter der weiß was Sat bietet (auch 1994) wird dem Miter wohl recht geben.
    DVB-t ist schön für unterwegs, aber nicht für Zuhause.
    Es sollte eine Liste der für Deutsche interessanten Sender geben die man über 19,2°E empfangen kann, und daneben DVB-t.
    Nicht zu vergessen hervorgehoben die HDTV-Sender.
    Anixe HD gibt es ja noch, und die ÖR senden immer wieder mal (bis zum Vollbetrieb).
    Und die ÖR sind auch nicht komplett vertreten. Z.B. die Digitalen von ARD/ZDF.
    Ich glaube da gibt es höchstens mal den Infokanal.
    Und die Dritten sind natürlich auch nur regional vertreten.
    Köln:
    ARD Das Erste
    ZDF
    ZDF dokukanal
    3sat
    ARTE
    NDR Fernsehen
    MDR Fernsehen
    Phoenix
    RTL
    RTL 2
    Super RTL
    VOX
    SAT 1
    Pro Sieben
    Kabel 1
    N24
    Ki.Ka
    SWR Fernsehen Rheinland-Pfalz
    WDR Fernsehen
    ZDFinfokanal
    EuroSport
    VIVA
    CNN
    Tele 5
    Eins Festival

    Fehlen schon mal Eins Extra, und wem es fehlt der ZDF Theaterkanal.
    Von den großen Dritten, Bayern.
    Comedy Central fällt auch auf.

    Man muss die Schüssel auch nicht so installieren dass sie vom Vermieter nicht zu sehen ist.
    Es darf auch eine Signalgelbe 150cm-Schüssel (mit schwarzem Smiley) sein die man vom Ende der Straße noch sehen kann.
    Auf dem eigenen Balkon kann man aufstellen was man will.
    Das ist rechtlich identisch mit dem Rest der Wohnung.
    ==> http://www.dvb-team.biz/archive/6751/thread.html
    "Stellt ein Mieter auf seinem Balkon eine Parabolantenne mit einem 10 Kilo schweren Fuß hinter einem Sichtschutz auf und ragt die "Schüssel" nur zur Hälfte über das Balkongeländer, so handelt es sich nicht um eine vertraglich verbotene "Anbringung" mit einem Eingriff in die bauliche Substanz. Ein Mieter hat das Recht, den Balkon zu nutzen "wie es ihm beliebt".
    Az: AG Fulda, 3 C 1150/98 A"
    Das mit der "Häfte" hat keine wirkliche rechtliche Relevanz.
    Die kann auch vollständig sichtbar sein.

    !!! => "Oft wird gegen eine Sat-Antenne damit argumentiert, daß es im Haus schon Kabelfernsehen gäbe. Dies ist kein Untersagungsgrund. Unter notwendigen Antennen werden nicht nur solche verstanden, die einen Fernseh- oder Hörfunkempfang überhaupt ermöglichen, sondern auch solche, die nach dem Stand der Technik den Empfang solcher Programme ermöglichen, die mit den herkömmlichen Zimmer- oder Dachantennen oder im Wege des Kabelfernsehens nicht empfangen werden können.
    Auch das Argument, später werde eine Gemeinschaftsschüssel angebracht, zieht nicht. Im selben Urteil steht, daß es auf den jetzigen Zeitpunkt ankommt und nicht auf vielleicht in der Zukunft eintretende Umstände.
    OGH 28.4.1992, 5 Ob 120/91"
    "Die Mietvertragsklausel, wonach es verboten ist, "am Gebäude, auf dem Balkon oder auf dem Hausgrundstück Parabolantennen zu installieren", braucht von den Mietern - weil unwirksam - nicht beachtet zu werden. Ihnen darf eine solche Installation nicht versagt werden.
    Az: AG Eschweiler, 23 C 327/99"
    Usw..

    Und auch wenn "Multimedia-Breitbandkabel" vorhanden ist, kann man nicht gezwungen werden 150 Euro pro Jahr dafür auszugeben.
    Ein sehr gewichtiges Argument, auch vor Gericht!

    @ "das Recht des Vermieters auf Optische Unversehrtheit"
    Genau das "Recht" gibt es nicht.
    Der Balkon hat das gleiche Nutzungsrecht wie das Schlafzimmer.
    Ansonsten muss ein Raucher auch akzeptieren, wenn der Vermieter das Rauchen in der Wohnung verbietet.
    Ich darf mir auch etwas besonders häßliches auf den Balkon stellen.

    Das schreiben ist voll in Ordnung.
    Für den Fall eines passenden Fensters gibt es auch Stangen die durch Drehen im Fenster verkeilt werden können. Extra zur Schadlosen Montage von Schüsseln.
    Das Fenster muss nicht nach Süden zeigen, hauptsache rechts oder links ist noch Süden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. September 2008
  3. Tobias Claren

    Tobias Claren Silber Member

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    @ Nadine
    Das sind mir die richtigen. Aber wenn ihnen der Vermieter das Rauchen in der Wohnung verbieten will schreien sie nach dem Grundgesetz.
    Nicht für Jeden ist TV etwas "Banales".
    Klar, das Klientel dass sich mit DVB-t zufrieden gibt, vesteht das nicht.

    Es ist absolut irrelevant ob irgendwelche Anderen Personen sich mit anderen Leuten treffen (Komasaufen?!).
    Sie können dies nicht als höherwertiger einstufen, und damit Einzelnen die Wichtigkeit eines Qualitativ und Quantitativ hochwertigen TV-Angebot absprechen.

    Bildung ist auch ein gutes Argument! Bayern-Alpha usw..
    Abgesehen von ausländischen Sendern wie z.B. Englischsprachigen.
    Gerade als Deutscher könnte man argumentieren das man hierdurch sein Englisch verbessern kann. Ein sehr sehr gutes Argument!!!

    Ich würde das Mietshaus auch noch bei Rottenneighbor erwähnen.
    Es ist absolut legal dort zu erzählen was passiert ist.
    Diese "Alles-Verboten"-Hetze bezüglich RN ist BILD-Niveau.
    Will er das entfernt haben muss er zustimmen.
    "Erpressung"? Nein, denn es handelt sich um Fakten. Und wenn er zustimmt ändert sich das was da steht. Ein Problem wäre es, wenn das jetzt nur für den Einen gilt.
    Also nicht löschen, sondern reinschreiben dass man es nun erlaubt bekam.

    Ach ja, ich würde in so einem Brief immer die Leute die nur DVB-t nutzen sehr herabwürdigen.
    Also Idioten und Intellektuell Benachteiligte usw..
    "Komasaufen" ist auch immer ein schönes Bildnis.

    Octavius sein BBC-HD ist so ein von mir genanntes Beispiel.
    HDTV UND Englisch.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. September 2008
  4. Tobias Claren

    Tobias Claren Silber Member

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    Das ganze stinkt doch immer nach Recht behalten.
    Gerade das verbieten einer Schüssel auf dem Balkon mit Ständer.
    Und dass da noch ein Gericht mitmacht.....
    Da würde ich alles inkl. des Namens des Richters auf einer extra Domain veröffentlichen.
    Evtl. mit dem Richternamen als Teil der Domain.
    Es ist absolut legal einen Sonnenschirm von 2m Durchmesser auf den Balkon zu stellen.
    Wo ist da der Unterschied zur 90cm (oder sogar 33cm)-Schüssel?
    Es geht nach so einem Verbot nur noch darum "recht zu behalten". Reine Willkür.
    Wo der Vermieter die Schüssel auf dem Balkon verbieten will, kann man ihm ja mal zeigen wie so ein Schirm da wirkt ;-D .
    Zieht in die Lindenstraße 53 oder 57 nach Köln. Einfach aufs Dach steigen und was anbringen wo Platz ist, oder einen Halter näher zur eigenen Wohnung montieren.
    Da könnte man ja fast neidisch sein auf die die sich um die Schüssel streiten dürfen ;-D .
    Aus dem Grunde würde ich auch Leuten aus der Nähe (Raum Köln) kostenlos eine Schüssel installieren wenn der Vermieter das verbietet.
    Wäre mir ein Genuss, wenn mich der Vermieter sieht ;-D .
    Alles so trickreich (im Rahmen des erlaubten was Gerichte immer bestätigten), dass der Vermieter nichts machen kann.

    Zur "Optik": Man könnte bei einem fehlen von Schüsseln auch auf einen Stadteil mit Personen geringerer Bildung bzw. einer "******drauf-Einstellung" (ein "Untertan") schließen.
    In den USA schauen sich Banken heute schon Straßenfotos von Google (Google Streets) an, um anhand des Erscheinungsbildes zu beurteilen ob sie einen Kreidt vwergeben bzw. wie hoch die Zinsen sind.
    Ist das Haus ungepflegt (Farbe verwittert, Moss an Schindeln, Vorgarten nicht gepflegt) gibt es evtl. keinen oder einen schlechteren Kredit. Das soll auch hier kommen. Google fotografiert auch euer Haus.
    Ich würde das fehlen einer Schüssel für die Person nachteilig auslegen.
    Ein Arbeitgeber der Bewerbungen hat, kann auch sagen er stellt Person 1 nicht ein, weil dieser einen Kabelanschluss hat.
    Wenn der sich z.B. als Einkäufer bewirbt, zeugt der Kabelanschluss nicht gerade von einer sparsamen Einstellung, wenn es eine kostenlose und bessere Alternative gibt.
    Das ist ein legaler Grund.

    Kostenlos?

    Was ist eine "Hausgemeinschaftsverwaltung"? Wenn der Vermieter nichts dagegen hat, was sind das für "Welche" die etwas dagegen sagen können?
    Wir haben doch nicht US-Zustände. Da hat man ja in einigen Serien den Eindruck die Germeinschaft der Mieter könnte einem einzelnen Mieter etwas gegen den Willen des Vermieters verbieten.
    Oder sie entscheiden Wer einziehen darf. Oder über das miteinziehen einer Person in die Wohnung eines Mieters usw..
    Wir sind hier doch nicht im Kibbuz!


    Wie schon Gerichte feststellten (nicht mal speziell für Satschüsseln) bedeutet "fachgerecht" nicht durch einen "Fachmann", sondern kann auch selber montiert werden.
    Genbauso wie es keine Werkstattpflicht für Autos gibt.
    Bremsen kann man auch selbst wechseln, was ja keineswegs kompliziert ist.

    @ Volterra
    Ach wie nett, die Frau täuscht die naiven Mieter also darüber hinweg dass Sie eigentlich Null Mitsprache bei einer Aufstellung einer Schüssel auf dem Balkon hat.
    Ich habe es ja gesagt, Das fehlen einer Schüssel lässt auf eine Bildungsferne schließen. So eine Person wird seinem/ihrem Arbeitgeber auch nicht für eine Führungsposition als Passend erscheinen. Mangelndes Durchsetzungsvermögen bzw. Wille.

    Zu den "hohen" Kosten für die Montage:
    Schaut mal bei myHammer, die Montage einer einfachen Schüssel auf einem Satteldach ist jetzt schon bei 100 Euro (sinkt nur).
    Ich würde da selbst mitbieten, und es für weniger machen :) .
    Der Anbieter sucht am Ende selbst aus.
    Stellt euch mal vor Jemand macht das nebenbei. Ist ja legal.
    Der muss davon nicht leben, und in der Region gehen auf einmal viele Aufträge zu absoluten Dumpingpreisen an ihn.
    Die die davon leben können nichts dagegen tun.

    @ Nadine
    "Darf ein Vermieter die Sat Schüssel auf dem Balkon verbieten? JA er darf!"
    Das war zuletzt noch im Fernsehen, er darf es in keinem Fall.
    Wieder wurde das uneingeschränkte Nutzungsrecht der gesammten Wohnung zitiert, zu der auch der Balkon gehört.
    Echt lustig (oder traurig), die gleichen Leute die das verneinen sind sehr empört wenn ein Vermieter das Rauchen in den Wohnungen verbieten will.
    Das ist rechtlich absolut das gleiche!
    Nadine hatte selbst eine schlechte Erfahrung und behauptet nun zum Selbstschutz der Vermieter könne das auf dem Balkon verbieten (was absolut falsch ist).
    Dazu passt sehr gut ein Absatz über den vorrauseilenden Gehorsam aus Wikipedia:

    "Des weiteren führt der vorauseilende Gehorsam dazu, dass die handelnde Person sich selbst die Illusion bewahren kann, freiwillig zu handeln. Auf diese Weise wird die demütigende Erfahrung vermieden, zu etwas gezwungen zu werden. Da die Erfahrung der eigenen Ohnmacht auf Dauer unerträglich ist, suggeriert sich die handelnde Person, aus eigenem Antrieb zu handeln. (Vgl. auch Identifikation mit dem Aggressor)."
    Würde Nadine akzeptieren dass man auf dem Balkon tun und lassen kann was man will (was auch nicht zu diskutieren ist), usw...
    "Und Grundsätzlich ist es IMMER besser, es in einem freundlichen Gespräch zu Regeln als zu drohen oder vor Gericht zu gehen.."
    Auch noch eine Art sich das eigene bei Wikipedia beschriebene Verhalten schön zu reden.
    Das hat so was von *********** Harmoniebedürfnis.
    Geringes Selbstbewusstsein.....
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. September 2008
  5. octavius

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    Liebe Gemeinde! Hallo Volterra!

    Wie oft hast Du jetzt schon aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes zu VIII ZR 207/04 zitiert?

    [​IMG]

    Besser wäre es doch gewesen, wenn Du Dir den Volltext des Gerichtsurteils näher angeschaut hättest: [​IMG]
    Aha! Wir haben hier also einen Mietvertrag mit einer so genannten Antennen-Klausel.

    Deswegen habe ich ja auch heute morgen dem Tobias geschrieben (im Parallel-Thread), dass es massgeblich darauf ankommt, was im Mietvertrag steht.

    Die Gretchenfrage ist: Enthält der Mietvertrag eine Antennen-Klausel? Ja oder nein?

    Als ich das letzte Mal in eine Mietwohnung eingezogen bin - und das ist schon eine ganze Zeit her - habe ich sorgfältig darauf geachtet, dass mein Mietvertrag keine Antennen-Klausel enthält.

    Jedenfalls sind Fälle von Mietwohnungen, die im Mietvertrag eine Antennen-Klausel haben, grundsätzlich anders zu betrachten als solche, wo das eben nicht drin steht. [​IMG]

    Soweit d'accord?

    Weiter geht's:
    Soweit das von Volterra bereits vielfach zitierte Urteil. Weiter geht's mit VIII ZR 5/2005 vom 16. November 2005:
    Kurz und schmerzlos - bringt uns auch nicht weiter. [​IMG]

    [​IMG]
     
  6. octavius

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    Re: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T

    Also gucken wir uns das Urteil VIII ZR 118/04 vom 2. März 2005 an:
    [​IMG]

    Das ist der Fall mit dem russischen Mieter, den ich auch schon oft zitiert habe. Dieser Russe hat die Dachmontage gar nicht beantragt. [​IMG]
    [​IMG]
    Was steht in diesen Urteilen nun genau drin?

    Erstens: Unsere höchsten Gerichte möchten Einzelfallprüfungen veranstalten.

    Zweitens:
    Was heisst "in der Regel"?

    90% der Satelliten-Antennen in Deutschland, die von deutschen Muttersprachlern genutzt werden, sind "Astra-only" Antennen, die nichts anderes können als Astra 19.

    Solche Parabolantennen liefern "in der Regel" nicht mehr Informationsfreiheit als ein moderner Unitymedia-Kabelanschluss im Ausbaugebiet. Das ist schon richtig. [​IMG]

    Die Aussage, bei der Verfügbarkeit eines Kabelanschlusses sei regelmäßig ein sachbezogener Grund zur Versagung der Genehmigung einer zusätzlichen Parabolantenne gegeben, stammt aus dem Jahre 1992 und bezieht sich auf ein Urteil des OLG Frankfurt, das ich hier heute nicht zitiere.

    Zur Beachtung des Gleichheits-Grundsatzes gemäss Artikel drei unserer Verfassung versteht es sich von selbst, dass besondere, erheblich vom typischen Durchschnittsfall abweichende Fall-Konstellationen vorliegen können, bei denen auch ein Deutscher in einem verkabelten Gebiet Anspruch auf eine individuelle Parabolantenne haben kann.

    Diese Grundregel der "besonderen, erheblich vom typischen Durchschnittsfall abweichenden" Umstände predige ich hier in diesem Forum schon seit Jahren. [​IMG]

    Es wäre nett, wenn Volterra und alle anderen das endlich mal akzeptieren könnten. Siehe dazu mein Posting Nr. 10 auf Seite eins hier in diesem Thread.

    [​IMG]
     
  7. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Re: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    Schon möglich, dass ich den BGH von 2004 zitiert habe. Aber oft?:(
    Du findest ja alles immer schnell und wirst mir sicher auf die Sprünge helfen.;)

    Ist aber Schnee von gestern.

    Richtungweisend ist aus meiner Sicht ist das Urteil des BGH vom Mai 2007. Das habe ich mehrfach auszugsweise oder komplett zitiert und da steht ua. -
    Da steht ganz klar, dass eine entsprechender Mietvertrag vorlag, der die Ausstellung einer Antenne ausschloss und da muss man nicht alles langatmig wiederholen, so man denn lesen und begreifen kann, versteht sich.
    Habe ich das bezweifelt?:confused:

    Kenne überigens viele (auch ältere) Mietverträge. Da wurde selbst zu terristischen Zeiten die Errichtung einer Satschüssel ausgeschlossen und wenn eine terristische Gemeinschaftsantenne vorhanden war, wurde die Errichtung einer eigenen terristischen Antenne ebenfalls ausgeschlossen.
     
  8. ackerboy

    ackerboy Wasserfall

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    AW: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T?!

    Ich liebe diese Hobby-Juristen-Threads.

    Der absolute Hit auf diesen drei Thread-Seiten ist das "Recht auf BBC HD". Ein Schenkelklopfer, der mir den Abend echt gerettet hat.

    Mal ein ganz anderer Aspekt: Bevor man in eine Wohnung einzieht, legt man im Allgemeinen gewisse Prioritäten fest: Was darfs kosten? Minimale Größenanforderung! Wie ist die Verkehrsanbindung? Die Lärmbelästigung?
    Warum um Gottes willen ziehen Leute, die offenbar dermaßen an der "Nadel des TVs" hängen in eine Wohnung, in der sie auf Entzug kommen?
     
  9. octavius

    octavius Board Ikone

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    Re: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T

    Liebe Community!

    Volterra schrieb:
    [​IMG]

    Ja. Genau. Über das reden wir hier. Und das hat das Geschäftszeichen VIII ZR 207/04 - verkündet am 16. Mai 2007.

    Verzeih, aber wenn Du nicht mal das Geschäftszeichen Deines Lieblings-Urteils wieder erkennst, dann hast Du die Sache nicht wirklich gut recherchiert. [​IMG]

    Ich erkläre es Dir gerne nochmal: Du hast - gerade eben schon wieder - aus der Presseerklärung zitiert. Ich habe in Posting Nr. 35 aus dem Volltext des gleichen Urteils zitiert.

    Dass Du das komplette Urteil jemals zitiert hättest, wäre mir neu. [​IMG]

    Weiter geht's: In Deiner Textstelle in Posting Nr. 37 schreibst Du, was das "Berufungsgericht" gedacht hat.

    Wie Du aber in meinem Posting Nr. 35 nachlesen kannst, hat der Bundesgerichtshof gerade dieses Urteil des Berufungsgerichtes aufgehoben.

    Ich vermute, Du hast bei der Interpretation des BGH-Urteils etwas durcheinander geworfen. Der von Dir zitierte Satz - die Meinung des Berufungsgerichtes - ist eben gerade falsch.

    @Ackerboy: ich kann ja nichts dafür, wenn Du die Sache mit "Treu und Glauben" nicht verstanden hast. Versuche es einfach nochmal und lies Dir meine Postings in diesem Thread noch mal in Ruhe durch.

    Natürlich gibt es ein Recht auf BBC-HD-Empfang. Dieses Recht gilt aber nicht schrankenlos, sondern muss im Rahmen einer einzelfallbezogenen Güterabwägung gegen die Interessen der "anderen Seite" abgewogen werden. Das bedeutet, dass Du typischerweise auf dem Dach des Wohngebäudes auf Deine Kosten eine Parabolantenne anbringen darfst - unter gewissen Voraussetzungen (1) bis (4), die jedem Rechtsanwalt hinlänglich bekannt sind.

    Natürlich gibt es auch Fälle, wo das nicht geht. Mein Freund T. aus B. wohnt in einem denkmalgeschützten Haus.
    Da hast Du im Prinzip völlig recht. Deswegen habe ich persönlich auch seit 16 Jahren keine Probleme mehr... weil ich die letzten 16 Jahre bei jedem Umzug darauf geachtet habe. [​IMG]

    Trotzdem finde ich es etwas "annoying", dass Du meine Postings nicht richtig liest. Auf Seite zwei ganz unten - Nr. 30 in diesem Thread - habe ich ein wunderschönes Fallbeispiel zitiert, das Deine Frage klärt.

    Es hat ja auch ganz viel damit zu tun, wie die Kabelnetzbetreiber sich weiter entwickelt haben. Bökelberger, Kimigino, Mischobo, Volterra und ich - wir leben alle im Versorgungsgebiet von Unitymedia. Ich finde diesen Verein - insbesondere die Grundverschlüsselung der digitalen Programme und die kostenpflichtigen Zweit- und Dritt-Karten für's "Free TV" - ziemlich Schéisse.

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    Als das OLG Frankfurt im Jahr 1992 festgestellt hatte, dass Sat und Kabel in etwa auf das Gleiche abzielen - da war das (damals) eine richtige Aussage. [​IMG]

    Aber was hat sich seitdem alles verändert? Wieviel analoge Sat-Programme gab es damals? Wie gut war das Kabel damals?

    Und wie sieht es heute aus? Müssen wir wirklich hinnehmen, dass Ish / Unitymedia uns sinnvolle Innovationen und neue Programme erst mit jahrelanger Verspätung liefert?

    Warum hat es so lange gedauert, bis Sky News und France 2 eingespeist wurden? Warum ist RTL digital nur verschlüsselt erhältlich? Warum gab es zur Fussball-WM keine HD-Übertragungen der Spiele im Kabel? Warum dauerte es bis Sommer 2008, bis der Radio-Transponder kam? Müssen wir uns das gefallen lassen? Konnte Bökelberger beim Kauf seiner Eigentumswohnung voraussehen, dass sich das Kabelfernsehen so negativ entwickeln würde?

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    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showthread.php?t=41614

    Wenn Dich das Thema interessiert, kannst Du diesen Thread in Ruhe durchlesen.

    Tatsache ist, dass Unitymedia nur ein einziges HDTV-Programm an Bord hat - während ich mit den Connections, die ich habe, doch eine ganze Reihe mehr gucken könnte. Warum gibt es z.B. im UM-Netz immer noch kein "National Geographic HD", obwohl dieser TV-Sender bereits auf acht verschiedenen Orbitpositionen aktiv ist?

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    Am besten gefällt mir immer noch der Spruch von Burkhard Koenitzer vom 6.4.2004:
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    Zuletzt bearbeitet: 27. September 2008
  10. ackerboy

    ackerboy Wasserfall

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    AW: Re: Vermieter verweigert Satschüssel wegen DVB-T

    Habs gelesen. In Ruhe. Ist trotzdem Nonsens. Aber einen gewissen Charme hat es. Muss ich Dir zugestehen. Wenngleich die Länge von Postings nicht immer zwingend mit der Hochwertigkeit des Inhalts (positiv) korreliert.

    Manches, was hier so vom Stapel gelassen wird, sollte man mal Jura-Fachleuten zeigen. Allerdings sollten die vorher ins Freie gehen, da sonst aufgrund der Lachsalven beim betroffenen Gebäude akute Einsturzgefahr bestünde. ;)